In einem Kindergarten in dem gekocht wird ist aus hygienischen Gründen eine separate Küche erforderlich. So weit so gut. Doch kann in einer Elterninitiative/einem Verein der einen Kindergarten betreibt mit Einverständnis aller Eltern auch in einer Küchenzeile das Essen zubereitet werden? Gibt es quasi eine Art Einverständniserklärung der Eltern, in dem sie der Einrichtung die Befugnis erteilen gegen die Vorschriften des Amtes zu handeln. Oder anders gesagt: dass sie die Einrichtung nicht verklagen würden, sollte eine lebensmittelbedingte Krankheit bei ihrem Kind auftreten? Danke.
Hallo,
wenn es aus gesetzlichen Gründen oder aufgrund behördlicher Auflage
eine Pflicht für eine getrennte Küche gibt, können die Eltern einen Verstoß hiergegen nicht durch ihre Einverständniserklärung ungeschehen machen. Gesundheitliche Belange haben nicht nur einen individuellen Aspekt, sondern gerade bei Lebensmittelhygiene spielt auch die Volksgesundheit als übergeordnetes Interesse eine Rolle.
Es gibt aber möglicherweise Ausnahmen für die Küchenpflicht, hier könnte man ansetzen, um das Projekt durchführen zu können. Essen kann man auch liefern lassen, falls dadurch die Anforderungen erfüllt sind.
Gruß
cosis