Lebensmittelgutscheine mit Rechnungen belegen?

Hallöchen,

ich Hartz 4ler bekam vor einem Jahr einen Lebensmittelgutschein. Nach einem Jahr fordert mich die ARGE auf meine Einkäufe mit einer Rechnung zu belegen. Ist dies nach so einer langen Zeit rechtens und ist eine Kürzung meiner Bezüge möglich? Für eine Antwort bin ich Euch dankbar

Von so einem Fall höre ich das aller erste mal. Logisch gesehen kann niemand verlangen das man nun 1 Jahr lang seine Einkaufszettel sammelt. Hat die Arge das irgendwo fest gelegt oder erwähnt das Sie ihre Einkäufe nachweisen müssen? Wenn nicht kann ihnen kein Gericht der Welt zu lasten legen das Sie etwas wissen müssen was ihnen nicht gesagt wurde.

Wie kommt die ARGE überhaupt drauf Sie zu Kontrollieren? Haben Sie zu viel Geld aufm Konto oder wie kam es zu diesem Schritt?

Upppsss… ähm… es kann - aber nicht muss - sein, dass die Arge das Geld zurück verlangt.
Nach einem Jahr liefe wahrscheinlich dren Anspruch ab, deswegen kommen die jetzt noch schnell angerannt.
Wehr dich! Sag, dass du das Geld für Lebensmittel und keinen Alk oder Nikotin verwendet hast und das dir zustand!
Viel Glück!

Hallo,

die Arge kann doch den Beleg von dem Geschäft anfordern. Kann sein dass der bei der Forderung des geschäfts dabei sein muss. Außerdem ist 1 Jahr für einen normalen Einkauf eine lange Zeit. Meine Belege vom normalen Einkauf sind spätestens am nächsten Tag im Papier. Schau mal unter tacheles.de nach.

Gruß

Also davon habe ich noch nichts gehört das man die Einkäufe belegen muss, wenn du dafür was gekauft hast wird sich der Verkäufer bei der Arge melden denn er will ja sein Geld, denn sehen die doch was du gekauft hast dafür.
Da würde ich aber noch mal bei der Arge nach haken denn wer hebt denn sein Bon so lange auf.
Dafür darfst du keine Kürzung bekommen denn wenn das so ist würde ich aber gleich zum Anwalt laufen.
Wünsch dir was.