Lebensmittelhygiene

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe 2004 in der Küche eines Seniorenwohnheimes gearbeitet und einen Gesundheitsausweis erhalten. In den letzten Jahren habe ich ihn nicht mehr gebraucht.

Meine Frage nun:

Kann ich diesen Ausweis wieder „aktivieren“ oder muss ein ganz neuer beantragt werden und was kostet sowas (in Sachsen)?

Danke für eure Mühe.

Jette

Hallo Jette,

für einen neuen Arbeitgeber benötigen Sie den Nachweis zur Unterweisung zum Infektionsschutz von einem Gesundheitsamt. Dieser Nachweis der so genannten Erstbelehrung ist ein Leben lang gültig. Sie müssen ihn aber vorweisen können. Danach ist der Betrieb gesetzlich verpflichtet, jährlich im Betrieb sowohl zum Infektionsschutz als auch zur Lebensmittelhygiene das Personal zu schulen. Wenn Sie eine solchen Nachweis von einem früheren Arbeitgeber aus der vorherigen Tätigkeit haben, so ist der nicht mehr gültig. Aber den zu erneuern, dafür ist der Arbeitgeber zuständig. Die Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt kostet in Schleswig-Holstein 20,- Eur. Sollte dieser Erstbelehrungsnachweis nicht mehr vorliegen, so rate ich, ihn beim Gesundheitsamt zu erneuern und die Bescheinigung in Kopie an den Arbeitgeber zu geben. Das Original sollte bei Ihren Bewerbungsunterlagen bleiben, für den Fall, dass Sie den für einen evtl. späteren Arbeitgeber benötigen.
Ich hoffe, ihnen geholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Possenriede

Hallo,
der „Gesundheitsausweis“ denke ich, bezieht sich auf die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz §43.
Der ist nur dann weiterhin gültig, wenn jedes Jahr eine Nachbelehrung entweder des Arbeitgebers oder anderen erfolgte. Ansonsten verliert dieser leider seine Gültigkeit.
Die Kosten für so eine Schulung sind unterschiedlich. In der Regel erfolgen sie entweder im Gesundheitsamt oder bei einem dafür eingetragenen Arzt. Die Liste der Ärzte gibt es wiederum im Gesundheitsamt.
Kosten würde das Ganze in der Regel 15 €. Von mehr hab ich noch nicht gehört. Kann aber sein, dass dies von Bundesland zu Bundesland und aber auch von Arzt zu Arzt unterschiedlich ist. Da würd ich mich im Vorfeld erkundigen.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Bei weiteren Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung.

Gruß Gaby