In einer Münchner Bäckerei wurde eine Lebensmittelkontrolle durchgeführt. Beim 2. Besuch waren jedoch nicht alle Mängel beseitigt.
Nun ist ein Bußgeldbescheid gekommen in höhe von 948 €.
Die zuständige Filialleitung fordert von den Angestellten + Auzubi für diese Kosten mit aufzukommen.
Es wurde bereits von Seitens der Filialleitung die Trinkgeldkasse der Verkäuferinnen beschlagnahmt.
Dies ist doch meines Erachtens nicht rechtens.
Bitte um schnellen Hilfe und Rat.
In einer Münchner Bäckerei wurde eine Lebensmittelkontrolle
durchgeführt. Beim 2. Besuch waren jedoch nicht alle Mängel
beseitigt.
Das ist schlecht - für den verantwortlichen Aufsichtführenden.
Nun ist ein Bußgeldbescheid gekommen in höhe von 948 €.
Die zuständige Filialleitung fordert von den Angestellten +
Auzubi für diese Kosten mit aufzukommen.
Klar, und wenn der Geschäftsführer mit dem Dienstwagen durch die Radarfalle rast, wird das auch auf alle umgelegt.
Es wurde bereits von Seitens der Filialleitung die
Trinkgeldkasse der Verkäuferinnen beschlagnahmt.
Dies ist eine Straftat und gehört angezeigt.
Dies ist doch meines Erachtens nicht rechtens.
Auf wen ist denn der Bußgeldbescheid ausgestellt? Der hat etwas falsch gemacht und muss auch zahlen - oder sich gegen den Bescheid wehren.
smalbop