Lebensmittelpunkt in deutschland?

hallo allerseits.
wie sieht das aus wenn ein selbstständiger seinen lebensmittelpunkt beispielsweise erst gegen juni „aus deutschland heraus verlegt“, sprich bis ende mai noch in deutschland gemeldet ist und sich dann abmeldet (steuerlich und den wohnsitz)? muss er dann für das ganze restliche jahr ganz normal in deutschland steuern zahlen, auch wenn er sich mehr als 185 Tage außerhalb deutschlands aufhält,

danke für die infos
gruß
nickoh

nachtrag:
oder bringe ich da etwas durcheinander und ist für die 183 tage regelung ganz egal, ob man einen wohnsitz in deutschland hat?

Er muss im Wegzugsjahr die in D erzielten Einkünfte in D versteuern, die in diesem Jahr erzielten ausländischen Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt.