Lebensmittelrecht

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin im richtigen Brett, es geht nämlich um das Lebensmittelrecht.

Mal angenommen eine Firma überlegt sich im Rahmen einer Weihnachtsaktion
a) Adventskalender mit Schoki zu verschenken
b) Adventskalender mit Schoki an die Kunden (und die dann an die Endverbraucher) zu liefern, das ganze kostenfrei, jedoch in größeren Mengen / Kunde.

Müssen hier irgendwelche lebensmittelrechtlichen Punkte berücksichtigt werden? Es versteht sich von selbst, das die Ware vernünftig gelagert wird (also nicht draußen oder was euch da so einfällt).

Hersteller der Schoki-Kalender wäre nicht die Firma selbst, sondern ein Schokiproduzent, nennen wir ihn mal Linka. Somit wäre die Deklaration etc. schon vom Werk aus korrekt.

Danke,
Little.

Hallo! an was für lebensmittelrechtliche Vorschriften denkst Du, wenn Du Deklaration (Beschriftung/Verpackung) und Lagerung komplett ausklammerst? (was gibt es dann noch?)
das Schenken an sich - ob direkt oder via Kunden - hat ja nix mit Lebensmittelrecht zu tun… - IMHO…

cu kai