Lebensmittelrecht: Ethanol

Guten Tag,
ich habe ien Frage und zwar darf ich meinem Beispielsweise selbst hergestellten Schnaps noch zusätzlich Ethanol hinzufügen oder ist dies verboten ?
Ich bedanke mich im voraus fürs lesen und beantworten meiner Frage.
Mit freundlichen Grüßen
RoterDrache

Guten Abend.

Meines Wissens ist dies nicht verboten, aber die Verwendung muss beim Zoll zwecks Erhebung von Branntweinsteuer deklariert werden.

Hallo!

Sorry, kann ich nicht beantworten. Von Alkoholica halte ich mich aus gutem Grund (das meine ich aus rechtlicher Sicht, nicht prinzipiell) fern.

Schöne Feiertage!
mabuse

Hallo Roter Drache
Erstens wäre mal die Frage zu klären,ob du überhaupt selber Schnaps brennen darfst.
Zweitens, wo Du das Ethanol her bekommen willst. Apotheken dürfen Ethanol nicht zu Trinkzwecken verkaufen, aber z.B.zum desinfizieren.
Es soll Leute geben, die solchen Alkohol schon missbraucht haben, da sie es wohl aber nicht in die Gegend rausposaunt haben ist auch kein Richter erschienen. Also solltest Du es besser lassen.

Die Zugabe jedweder Zusatzstoffe ist verboten.

ist der schnaps denn zum verkauf gedacht?
soweit ich weiß, wird wenn es um die steuerrechtlichen problematiken geht immer nach °% abgerechnet, aber wie es speziell bei spirituosen aussieht, kann ich leider nicht mit sicherheit sagen.

Hallo, zunächst einmal wäre interessant was du unter Schnaps verstehst ? Machst du Likör oder Angesetzten oder brennst du selber ? Betreibst du das gewerblich oder nur als Hobby ? Wenn du diese Fragen beantworten kannst, kann ich dir genauere Auskunft darüber geben.
Mfg Pümmer