Hallo
eine Frage, wie ist es im Lebensmittelrecht verankert, wenn ich z.B. ein Ladenfleisch, dass ich habe und dessen Mindesthaltbarkeitsdatum kurz vor dem Ablaufen ist noch einfriere und zu einem späteren Zeitpunkt in die Verarbeitung von Wurst gebe. Darf ich dass, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, muss es verwendet werden? Und wie läuft das mit Verarbeitungsfleisch, dass vom Lieferanten ein MHD ausgezeichnet bekommen hat (auf Frisch), ich es aber einfriere und erst nach Ablauf des Frischedatums verbrauche als Verarbeitungsfleisch. Kann ich dass auch irgendwo recherchieren? in welchem Gesetzbuch?
Vielen Dank
Gaby
Hallo Gaby,
guckst Du:
http://www.google.de/search?hl=de&q=Fleischhygieneve…
Grüße
Almut
Hallo Gaby,
guckst Du:
http://www.google.de/search?hl=de&q=Fleischhygieneve…
Grüße
Almut
Hallo Almut
danke für deine Anwort! Nur leider steht das nicht in dieser Verordnung. Zumindest, nicht das ich es gelesen hätte! Die Frage ist halt auch, ob ich Fleisch, dass ich zukaufe, dann einfrieren darf oder nicht!
Gruß Gaby