Ich muss das Lebensmittel „Artischocken-Herzen“ rechtlich einordnen. Es handelt sich um Artischocken-Herzen in einer Konservendose. Weitere Inhaltsstoffe sind Wasser, Salz, Citronensäure und Ascorbinsäure.
Nun stellt sich mir die Frage, wende ich die „Leitsätze für Gemüseerzeugnisse“ oder die „Leitsätze für verarbeitetes Gemüse“ an. Wo sind da die Unterschiede? Und gelten beide Leitsätze aktuell überhaupt?
Hallo Susi1303.
Da es Artischenherzen botanisch überhaupt nicht gibt - in der Artischocke (selbst) gibt es kein Herz, VERARBEITET man ganze junge Artischocken einer bestimmeten Sorte (Poweraden) als Artischockenherzen.
Sie gibt es also immer nur gekocht/verarbeitet.
Schau mal unter Lebensmittelrechtlichen Leitlinien bei GOOGLE oder/und Behr´s Verlag Hamburg.
Gruß
Erik Pratsch
aus meiner Sicht musst Du folgende Gesetze / Verordnungen berücksichtigen:
VO 178/2002
VO 1935/2004 Material das mit LM in Berührung kommt
VO 1852/2004 über Lebensmittelhygiene
VO 2073/2005 über mibi Kriterien f. Lebensmittel
sowie das LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch).
Die Leitsätze „Leitsätze für Gemüseerzeugnisse“ sind aktuell. Die „Leitsätze für verarbeitetes Gemüse“ sind nicht mehr aktuell.
also ich kenn mich nicht genau mit den Leitsätzen aus, aber aus meinen Erfahrungen würde ich die Leitsätze für verarbeitetes Gemüse nehmen. Alle Produkte die in Konservendosen sind, sind mit Konservierungsstoffen angereichert dh. mit Zusatzstoffen. Also sind es auch verarbeitete Produkte bei denen du diese Leitsätze benutzt.
hoffe, ich konnte dir damit etwas helfen.
Viel Erfolg
Liebe Susi,
Gemüse ist leider nicht mein Fachgebiet. Vom Gefühl her würde ich die Artischocken - Herzen in der Dose als ‚verarbeitetes Gemüse‘ ansehen.
Gruß, Kerstin
Ich muss das Lebensmittel „Artischocken-Herzen“ rechtlich
einordnen. Es handelt sich um Artischocken-Herzen in einer
Konservendose. Weitere Inhaltsstoffe sind Wasser, Salz,
Citronensäure und Ascorbinsäure.
Nun stellt sich die Frage, wende ich die „Leitsätze für :Gemüseerzeugnisse“ oder die „Leitsätze für verarbeitetes :Gemüse“ an. Wo sind da die Unterschiede? Und gelten beide :Leitsätze aktuell überhaupt?
da ich derzeit in Mutterschutz bin, bin ich leider nicht mehr auf dem laufenden, was die Gesetzgebung angeht. Ich kann ihnen leider nicht weiterhelfen.
Ich muss das Lebensmittel „Artischocken-Herzen“ rechtlich
einordnen.
Was meinen Sie mit rechtlich einordnen. Bezüglich was. Der Kennzeichnung, der Nährwerte, der Inhaltsstoffe??
Es handelt sich um Artischocken-Herzen in einer
Konservendose. Weitere Inhaltsstoffe sind Wasser, Salz,
Citronensäure und Ascorbinsäure.
Es handelt sich also um ein Gemüseerzeugnis.
Nun stellt sich mir die Frage, wende ich die „Leitsätze für
Gemüseerzeugnisse“ oder die „Leitsätze für verarbeitetes
Gemüse“ an.
Es gibt nur die Leitsätze für Gemüseerzeugnisse, eine weitere Verordnung für verarbeitetes Gemüse gibt es in der neuen Fassung zumindest, nicht. Dieser Leitsatz wird im Deutschen Recht angewendet. Dort finden sich die Zusätze, der Verarbeitungsgrad, Abtropfgewichte und natürlich auch die Standarddosengrößen für Konserven.
Wo sind da die Unterschiede? Und gelten beide
Leitsätze aktuell überhaupt?
In D gilt der Leitsatz.
Ich wäre Ihnen dankbar für Ihre Hilfe.
Viele Grüße
Ich hoffe, ich konnte helfen. Sonst bitte einfach nochmal melden.