Hallo, ein außereheliche® LebenspartnerIn kommt in ein Pflegeheim wg. chronischer, schwerer Krankheit. Muss der/die andere L-PartnerIn ihn/sie finanziell unterstützen, Angehörige gibt es auch noch (Schwester). Danke
Hallo,
nur Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern) und Ehepartner bzw. eingetragene (gleichgeschlechtliche) Lebenspartnerschaften sind zu Unterhalt verpflichtet.
Dazu zählen weder Geschwister noch Lebensgefährten.
Gruß
Ingrid