Lebenspartner haftbar für versäumte miete?

hallo

ich hab da mal ne frage

mein Freund soll die mietschulden seiner EXfreundin zahlen weil sie ja vor miener zeit zusammen gewohnt haben…er stand auch auf dem mietvertrag…ABER sie war „oberhaupt“ der bedarfsgemeinschaft bezog auch die gelder inkl. miete und führte nur die Halbe miete ( in dem fall nur 200€ von 400) an den vermieter ab.
jetzt verlangt der Vermieter natürlich die Offenstehende miete von ihm ein OBWOHL SIE ja die volle miete vom AMT bezog.

was kann er machen um drumherum zu kommen da sie ja den „fehler“ gemacht hat?
Ist er verpflichtet jetzt für die Offenstände aufzukommen da er ja im MIetvertrag stand???

wäre erfreut über eine Klare Antwort

Lg kathrin

mal angenehmen es stehen 2 leute zusammen in einem mietvertrag und einer von beiden ist eigneltich (abgesprochen zwischen den beiden) fürs zahlen verantwortlich dann kann wenn nichts gezahlt worden ist der vermieter trotzdem von beiden die miete einfordern, da ist ohne relevanz was da abgesprochen war, interessiert den vermieter nicht und das gesetz auch nicht.

selbstverständlich könnte man bei der person die sozialleistungen bezogen aber nicht zweckgebunden verwendet hat (für eine andere person bezogen aber nicht dafür verwand) mal ins auge einer möglichen unterschlagung ziehen … die strafrechtliche relevanz zu prüfen obliegt aber den entsprechenden organen der rechtspflege

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Sagen wir mal so , er ist natürlich mit Haftbar solang er im Mietvertrag steht.Ich weiss ja nicht wie lange dein Freund jetzt bei dir wohnt.
Seine Ex Freundin müsste sich ja eventuell eine kleinere Wohnung suchen.Sie müsste aber die Miete die sie immer bekommen hat noch 6.Monate weiter beziehen wenn sie sich beim Amt damit auseinander gesetzt hat.Einfach so die Miete bei deinen Freund zu holen geht auch nicht ohne weiteres, wenn sie die volle Miete bezogen hat muss sie die auch selbstverständlich beim Vermieter zahlen sonst macht sie sich strafbar.Dein Freund sollte einen Anwalt einschalten, ich glaube die Ex will ihm damit Ärgern weil er nicht mehr bei ihr ist.
Ich würde die Sache auch bei der KDU melden.
Wenn er kein Geld für den Anwalt hat denn soll er sich erst mal beim Anwalt beraten lassen , dafür bezahlt er 10,00 €uro uns alles weitere wird der Anwalt ihm sagen.Beim Amtsgericht gibt es eine Bescheinigung.

Hallo,

schwierig. Ich würde damit zum Amt gehen und denen dass mitteilen. Das ist Sozialbetrug. Wenn er Pech hat muss er zahlen.

Gruß

ohoh… also normaler Weise müsste er ja die halbe Mietschuld tragen. Hatten die beiden das nicht auch so vereinbart? ok. Aber nun: da die Ex die volle Miete vom Amt bekam - er war kein Mitglied einer BG mit Hartz4 mit ihr, setze ich voraus - könnte sie wegen Betrug von denen ganz schön in die Mangel genommen werden!
Fang mal zu rechnen an:
Das Geld hat sie bekommen - wird es aber wohl grad nicht mehr haben, was? heißt, sie hat Gelder, die ihr nicht gehören, verbraten!
Lasst Euch von ihr unterschreiben, dass sein Anteil bei ihr beglichen wurde! Mehr nicht! Das legt ihr dem Vermieter vor und dann muss der sich mit der EX auseinander setzen. Macht sie das nicht - tralala… dann gibt es einen kleinen Anruf beim „Amt“ :wink:
Also ich bin ja nicht pingelig - aber dieses Handling finde ich nicht ok!
zaubermaus

Ich denke mal das er dort in die Pflicht genommen werden kann. Hilft sicher nur eine Klage über einen Anwalt gegen seine Ex

kurtz und knapp ja
aber er kann zwiewilrechtlich das geld von ihr einklagen
hat er damals dem vermieter mitgeteilt dass er ausgezogen ist und seine lebensgefährtin nun den mietwertrag übernimmt ??
dann ist er aus dem schneider
wenn nicht zahlt er
das amt muss auch unterrichtet werden vieleicht können die weiterhelfen denn das stellt meines erachtens den tatbestand des sozialbetruges dar
greez

Hallo,

am besten dies dem Amt melden den die holen sich das Geld zurück und sagen Ihnen dann wie es weiter geht.

LG E. Aigner