hallo
ich hab da mal ne frage
mein Freund soll die mietschulden seiner EXfreundin zahlen weil sie ja vor miener zeit zusammen gewohnt haben…er stand auch auf dem mietvertrag…ABER sie war „oberhaupt“ der bedarfsgemeinschaft bezog auch die gelder inkl. miete und führte nur die Halbe miete ( in dem fall nur 200€ von 400) an den vermieter ab.
jetzt verlangt der Vermieter natürlich die Offenstehende miete von ihm ein OBWOHL SIE ja die volle miete vom AMT bezog.
was kann er machen um drumherum zu kommen da sie ja den „fehler“ gemacht hat?
Ist er verpflichtet jetzt für die Offenstände aufzukommen da er ja im MIetvertrag stand???
wäre erfreut über eine Klare Antwort
Lg kathrin