Lebenspartner im Mietvertrag

Hallo an alle,
angenommen Herr A wohnt seit 2 Jahren in einer 120qm Luxuswohnung mit Frau und 2 Kindern in Berlin Mitte (Miete ca. 3.000 Euro).
Herr A ist Allein-Vertragspartner (ja, ist wirklich so, die Frau steht nicht im Vertrag, aber in der Wohnungsgeberbescheinigung).
Nun zieht Frau mit 2 Kindern aus und der neue Lebenspartner Herr B möchte zu Herrn A mit einziehen.

Wie kann man den Vermieter (eine Berliner Hausverwaltung) dazu bringen dies zu erlauben (muss der Vermieter überhaupt einverstanden sein, oder muss er es erlauben?)

Reicht es , wenn man beim Vermieter/ Hausverwaltung schriftlich die Ehefrau und Kinder abmeldet und den neuen Lebenspartenr anmeldet? Herr A wird weiterhin Vertragspartner bleiben, Herr B solle möglichst auch Vertragspartner sein. (Sowohl Herr A also auch Herr B verdienen eine 6 stellige Summe).

Die Wunschkonstellation ab September oder Oktober 2020 wäre : Herr A + Herr B stehen beide im Mietvertrag.
Wie kann man hier am schlausten vorgehen?

Danke schonmal
LG Jasmin

Der Auszug von Frau und Kindern wird ebenso wie der Einzug des Lebenspartners gemeldet.
Da ein Lebenspartner kein „Dritter“ ist, ist ein Einverständnis des Vermieters nicht notwendig.

So etwas bringt nur Probleme! Den Vermieter freut es, wenn ein neuer MIetvertrag mit nun ZWEI Personen abgeschlossen wird, die beide jeweils VOLL für die Zahlung der Miete haften.

Wenn doch einmal A oder B ausziehen will, geht das aber nur über eine gemeinsame Kündigung des gemeinsamen Vertrages. Es könnte auch einer wohnen bleiben und der andere müsste trotzdem die (volle) Miete zahlen. So etwas macht man nicht aus Romantik. So etwas macht man nur, wenn man das Innenverhältnis klar (in einem Vertrag) geregelt hat - also wer was bezahlt und dass einer auf Wunsch des anderen die Kündigung mit unterschreiben MUSS.

Ebenso sollte im neuen Mietvertrag klar geregelt sein, dass jeder der beiden Mieter das Recht hat, das Mietverhältnis (zu den selben Bedingungen) alleine weiterzuführen, wenn der gemeinsame Vertrag gekündigt wurde.

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Vielen lieben Dank für die sehr schnelle und sehr kompetente Antwort!

Leider war sie das nicht.
Ein Lebensgefährte ist laut BGH leider doch ein „Dritter“.
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=27598&pos=0&anz=1

Der Vermieter muss also doch um Zustimmung gebeten werden, er darf diese aber nur verweigern, wenn er dafür schwerwiegende Gründe hat.

Aus 553 BGB:
Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann

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Vielen Dank!! Du hast mir sehr geholfen.