Lebenspartner lebt ohne Mietzahlung in Wohnung

Guten Tag und hallo,

ich habe eine Frage mit zugegeben etwas komplizierten Fakten. Also… Zwei Personen A und B haben eine Wohnung zu gleichen Teilen geerbt.

Person A vermietet ihre Hälfte!!! der Wohnung an Person B.

Person B lebt mit ihrem Lebensgefährten L in der Wohnung. Nach einiger Zeit trennen sie sich. Person B zieht aus der Wohnung aus, zahlt jedoch weiter Miete und wartet darauf, dass L eine neue Wohnung findet und auszieht.
L lässt sich aber Zeit und vertröstet B dauernd. L zahlt aber die Nebenkosten.

Kann B etwas tun, damit L auszieht? schriftliche Aufforderung zum Auszug oder z.B. Mietvertrag mit A kündigen?

Auch A möchte, das L die Wohnung räumt. Welche Möglichkeiten hat A?

Viele Grüße
Anna

Hallo,

Person B lebt mit ihrem Lebensgefährten L in der Wohnung.

besteht zwischen L und B ein schriftlicher (Unter-)Mietvertrag?

Person B zieht aus der Wohnung
aus, zahlt jedoch weiter Miete und wartet darauf, dass L eine
neue Wohnung findet und auszieht.
L lässt sich aber Zeit und vertröstet B dauernd. L zahlt aber
die Nebenkosten.

Da wird es meiner Einschätzung nach schwieriger, da der Wohnraum durch Auszug von B an L überlassen wurde. Also auch wenn kein Mietvertrag besteht, könnte durch den Auszug einer zu Stande gekommen sein.

http://www.advogarant.de/Infocenter/Archiv/Mietrecht…
Zieht ein Ehegatte / Lebenspartner aus der gemeinsamen Wohnung aus um getrennt zu leben muss er innerhalb von sechs Monaten nach Auszug einen ernsthaften Rückkehrwillen bekunden.
Unterbleibt diese Willensbekundung gilt die unwiderlegbare Vermutung, dass er dem zurückgebliebenen Ehegatten / Lebenspartner das alleinige Nutzungsrecht an der bislang gemeinschaftlichen Wohnung überlassen hat. Damit entfällt der Anspruch auf Mitbesitz des gewichenen Ehegatten/Lebenspartners abschließend, selbst wenn dieser alleiniger Mieter der Wohnung sein sollte.

Kann B etwas tun, damit L auszieht? schriftliche Aufforderung
zum Auszug oder z.B. Mietvertrag mit A kündigen?

Das Wichtigste wäre wohl, vorsorglich sofort wieder in die Wohnung einzuziehen. Nach meiner Einschätzung stärkt das die Position von B.

Ich würde mich in diesem Fall auf jeden Fall an einen Anwalt wenden.

TM

Hallo,

danke für die Antwort und den Link.

besteht zwischen L und B ein schriftlicher
(Unter-)Mietvertrag?

Nein, es besteht kein schriftlicher (Unter-)Mietvertrag.

Das Wichtigste wäre wohl, vorsorglich sofort wieder in die
Wohnung einzuziehen. Nach meiner Einschätzung stärkt das die
Position von B.

Das kommt für B glaube ich nicht in Frage :frowning:

Danke nochmal…

A

Es liegt meines Erachtens kein Mietvertrag mit L vor. Ein Mietverhältnis setzt die Vereinbarung der Zahlung einer Miete voraus. L bezahlt nur die laufenden Betriebskosten und/oder Nebenkosten. In aller Regel ist dann von einem Leihvertrag (ohne Mieterschutz) auszugehen. Beispiel: Übernimmt derjenige, dem eine Sache zum Gebrauch überlassen wird, lediglich die Kosten, die den Gebrauch der Sache erst ermöglichen (hier: "die anfallenden Betriebskosten (ohne Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schönheitsreparaturen und Instandhaltung), kann von einer Entgeltlichkeit nicht die Rede sein; bei dem Vertrag handelt es sich nicht um einen Miet- sondern um einen Leihvertrag. OLG Dresden 4. Zivilsenat, Beschluß vom 7. November 2002, Az: 4 W 1324/02; ZMR 2003, 250-251.

L hat die Wohnung also zu räumen.