Lebenspartner - Mietvertrag auf beide?

Hallo an alle,

wir hatten dieser Tage folgende fiktive Frage diskutiert:

Ein Paar, nicht verheiratet, mietet ein Objekt. Mietvertrag soll auf beide lauten.

Was passiert, wenn angenommen mal einer der beiden Parteien schön brav den hälftigen Anteil zahlt, der andere aber sich z.B aus dem Staub macht oder evtl. auch nur im Moment kein Geld hat und „seinen“ Anteil nicht bezahlt. Muss dann der Vermieter schauen, wie er zu dem ausstehenden 2. Anteil kommt oder ist sozusagen jeder der Partner für die gesamte Mieter haftbar?
Ich meine, ist jeder einzeln bei einem gemeinsamen Mietvertrag für das gesamte Objekt zuständig oder immer nur gemeinsam?

Wäre interessant Eure Meinungen zu hören.

Liebe Grüße
lala

Wenn ein Mietvertrag von mehreren Personen unterzeichnet wird dann haften diese gesamtschuldnerisch.

Dem Vermieter ist es rechtlich freigestellt, von er die Miete verlangt. Verlangt er sie komplett von einem der Mieter müsste dieser zahlen und sich im Innenverhältnis um einen Ausgleich mit den anderen Mietern bemühen.
In der Praxis dürfte das aber kaum vorkommen.

Konkret auf die Frage heißt das : Ja, der eine Mieter müsste auch den Mieteil des anderen zahlen und sich dann das Geld „privat“ vom anderen Mieter erstatten lassen.

Hallo

Zitat

Dem Vermieter ist es rechtlich freigestellt, von er die Miete verlangt. Verlangt er sie komplett von einem der Mieter müsste dieser zahlen und sich im Innenverhältnis um einen Ausgleich mit den anderen Mietern bemühen.
In der Praxis dürfte das aber kaum vorkommen.

Hah, genau das kommt in der Praxis häufig vor. 2 Leute unterschreiben einen Mietvertrag, einer geht, der andere hat den Rest an der Backe, denn der Vermieter hält sich an den, den er greifen kann.

Und der kann dann sehen wo er sein Geld her bekommt.

Gruß

Hallo!

Hah, genau das kommt in der Praxis häufig vor. 2 Leute
unterschreiben einen Mietvertrag, einer geht, der andere hat
den Rest an der Backe, denn der Vermieter hält sich an den,
den er greifen kann.

Drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich nicht was bess’res findet :smile:

Gruß,

Florian.

Ich meinte auch im „Normalfall“, also dass alle Mieter zahlen können und wollen, der Vermieter sich aber wahllos einen aussucht und die Zahlung von diesem verlangt (was ja rechtlich erlaubt wäre).

Hah, genau das kommt in der Praxis häufig vor. 2 Leute
unterschreiben einen Mietvertrag, einer geht, der andere hat

die ganze Mietsache allein in Nutzung, dann kann er auch (bis zum Auszug) allein die Nutzung bezahlen, oder nicht?
Gruss Helmut

Hallo!

Hah, genau das kommt in der Praxis häufig vor. 2 Leute
unterschreiben einen Mietvertrag, einer geht, der andere hat

die ganze Mietsache allein in Nutzung, dann kann er auch (bis
zum Auszug) allein die Nutzung bezahlen, oder nicht?

Das Interessante an der gesamtschuldnerischen Haftung ist aber, dass der Vermieter auch von dem, der ausgezogen ist, die volle Miete verlangen kann.

Gruß,

Florian.