Hallo,
ich hoffe dieses Brett ist richtig, bin mir da nicht so ganz sicher?!
Nehmen wir an, eine eingetragene Lebenspartnerschaft (Frauen) besteht seit 1,5 Jahren. Sie haben eine gemeinsame Wohnung usw. Jetzt ist die eine Frau schwanger und bekommt bald das Kind. Die andere Frau wird es danach adoptieren (Stiefkindadoption). Dies kann ja von 6 Monaten bis … Jahren dauern. In dieser Zeit hat die Co-Mutter ja keine Rechte an dem Kind, außer das sie auch in Erziehungsurlaub gehen darf. Zählt die leibliche Mutter so lange als Alleinerziehend? Könnte sie dann andere Unterstützung beantragen? Ab wann kann die Co-Mutter das Kind auf ihrer Steuerkarte eintragen lassen? Schon vor der genehmigten Adoption? Bei alleinerziehenden wird doch die Steuerklasse angepasst nach der Geburt? Zählt das in diesem Falle hier auch? Oder bleibt einfach die 1?
Danke schon mal für die Hilfe.
Grüße
Chris