Lebenspartnerschaft mit Baby - welche Rechte?

Hallo,

ich hoffe dieses Brett ist richtig, bin mir da nicht so ganz sicher?!

Nehmen wir an, eine eingetragene Lebenspartnerschaft (Frauen) besteht seit 1,5 Jahren. Sie haben eine gemeinsame Wohnung usw. Jetzt ist die eine Frau schwanger und bekommt bald das Kind. Die andere Frau wird es danach adoptieren (Stiefkindadoption). Dies kann ja von 6 Monaten bis … Jahren dauern. In dieser Zeit hat die Co-Mutter ja keine Rechte an dem Kind, außer das sie auch in Erziehungsurlaub gehen darf. Zählt die leibliche Mutter so lange als Alleinerziehend? Könnte sie dann andere Unterstützung beantragen? Ab wann kann die Co-Mutter das Kind auf ihrer Steuerkarte eintragen lassen? Schon vor der genehmigten Adoption? Bei alleinerziehenden wird doch die Steuerklasse angepasst nach der Geburt? Zählt das in diesem Falle hier auch? Oder bleibt einfach die 1?

Danke schon mal für die Hilfe.

Grüße
Chris

Zählt die leibliche Mutter so lange als Alleinerziehend?

Fürs Steuerrecht nicht, weil die beiden Frauen ja in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.

Ab wann kann

die Co-Mutter das Kind auf ihrer Steuerkarte eintragen lassen?

Ab Rechtskräftigkeit der Adoption

Schon vor der genehmigten Adoption? Bei alleinerziehenden wird
doch die Steuerklasse angepasst nach der Geburt?

Da ist aber der andere auch ein Leiblicher Elternteil!

Oder bleibt einfach die 1?

Genau. Die bleibt übrigens auch nach der Adoption. Diese ändert an der Steuerklasse nichts.

Das dachte ich mir schon fast, das es in dieser Hinsicht natürlich keine Vergünstigungen usw. gibt. Ich denke eine gemeinsame Steuererklärung ist somit auch weiterhin nicht erlaubt?
Darf die Co-Mutter sich den um die Papiere kümmern usw. oder auch nur mir einer Vollmacht?

Ich denke eine

gemeinsame Steuererklärung ist somit auch weiterhin nicht
erlaubt?

Richtig