Hallo.
Kann mir bitte jemand sagen, ob die CDU/FDP nach der Regierungsübernahme die bestehenden Partnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz auflösen würden/könnten?
Danke!
Gruß Andre
Hallo.
Kann mir bitte jemand sagen, ob die CDU/FDP nach der Regierungsübernahme die bestehenden Partnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz auflösen würden/könnten?
Danke!
Gruß Andre
Hallo Andre!
Kann mir bitte jemand sagen, ob die CDU/FDP nach der
Regierungsübernahme die bestehenden Partnerschaften
nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz auflösen würden/könnten?
Nein! Das ist mit letzter Sicherheit ausgeschlossen! Jede Befürchtung und jedes Gerücht in dieser Richtung entbehren der Grundlage, es sei denn, wir erklären unsere Verfassung komplett zu Müll.
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für Deine beruhigende Nachricht. Meinst Du, es macht einen Unterschied, wenn mein Partner Ausländer ist? Wir machen uns große Sorgen, weil wir dachten, dass er dann eventuell nach Hause geschickt würde.
Gruß
Andre
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Hallo Andre!
Meinst Du, es macht einen :Unterschied, wenn mein
artner Ausländer ist?
Nein. Es sei denn, Dein Lebenspartner hält sich illegal im Land auf. Aber dann wäre nie eine eingetragene Lebenspartnerschaft möglich gewesen.
Wir leben in einem Rechtsstaat und eben nicht in einer Bananenrepublik unter einem nach Belieben und Laune waltenden Regime.
Am Rande bemerkt: Traditionelles Christentum neigt dazu, Menschen die Lebensweise vorzuschreiben. Ungeachtet dessen sind die C-Parteien demokratische Parteien, prägen seit über einem halben Jahrhundert die Rechtsstaatlichkeit und sind über jeden Zweifel erhaben, womöglich nicht auf dem Boden der Verfassung zu stehen. Wenn es um Bürgerrechte geht, um Freiheit des Einzelnen auch und gerade vor staatlicher Willkür, ist das geradezu das Markenzeichen der Liberalen, diesbezüglich erste Adresse in diesem Land.
Gruß
Wolfgang
Hallo.
Kann mir bitte jemand sagen, ob die CDU/FDP nach der
Regierungsübernahme die bestehenden Partnerschaften
nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz auflösen würden/könnten?
Hallo Andre,
glaubst Du ernsthaft, dass eine Rücknahme dieses Gesetzes mit dem geouteten Westerwelle möglich wäre ?
Grüsse Günter
Hallo Günter!
glaubst Du ernsthaft, dass :eine Rücknahme dieses :Gesetzes mit dem geouteten :Westerwelle möglich wäre ?
Das ist die Argumentation eines Eiferers, aber nicht die eines Juristen!
Ich erlaube mir den Hinweis, daß die Unmöglichkeit der nachträglichen Veränderung bestehender eingetragener Lebenspartnerschaften absolut nichts mit der sexuellen Ausrichtung des Herrn Westerwelle zu tun hat.
Gruß
Wolfgang
Hallo Günter!
glaubst Du ernsthaft, dass :eine Rücknahme dieses :Gesetzes mit dem geouteten :Westerwelle möglich wäre ?
Das ist die Argumentation eines Eiferers, aber nicht die eines
Juristen!
Ich erlaube mir den Hinweis, daß die Unmöglichkeit der
nachträglichen Veränderung bestehender eingetragener
Lebenspartnerschaften absolut nichts mit der sexuellen
Ausrichtung des Herrn Westerwelle zu tun hat.Gruß
Hallo Wolfgang,
Du solltest doch das Funktionieren des Systems und der Gesetze kennen.
Selbstverständlich könnte - nicht für jemand, der eine eingetragene Partnerschaft hat, aber für die Zukunft, eine solche ausgeschlossen werden. Es bedarf hier der Gesetzesnitiative. Eine solche wäre mit der FDP des Herrn Westerwelle nicht möglich. Die FDP war stets für dieses Partnerschaftsmodell. Jemand, der die Ausrichtung seiner Partei in den wesentlichen Zügen bestimmt, von dem erwarte ich, dass er sich zu dem bekennt, was er will, sonst ist er unglaubwürdig. Daher hat dies schon auch etwas mit Herrn Westerwelle zu tun.
Grüsse Günter
Hallo, lest mal das hier. Klingt doch ganz gut, abgesehen von den Änderungen in Sachen Sozialversicherungen.
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Lebenspartnerschaftsgesetz Die CDU akzeptiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, durch das das Lebenspartnerschaftsgesetz gültig bleibt. Aus Respekt vor dem höchsten Gericht und auch aus Achtung vor den Menschen, die bereits im Vertrauen auf dieses Gesetz ihre Partnerschaft haben eintragen lassen, wird die Union im Fall einer Regierungsübernahme nach der Bundestagswahl im September das
Lebenspartnerschaftsgesetz nicht in Frage stellen. In dem bereits 1999 verabschiedeten familienpolitischen Programm der CDU heißt es: „Wir respektieren die Entscheidung von Menschen, die in anderen Formen der
Partnerschaft ihren Lebensentwurf zu verwirklichen suchen. Wir anerkennen, dass auch in solchen Beziehungen Werte gelebt werden können, die grundlegend sind für unsere Gesellschaft. Dies gilt für nichteheliche Partnerschaften zwischen Frauen und Männern. Dies gilt
auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Wir werben für Toleranz und wenden uns gegen jede Form von Diskriminierung. Wir wollen prüfen, welche rechtlichen Hindernisse, die dem gemeinsamen Leben und der gegenseitigen Fürsorge im Wege stehen, beseitigt werden können.“
Kern des von einigen unionsgeführten Ländern angestrengten
Normenkontrollverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht war das Bedenken, die Ausgestaltung des Lebenspartnerschaftsgesetzes könne die in der Verfassung verankerte besondere Stellung von Ehe und Familie als Keimzelle unserer Gesellschaft gefährden. Das Verfassungsgericht hat diese Sorge in seiner Mehrheit nicht geteilt. Gleichwohl lehnt die CDU eine weitestgehende Angleichung anderer Lebensgemeinschaften an die Ehe entschieden ab. Die im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Pläne von Rot-Grün (Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz) für ein eheähnliches Splitting-Verfahren bei der Einkommensteuer für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und die geplante eheähnliche Mitversicherung eines Lebenspartners in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie in der Pflegeversicherung lehnen wir strikt ab. Eine unionsgeführte Bundesregierung wird diese eheähnliche Behandlung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im
Steuerrecht und bei den Sozialversicherungen stoppen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Andre!
Eine unionsgeführte
Bundesregierung wird diese :eheähnliche Behandlung der
gleichgeschlechtlichen :Lebenspartnerschaften im
Steuerrecht und bei den :Sozialversicherungen stoppen.
Darüber ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das Ansinnen der Ungleichbehandlung halte ich für verfassungswidrig. Die Partner einer eingetragenen Partnerschaft sind nämlich wie in einer Ehe gegenseitig unterhaltspflichtig und würden etwa im Fall des Bezugs von Sozialhilfe/Grundsicherung wie Ehepartner behandelt.
Als überhaupt nicht persönlich Betroffener kann ich in dieser Sache nicht klagen. Wäre ich persönlich betroffen, würde ich wegen fehlender steuerlicher und sozialversicherungsmäßiger Gleichbehandlung vors Verfassungsgericht ziehen. Ich sehe eine Erfolgschance für eine Klage, obwohl sich das Verfassungsgericht bei Klagen einzelner Bürger zuweilen als feiger stromlinienförmiger Haufen zeigt, wenn es gegen die Linie der gerade Regierenden geht. Zur Vermeidung von Argumentationsnöten werden unbotmäßige Klagen schon mal mit einer Stimme Mehrheit nicht zugelassen. Wer das Spiel kennt - es gibt eine Reihe einschlägig erfahrener Anwälte - und die Ungleichbehandlung nebst persönlicher Betroffenheit einleuchtend und zwingend darlegt, nimmt in diesem Fall nach meiner Einschätzung die Klippe. Das Ganze ist geradezu ein Paradefall für eine Klage!
Gruß
Wolfgang
Als Kohl damals Schmitdt ablöste,
haben viele seiner Wähler und Befürworter
nach einigen Monate/Jahren gesagt,
sie hätten neben der wirtschaflichen Wende
eigentlich auch eine geistig
moralische Wende erwartet.
Die sei aber nicht gekommen,
wo sie denn bliebe?
Ob Franz Josef nicht genug Einfluss hätte?
Und so wird es bei einem möglichen Regierungswechsel
im September auch nicht zu Aufhebung der
gesellschafftsentspanneden Massnahmen
(oder Gottlosigkeiten, je nach dem wie man’s sieht),
kommen, schon gar nicht mit der FDP, auch nicht
wenn Stoiber dabei ist.
Sie werden damit vorsichtig umgehen.
sie werden es nicht so machen, wie Schröder,
und der dieese 80% Lohnfortzahlung aus Kohls letzen Tagen
einfach wieder aufgehoben hat.