Lebenspartnerschaftsname

Hallo Ihr lieben,

vor kurzem habe ich mein Ja-Wort gegeben und nun habe ich mal die Gesetze durchstöbert, bevor es dann „ernst“ wird. Kann mir jemand folgendes Beamtendeutsch übersetzen?

"Die Lebenspartner können einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen. Zu ihrem Lebenspartnerschaftsnamen können die Lebenspartner durch Erklärung den Geburtsnamen eines der Lebenspartner bestimmen.

Die Erklärung über die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens soll bei der Begründung der Lebenspartnerschaft erfolgen. Ein Lebenspartner, dessen Geburtsname nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann durch Erklärung dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namen voranstellen oder anfügen"

Ich bin nicht auf den Kopf gefallen glaube ich, aber den genauen Inhalt kapiere ich nicht.

Danke für Eure Hilfe.

Liebe Grüße
Christian

Hi,

ich denke ich habe es verstanden. Da ich aber nicht sicher bin gebe ich keine Auskunft. Bei uns war das ganz einfach, wir haben die NAMEN BELASSEN wie vor der ELP, also Müller blieb Müller und Maier blieb Maier. Wir dachten das git dann im Alltag auch wenier Verwirrungen.

Viel wichtiger sind die Rechte bei Erbschaft, Steuer, Versicherungen etc. Da fallen so manche Doppelversicherungen durch die ELP an, welche verändert werden sollten. Hirzu bietet der LSVD beste Infos.

Gruß Harald
www.valencia-feeling.de