Hallo,
ein Student übt neben seinem Studium eine selbstständige Tätigkeit aus und erklärt dem Finanzamt sein Einkommen und seine Umsätze. Eine Einkommensüberschussrechnung legt er bei. Als ausgeübten Beruf gibt er in der Einkommenssteuererklärung „Student“ an, auf Anlage S (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) bei „Berufsbezeichnung oder Tätigkeit“ die von ihm ausgeübte (zulässige) Tätigkeit.
Der Student ist ordentlich Studierender an einer staatlichen, deutschen Hochschule. Er arbeitet weniger als 20 Stunden in der Woche und erzielt nur geringe Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit.
Das Finanzamt bittet den Studenten zu beantworten, wie er seinen Lebensunterhalt bestreite.
Muss der Student hierauf antworten?
Viele Grüße