Mal angenommen eine Person führt mit 19 J. schon seit mehr als 1 Jahr einen eigenen Haushalt (fernab der Eltern) und nun muss diese bis zum Studiumsbeginn im Sommer die Zeit überbrücken.
Kann diese Person mit staatlichen Zuschüssen oder Unterstützung rechnen, welche die Existenz sicherstellen (nur von Kindergeld und evtl. einem Mini-/Aushilfsjob könnte ja diese Person nicht seinen Lebensunterhalt finanzieren [Miete, Lebensmittel ect.])?
Gäbe es für eine solche Person noch andere Anlaufstellen als die Wohngeldbehörde?
Anm.:
Die Person würde mit einer anderen zusammenleben, wo wohngeldtechnisch von einer Wohn- u. Wirtschaftsgemeinschaft ausgegangen wird und somit kein Wohngeld zusteht, obwohl keiner für den anderen finanziell einstehen würde. Daraus folgt: Wohngeld wäre keine Alternative.
Die Person hätte schon ein FSJ absolviert, welches finanziell vergütet, nun aber abgeschlossen wurde und daher kein Einkommen mehr hätte.
Hallo,
eine Alternative wäre Arbeitslosengeld II
Liebe Grüße
Mal angenommen eine Person führt mit 19 J. schon seit mehr als
1 Jahr einen eigenen Haushalt (fernab der Eltern) und nun muss
diese bis zum Studiumsbeginn im Sommer die Zeit überbrücken.
Kann diese Person mit staatlichen Zuschüssen oder
Unterstützung rechnen, welche die Existenz sicherstellen (nur
von Kindergeld und evtl. einem Mini-/Aushilfsjob könnte ja
diese Person nicht seinen Lebensunterhalt finanzieren [Miete,
Lebensmittel ect.])?
Wovon hat den diese Person über ein Jahr fernab von den Eltern einen eigenen Haushalt führen können? Von Arbeit? Dann könnte doch erstmal normales Arbeitslosengeld in Frage kommen?
Gäbe es für eine solche Person noch andere Anlaufstellen als
die Wohngeldbehörde?
Anm.:
Die Person würde mit einer anderen zusammenleben, wo
wohngeldtechnisch von einer Wohn- u. Wirtschaftsgemeinschaft
ausgegangen wird und somit kein Wohngeld zusteht, obwohl
keiner für den anderen finanziell einstehen würde. Daraus
folgt: Wohngeld wäre keine Alternative.
Wieso würde davon ausgegangen? Liegt eine vor oder nicht? Die Ämter gehen zwar mal schnell davon aus, aber wenn es tatsächlich nicht so ist, dann kann man das auch widerlegen.
Die Person hätte schon ein FSJ absolviert, welches finanziell
vergütet, nun aber abgeschlossen wurde und daher kein
Einkommen mehr hätte.
Wie lange lief das? Könnte sich hieraus ein Arbeitslosengeldanspruch ableiten lassen?
Ansonsten gibts noch zwei Möglichkeiten: 1. Arbeit finden, die ausreicht–> aber natürlich u.U. etwas schwierig.
2. Eltern; die sind zum Unterhalt verpflichtet. Natürlich nicht unbedingt fernab vom eigenen Haushalt und in unbegrenzter Höhe.
Grüße