Lebensunterhalt

Ich bin 62, ohne Einkommen. Im Sept.2011 hat meine Frau mich von der Wohnung ausgewiesen und die Scheidung eingereicht. Ich bin zu Freunden nach Ungarn gereist, wo ich noch eine Weile bleiben darf.
Als deutscher Staatsbürger möchte zurück in meinem Land, wo ich keine Wohnung und keine Lebensmittel habe.
Meine Frage ist: Woher bekomme ich Unterstützung für Lebensunterhalt. Zu welcher Behörde muss ich mich wenden und wie komme ich nach Deutschland, wenn ich kein Geld besitze?
Bitte um Hilfe.
L.G. Josef

Hallo Josef,
es ist traurig wie es dir ergangen ist, aber vielleicht solltest du wirklich mal die Initiative ergreifen und dich bei einigen deutschen Behörden zwecks unterstützung wenden:
Caritas (gibts in jeder grösseren Stadt) Versorgungsamt, Arbeitsamt (ALG II beantragen oder Vergleich ob eine Rente nicht höher ausfallen würde, da du ja das Alter schon fast erreicht hast)
Fürr die Fahrt von Ungarn nach Deutschland wirst du dir wohl von den Freunden was ausleihen müssen, das kannst du ja dann zurückzahlen. Die Bahnhofsmission wäre auch eine erste Anlaufstelle, die geben dir sicher weitere Tipps.

du musst dich an die deutsche botschaft wenden,damit du zurück kannst,die werden weiterhelfen und wenn du da bist dann das arbeitsamt oder sozialamt.
mfg

Hallo auch,
die ex kann dich nicht einfach vor die Tür setzen, somit bist du freiwillig gegangen.Sprich mit ihr, das du solange beleiben kannst, bist du eine wohnung hast. Da du aber gerade in Ungarn bist, hast du in Deutschland keine freunde?, mußt du dir von denen geld für die rückreise leihen,anders geht es ja nicht…dann zu deiner frau und mit ihr sprechen, die kann dich nicht einfach rauswerfen,dann zum amt und unterstützung beantragen

lisa

In Deutschland gehst du zur ArGe, beantragst hartz 4. In Ungarn bietest du dich als Hilsarbeiter an, bis du genug Geld hast zu reisen oder stellst dich an eine Tankstelle und bittest um Mitfahrgelegenheit. Davon abgesehen halte ich das hier für Veräppelung. Mit 62 ist man meistens etwas „weltvewandter“.

Hallo,
Sie müssen sich normal in der Stadt beim Sozialamt melden, in der Sie wohnen.
Wenn Sie hier nicht mehr gemeldet sind gehe ich mal davon aus, dass es der letze Wohnsitz ist.
Ob man Ihnen Geld geben wird für die Reise nach Deutschland glaube ich eher nicht, da müssten Sie sich an das Deutsche Konsulat wenden.

Gruss
Agnes

Hallo,

wie du nach Deutschland zurückkommst, ist deine Sache. Generell hast du dann Anspruch auf Hartz 4, das in dem Ort wo du leben willst- ist das Job Center für zuständig.
Die Wohnung darf 45qm groß sein.
Allerdings wird man versuchen, dich an die Arbeit zu bekommen, damit das Amt nicht mehr soviel zahlen muss.

Ich bin 62, ohne Einkommen. Im Sept.2011 hat meine Frau mich
von der Wohnung ausgewiesen und die Scheidung eingereicht. Ich
bin zu Freunden nach Ungarn gereist, wo ich noch eine Weile
bleiben darf.
Als deutscher Staatsbürger möchte zurück in meinem Land, wo
ich keine Wohnung und keine Lebensmittel habe.
Meine Frage ist: Woher bekomme ich Unterstützung für
Lebensunterhalt. Zu welcher Behörde muss ich mich wenden und
wie komme ich nach Deutschland, wenn ich kein Geld besitze?
Bitte um Hilfe.

Als erstes zum Arbeitsamt und danach zum Sozialamt

Hallo,
woher haben sie vorher gelebt?
Sie müssen in Deutschland bei der Behörde einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Dies ist entweder Hartz IV oder Sozialhilfe. Zuständig ist die jeweilige Behörde Ihres Wohnortes. Finanzielle Mittel, um nach Deutschland einzureisen, müssten sie sich u. U. leihen. Bitte haben Sie Verständnis, dass weitere Auskünfte nicht gegeben werden können. Eine Viezahl von Details sind erforderlich, um Ihren „Fall“ besser einschätzen zu können. Das Mitgeteilte reicht leider in keiner Weise aus, eine vorsichtige Einschätzung vornehmen zu können. Viele Fragen bleiben offen:

Ist Ihre Frau Ihnen zu Unterhalt verpflichtet?
Durften Sie aus der gemeinsamen Wohnung „ausgewiesen“ werden (gibt es einen behördlichen Beschluss darüber?).
Warum haben Sie kein Einkommen?
Wovon haben Sie vorher gelebt?
Wo sind Sie gemeldet?

Dort wo sie gemeldet sind, haben Sie ohne Einkommen Anspruch auf einen „Beratungshilfeberechtigungsschein“, der Ihnen am Wohnort, wo Sie offiziell gemeldet sind, vom Amtsgericht ausgestellt wird. Damit können Sie für 10 € zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl, der Ihre Interessen dann wahrnehmen wird.
Öffentliche Sozialstellen (Gemeinde, Caritas, Diakonie etc.) sind Ihnen sicher auch gern behilflich.

Mit freundlichem Gruß

Hallo

an das Sozialamt deiner Stadt wo du gemeldet bist.

Gruss

Hallo,

Ich bin 62, ohne Einkommen. Im Sept.2011 hat meine Frau mich
von der Wohnung ausgewiesen und die Scheidung eingereicht.

Hier in Deutschland zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein holen. Welche Unterlagen man benötigt um den Beratungsschein zu bekommen, erfährt man telefonisch.
Mit dem Beratungsschein und 10 Euro bekommt man eine Beratung vom Rechtsanwalt der eigenen Wahl.

Sie muss nämlich auf jeden Fall den Hausrat teilen und evtl. sogar Unterhalt bezahlen. Wegen Unterhalt usw. kommt es auf ihr Einkommen an. Das kann aber dann der Anwalt einfordern.

Ich
bin zu Freunden nach Ungarn gereist, wo ich noch eine Weile
bleiben darf.
Als deutscher Staatsbürger möchte zurück in meinem Land, wo
ich keine Wohnung und keine Lebensmittel habe.

Zum Amt, bei dem man Hartz IV beantragen kann. Die Ämter heißen in den verschiedenen Regionen unterschiedlich.

Auch hier wird der Sachbearbeiter prüfen, inwieweit die Ehefrau Unterhalt bezahlen muss.

Bis der Unterhalt fließt und auch wenn keiner zu erwarten ist, bekommt man vom Amt Geld zum überleben.

Wenn es keine Möbel usw. gibt, hilft auch hier das Amt.

Meine Frage ist: Woher bekomme ich Unterstützung für
Lebensunterhalt. Zu welcher Behörde muss ich mich wenden und

hieß früher deutschlandweit Sozialamt und hat jetzt von Region zu Region unterschiedliche Namen. Im Internet die Stadt ausssuchen und bei den Homepagen der regionalen Behörden recherchieren.

wie komme ich nach Deutschland, wenn ich kein Geld besitze?

Zum Deutschen Konsulat oder Botschaft in Ungang gehen.

Gruß