Was muss man bei einer Herabsetzung der Verischerungssumme einer Kapital-LV beachten? Eine Kündigung kann ausgeschlossen werden, da es einen finanziell zu großen Verlust bringen würde.
Werden dafür Kosten berechnet, gibt es andere Nachteile, ausser dass die Verischerungssumme niedriger ist?
Hi
Herabsetzung = Teilkündigung - damit ist eigentlich alles gesagt?
Bei einer Herabsetzung gibt es im Normalfall folgendes zu beachten: Es gibt Fristen analog der Kündigungsfrist, die verbleibende Versicherung und der verbleibende Beitrag muss einen Mindesbetrag erreichen (Näheres steht sicher in den Bedingungen - Thema Kündigung / Teilkündigung)
Nachteile somit ganz einfach: die gleichen, wie bei einer Kündigung nur prozentual kleiner (abhängig, um wieviel die Herabsetzung erfolgt)…
Viele Grüße
Thomas K.
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Hast Du auch die beiden anderen Möglichkeiten überlegt oder durchgerechnet?
1.) beitragsfrei stellen?
2.) Verkauf über Zweitmarkt und Investition des Rückkaufwertes in anderer Anlage (vor allem in eine Risiko-LV!)?
Frank Wilke
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Wie bereits geschrieben: die Möglichkeit der Beitragsfreistellung prüfen.
Einen Aufkäufer für die LV wirst Du nur finden, wenn Du keine der Looser-LVs hast = magerste Rendite.
Der Verkauf ist auch von der Restlaufzeit abhängig
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Hallo,
neben den bereits gegebenen Hinweisen noch folgendes:
unter Umständen bietet sich auch die Verrechung des
Überschußguthabens mit den Beiträgen an - oder einmalige
Auszahlung der Überschußbeteiligung (wenn der Vertrag
bereits 12 Jahre alt ist). Mal mit der Versicherung sprechen.
Gruß joerg koenig