Lebensvers. / Abgeltungssteuer

Hallo,

jemand will seine LV kündigen.
In der vorab Anfrage steht der Rückkaufswert u. der Betrag der abzuführenden Abgeltungssteuer. (Kapitalertragssteuer)

Frage:

Wenn der Versicherung ein Freistellungsauftrag vorliegt, werden dann keine Steuern abgeführt?

Danke!

Richtig!!!

Ergänzung
Hallo,

da es nicht ganz deutlich wurde bei der Frage:

Abgeltungssteuer wird nur in der Höhe des Freistellungsauftrages nicht berechnet.

Gruss
Börsenfan1968