Hallo,
jemand will seine LV kündigen.
In der vorab Anfrage steht der Rückkaufswert u. der Betrag der abzuführenden Abgeltungssteuer. (Kapitalertragssteuer)
Frage:
Wenn der Versicherung ein Freistellungsauftrag vorliegt, werden dann keine Steuern abgeführt?
Danke!