Hallo!
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich besitze eine Kapital-Lebensversicherung, für die
mein Vater seit 1982 die Beiträge zahlt. Die
Versicherung läuft auf meinen Namen und ich bin auch
der Empfänger der Leistung zu ihrem Ablauf in 2019.
Nun bin ich vor zwei Jahren, nach 29 Jahren
Berufstätigkeit, arbeitslos geworden. Nun fordert
die ARGE zurecht, daß ich diese Lebensversicherung
verwerte und hat die Leistung von Zahlungen für einen
Monat verweigert.
Als ich meinem Vater mitteilte, daß ich die
Versicherung zurück kaufen wolle, reagierte er sehr
erbost und erinnerte mich daran, daß wir vereinbart
hatten, daß ich auf keinen Fall vor Ablauf des
Versicherungszeitraumes auf das Geld zugreifen solle.
Ich erinnere mich daran, daß wir das auch so damals
vereinbart hatten, jedoch haben wir das nicht
schriftlich vereinbart.
Für den Fall,daß ich die Versicherung auflöse,
verlangt er die von ihm eingezahlten Beiträge zurück.
Er beruft sich aber auf die „Willenserklärung“, der
ich damals zugestimmt habe.
So stehe ich nun vor folgenden Problemen:
- Verkaufe ich nicht, greift die ARGE im August erneut
auf das Vermögen zurück und verweigert die Leistung von
ALG II. Wie soll ich dann meine Miete bestreiten… - Verkaufe ich die Versicherung, verlangt mein Vater
über 2000.–€ an geleisteten Beiträgen zurück.
Meine Fragen:
Darf mein Vater das Geld zurückverlangen oder muß die
ARGE anerkennen, daß der Verkauf einen erheblichen
finanziellen Verlust für mich bedeuten würde, für den
Fall,daß mein Vater das Geld von mir verlangen kann.
Im Hinblick auf die derzeitige Krise will mein Vater
jedoch auch nicht, daß ich die Versicherung per
Verwertungsausschluß vor dem Zwangsverkauf schütze.
Ich bin vollkommen ratlos…
Vielen lieben Dank für Ideen von Euch im Voraus