Lebensversich. Beitragszahler fordert Geld zurück

Hallo!
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich besitze eine Kapital-Lebensversicherung, für die
mein Vater seit 1982 die Beiträge zahlt. Die
Versicherung läuft auf meinen Namen und ich bin auch
der Empfänger der Leistung zu ihrem Ablauf in 2019.

Nun bin ich vor zwei Jahren, nach 29 Jahren
Berufstätigkeit, arbeitslos geworden. Nun fordert
die ARGE zurecht, daß ich diese Lebensversicherung
verwerte und hat die Leistung von Zahlungen für einen
Monat verweigert.

Als ich meinem Vater mitteilte, daß ich die
Versicherung zurück kaufen wolle, reagierte er sehr
erbost und erinnerte mich daran, daß wir vereinbart
hatten, daß ich auf keinen Fall vor Ablauf des
Versicherungszeitraumes auf das Geld zugreifen solle.
Ich erinnere mich daran, daß wir das auch so damals
vereinbart hatten, jedoch haben wir das nicht
schriftlich vereinbart.

Für den Fall,daß ich die Versicherung auflöse,
verlangt er die von ihm eingezahlten Beiträge zurück.

Er beruft sich aber auf die „Willenserklärung“, der
ich damals zugestimmt habe.

So stehe ich nun vor folgenden Problemen:

  1. Verkaufe ich nicht, greift die ARGE im August erneut
    auf das Vermögen zurück und verweigert die Leistung von
    ALG II. Wie soll ich dann meine Miete bestreiten…
  2. Verkaufe ich die Versicherung, verlangt mein Vater
    über 2000.–€ an geleisteten Beiträgen zurück.

Meine Fragen:
Darf mein Vater das Geld zurückverlangen oder muß die
ARGE anerkennen, daß der Verkauf einen erheblichen
finanziellen Verlust für mich bedeuten würde, für den
Fall,daß mein Vater das Geld von mir verlangen kann.
Im Hinblick auf die derzeitige Krise will mein Vater
jedoch auch nicht, daß ich die Versicherung per
Verwertungsausschluß vor dem Zwangsverkauf schütze.

Ich bin vollkommen ratlos…

Vielen lieben Dank für Ideen von Euch im Voraus

Die Antwort auf diese Fragestellung ist eher eine Frage, wie zwischenmenschlich am besten konstruktiv miteinander umgegangen werden kann.
Natürlich ist von allen Ansätzen eine Vorwerwertigkeitsverzicht die beste Lösung. Nur, es ist dafür zu spät.

Hallo bubikoppi,

tut mir leid, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

lieben Gruß

Also mal abgesehen davon das Ihr Vater ein ziemlicher Arsch sein muss bleibt Ihnen aus der Sicht der ARGE nichts anderes übrig als den Lebensversicherungsbetrag aufzulösen da die Strafen und Sperrungen seitens der ARGE sonst nie Aufhören würden. Was ich aber nicht ganz kapiere, wieso haben Sie scheinbar noch nicht versucht die ARGE von ihrem Vater in Kenntnis zu setzen? Die ARGE MUSS doch Kapieren das ihr Vater in dieser Beziehung nicht ganz richtig Tickt. Perfekt wäre ein Schriftstück vom Vater wo hervor geht das er Sie Strafbar macht wen der Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Mit eben diesem Schriftstück hätten Sie für die ARGE auch was in der Hand was man vorlegen könnte. Auf der anderen Seite verstehe ich Ihren Vater nicht wie ein Vater sein eigenen Fleisch und Blut so in den Hintern treten kann. Rein rechtlich ist es dein Vertrag da dein Name drin steht. Wer diesen nun bezahlt ist Wurst. Es zählt der Name der im Vertrag steht. Und das bist laut eigener Aussage ja du.

Hallo Andrea und Remigio,

vielen Dank für Eure Antwort, ich werde es
wahrscheinlich darauf ankommen lassen müssen, einen
Verwertungsausschluss für die Zukunft mit der
Versicherung zu vereinbaren. Ob mein Vater dann die
Beiträge wirklich zurückfordern wird, muss sich
dann zeigen.

Eine nette Sachbearbeiterin bei der ARGE hat mir heute
die Sachlage nochmals erklärt und gesagt, ich könne
zwar nachträglich die Verwertung nicht ausschliessen,
aber für die Zukunft ist das immer noch möglich. Wenn
ich mich dann weigere meinem Vater die Beiträge zurück
zu zahlen muss er mich verklagen.

Wer weiss, ob er das dann auch wirklich macht.

Was das Zwischenmenschliche angeht, so hatten wir
bisher eine recht gute Beziehung zu einander. Nun ist
er aber mittlerweile 80 Jahre alt und ein wenig
Starrsinnig geworden. Das ist für die Familie insgesamt
nicht leicht. Traurig.

Also nochmals danke für Eure Antwort und ich werde
mich dann nochmals melden, wenn die Sache entschieden
ist. Lt. Mitarbeiterin der ARGE kann so etwas jedoch
Monate dauern.

Gruss Klaus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo bubikoppi,

tut mir leid, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

lieben Gruß

Hallo elischar,

trotzdem Danke für Deine Antwort. Ich habe
Andrea und Remigio weiter oben auch schon geantwortet
und Neues dazu geschrieben.

Gruss Klaus

Hallo I. Windhund,

tja,Menschen ändern sich und ich habe weiter oben schon
kurz beschrieben, daß mein Vater sich leider sehr
verändert hat. Ich war selber von seiner Härte
überrascht. Aber ich habe auf keinen Fall vor,
Ihm in irgendeiner Weise deswegen vorzuwerfen,
daß er nicht mehr „geschäftsfähig“ oder wie man
das sonst nennt, vorzuwerfen. Dazu war unser
Verhältnis über die vielen Jahre einfach zu gut. Er
war halt nichtimmer ein „A…“. Ich werde mich wohl
damit abfinden müssen. Leider.

Gruss Klaus

Guten Tag,
zunächsteinmal, bei einer Kapitallebensversicherung handelt es sich um Verwertbares Vermögen.
Im gegenzug dazu steht Ihnen ein Freibetrag - Sparvermögen zu.
Pro Vollendetem Lebensjahr 150€.
Mal angenommen (da ich Ihr alter nicht kenne) Sie haben mit 15 Jahren begonnen zu arbeiten.
Gearbeitet haben Sie 29 Jahre.
29+15=44 44*150 6600€ Freies Sparvermögen.
Da die Kapitallebensversicherung wenn ich das richtig verstanden habe einiges weniger wert ist sollte sich Ihr Problem damit erledigt haben.
Widerspruchsfristen usw. nicht vergessen!
Letztendlich kann Ihnen allerdings nur ein Anwalt oder ein Mitarbeiter der ARGE eine verlässliche Auskunft erteilen.
Lesen Sie evtl. auch mal hier:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/w…
Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen.
Gruß

Ich hatte noch vergessen:

Ich werde nochmals bei der ARGE vorsprechen und ich
denke, das mein Vater bereit ist, mir unsere damalige
Vereinbarung schriftlich zu bestätigen, so wie Du es
vorschlägst. Vielleicht kann die ARGE so eine Art
„Kulanzlösung“ finden.

Ich melde mich dann nochmals mit Ergebnissen.

Gruss Klaus

Scheiß Situation würde ich sagen. zum ersten ja dein Vater kann die Beiträge von dir zurückverlangen. wie du ausgeführt hast war das damals eine Bedingung, an die der Vertrag geknüpft ist, welcher du zugestimmt hast. Es ist zwar schriftlich nichts festgehalten, jedoch ist dies ein mündlicher Vertrag, wie wenn du ein Brötchen kaufst! Das kannst du auch nicht essen und dann zurückbringen! Die Frage stellt sich für mich ob die Versicherung tatsächlich verwertbar ist!? Meist ist dem ja nicht so. Das lässt sich auch ganz einfach rausfinden indem man schaut was eingzahlt wurde und was an Rückkaufswert zu erwarten ist. Würden einem im Vergleich zum Rückkaufswert mehr als 10 Prozent der eingezahlten Beiträge verloren gehen, so ist die Versicherung nicht verwertbar! Beispiel eingezahlt 100 Euro Rückkaufswert 95 Euro ist verwertbar Rückkaufswert 89,99 Euro ist nicht verwertbar! vielleicht da erst nochmal nachschaun. Desweiteren würde ich dir raten, mit deinem Vater zusammen in der ARGE mal vorzusprechen notfalls auch beim Teamleiter, denn wenn ihr damals so einen mündlichen Vertrag abgeschlossen habt und auch dein Vater immer die Beiträge gezahlt hat, so gibt es zumindest über die Beitragszahlungen Nachweise, wodurch sich beweisen lässt, dass zwar die Versicherung auf dich läuft, du der Begünstigte bist, jedoch das Geld was drin steckt nicht deins ist und du im Falle der Auflösung dieses an den Vater zurückzuführen ist und somit ebenfalls wiederum ein Teil dieser Versicherung kein verwertbares Vermögen darstellen würde, wodurch die ARGE zur Leistung evtl verpflichtet wäre! Es besteht ja auch die Möglichkeit das bei der ARGE schriftlich für die Akte zu hinterlegen, wo ihr das beide bestätigt, und wo man auch reinschreiben kann das die Beiträge nicht von dir sondern vom Vater geleistet werden und das so ein mündlicher Vertrag besteht, man kann sich ja als Bearbeiter dann auch vermerken das man die Nachweise eingesehen hat bzw. sich zumindest teilweise kopieren! Versuchs mal. Ansonsten würde ich vielleicht nochmal mit dem Vater sprechen, das Konto auflösen und mit ihm vereinbaren, dass das Geld was du ihm ja eh zurückzahlen müsstest neu angelegt wird aber vielleicht auf seinen Namen. Er bleibt Einzahler und es wird irgendwo schriftlich festgehalten, dass das Geld zu einem festen Zeitpunkt dir zufließt. Problem bei der Sache kann sein, ist er ebenfalls ALG IIempfänger und würde er damit seine Vermögensfreigrenze überschreiten? Macht er sich durch die „SCHENkung von Geld“ selbst hilfebedürftig? Das kann ich ja aus der Ferne alles nicht so beurteilen. ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass eine Versicherung mit ca. 2000 Europ Einzahlung dazu beiträgt das man wegen Vermögen abgelehnt wird. Die Freigrenzen sind da ja doch relativ naja … ich erreiche sie nicht (Alter mal 150 Euro +750 Euro) vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit ein eventuelles Sparbuch bis zu dieser Freigrenze runterzufahren oder aufzulösen oder das Giro da etwas Geld runter zu holen! Zeit für ein Wochenendurlaub oder die Sparmethode mit dem Kopfkissen?! ;o)

Sollten noch Fragen bestehen einfach nochmal melden!

Oder wieso nehmen Sie ihren Vater nicht einfach mit? Das wäre eine perfekte Musterlösung und die ARGE könnte sich direkt und sofort vor Ort sich mit dem Thema in 3er Zusammensein klären.

Guten Tag.
Tut mir Leid, ich kann Ihnen nicht beantworten, ob Ihr Vater von Ihnen das Geld zurückfordern kann.
Fragen Sie am besten einen Fachanwalt.
Wenn die Versicherung auf Ihren Namen läuft und die VErwertung nicht unwirtschaftlich ist, dann hat die Arge das Recht die Auflösung zu verlangen.

das ist eigentlich kein versicherunhgstechnisches Problem sondern eher ein rechtliches. AUßer den Verwertungsausschlußß kann ich mir aber keine Lösung vorstellen. Am besten auch mal mit den Leuten von ARGE reden und sich rechtlichen Rat holen

Aus dem Thema bin ich etwas lange raus.
Vielleicht konnte jemand anderes helfen.

Hallo!

mit einer entsprechenden schriftlichen Bestätigung Ihres Vaters können Sie der ARGE gegenüber zunächst belegen, dass sich die Verwertung der Lebensversicherung nicht kurzfristig umsetzen lässt. Sie können dann darlehensweise weiter ALG II beziehen, bis eine endgültige Klärung möglich ist.
Die Rückforderung einer Schenkung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Amtsgerichte haben kostenlose Beratungsstellen. Ich empfehle Ihnen, sich dort zu erkundigen, ob ihr Vater seine Schenkung überhaupt zurück fordern darf.
lg

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich besitze eine Kapital-Lebensversicherung, für die
mein Vater seit 1982 die Beiträge zahlt. Die
Versicherung läuft auf meinen Namen und ich bin auch
der Empfänger der Leistung zu ihrem Ablauf in 2019.

Nun bin ich vor zwei Jahren, nach 29 Jahren
Berufstätigkeit, arbeitslos geworden. Nun fordert
die ARGE zurecht, daß ich diese Lebensversicherung
verwerte und hat die Leistung von Zahlungen für einen
Monat verweigert.

Als ich meinem Vater mitteilte, daß ich die
Versicherung zurück kaufen wolle, reagierte er sehr
erbost und erinnerte mich daran, daß wir vereinbart
hatten, daß ich auf keinen Fall vor Ablauf des
Versicherungszeitraumes auf das Geld zugreifen solle.
Ich erinnere mich daran, daß wir das auch so damals
vereinbart hatten, jedoch haben wir das nicht
schriftlich vereinbart.

Für den Fall,daß ich die Versicherung auflöse,
verlangt er die von ihm eingezahlten Beiträge zurück.

Er beruft sich aber auf die „Willenserklärung“, der
ich damals zugestimmt habe.

So stehe ich nun vor folgenden Problemen:

  1. Verkaufe ich nicht, greift die ARGE im August erneut
    auf das Vermögen zurück und verweigert die Leistung von
    ALG II. Wie soll ich dann meine Miete bestreiten…
  2. Verkaufe ich die Versicherung, verlangt mein Vater
    über 2000.–€ an geleisteten Beiträgen zurück.

Meine Fragen:
Darf mein Vater das Geld zurückverlangen oder muß die
ARGE anerkennen, daß der Verkauf einen erheblichen
finanziellen Verlust für mich bedeuten würde, für den
Fall,daß mein Vater das Geld von mir verlangen kann.
Im Hinblick auf die derzeitige Krise will mein Vater
jedoch auch nicht, daß ich die Versicherung per
Verwertungsausschluß vor dem Zwangsverkauf schütze.

Ich bin vollkommen ratlos…

Vielen lieben Dank für Ideen von Euch im Voraus

Sehr geehrter bubikoppi,

zwingen Sie die Arge mit einem einstweiligen Verfahren zur Zahlung. Die Arge darf Ihnen nicht die Zahlung verweigern, wenn Ihr Vermögen nicht flüssig ist.

Sie sollten sich einen Anwalt besorgen. So wie ich Ihren Vortrag verstehe, gehört die Versicherung nicht Ihnen sondern noch Ihrem Vater. Aber ohne Anwalt wird das die Arge nicht einsehen. Sie sollten die 1982 mündlich verfasste Erklärung verschriftlichen. Wie gesagt. Anwalt. Am Besten Fachanwalt für Sozialrecht.

MfG

Hofmann

Sorry, hatte wahnsinnig viel Stress und PC Probleme. Ist deine Frage geklärt worden? Wie ist es ausgegangen? Ich hoffe, im Sinne der Familie.
Gruß,
Andi

Sorry, hatte wahnsinnig viel Stress und PC Probleme. Ist deine Frage geklärt worden? Wie ist es ausgegangen? Ich hoffe, im Sinne der Familie.
Gruß,
Andi.