Hallo ich habe da ein Problem. Angenommen A hat vor Jahren eine LV abgeschlossen und diese für einen gemeinsamen Kredit hinterlegt. Begünstigt war B.
A u. B lassen sich nun scheiden und A verzichtet auf das Eigentum an der Immobilie, möchte aber dafür aus der Hypothek entlassen werden. B reicht die SCheidung ein und will nun zusätzlich auch noch die LV. A hat den Begünstigten mittlerweile geändert und möchte die LV behalten. Kann A das tun? Wird die LV von der Bank freigegeben? Was geschieht, wenn die LV von der Bank nicht freigegeben wird? Oh man wie kommt A aus dieser Nummer raus…
Liebe Grüße und vielen Dank von K. Otto
eine LV abgeschlossen und diese für einen gemeinsamen Kredit hinterlegt.
Als Sicherheit oder als Tilgungsersatz ?
Eigentum an der Immobilie, möchte aber dafür aus der Hypothek entlassen werden.
Das entscheidet die Bank, das kann man sich nicht aussuchen. Wenn die Bank nicht zustimmt, muß das Objekt verkauft werden und der Erlös wird geteilt.
B reicht die SCheidung ein und will nun zusätzlich auch noch die LV.
Eine Scheidung ist kein Wunschkonzert, das gemeinsame Vermögen wird, notfalls unter Beteiligung des Gerichtes, geteilt.
tun? Wird die LV von der Bank freigegeben?
Das muß man die Bank fragen, das hängt von den individuellen Gegebenheiten ab.
Was geschieht, wenn die LV von der Bank nicht freigegeben wird?
Nichts, dann bleibt alles so wie es ist.
Oh man wie kommt A aus dieser Nummer raus…
Schwierig, schwierig.
zuerst mal Danke für die Erklärung.
Die LV wurde ursprünglich als Tilgungsersatz abgeschlossen. Nach einer Umschuldung wurde sie stillgelegt und als Sicherheit hinterlegt.
Darf die Vers. A oder dem Anwalt Auskunft über die LV von B geben? Erfährt A wenn der Begünstigte geändert wurde? Was geschieht bei Todesfall von B mit dem Betrag, wer hätte Anspruch? Denkbar wäre das die Bank dann Anspruch hätte - oder? Was würde im Erlebensfall damit, nach erfolgreicher Scheidung und Übertragung der Rechte und Pflichten an A?
Vielen Dank und Lg von Kerotto
Darf die Vers. A oder dem Anwalt Auskunft über die LV von B geben?
Welche LV von B ? Oben schreibst Du A hätte eine LV und B wäre der begünstigte.
Erfährt A wenn der Begünstigte geändert wurde? Was
Wer ist denn jetzt VN ? A oder B ? Wenn B der Begünstigte ist, kann ohne sein Wissen die Begünstigung nicht geändert werden. Wenn A weder Vn noch Begünstigter ist, erfährt er es natürlich nicht, warum sollte er auch ?
geschieht bei Todesfall von B mit dem Betrag, wer hätte
Der Betrag fällt an den VN.
Anspruch? Denkbar wäre das die Bank dann Anspruch hätte - oder?
Wenn der Betrag wirksam abgetreten wurde ja.
Was würde im Erlebensfall damit, nach erfolgreicher
Scheidung und Übertragung der Rechte und Pflichten an A?
Dann erhält A die Summe, falls die Bank nicht die Finger drauf hat.
Entschuldigung wenn ich mich nicht ganz klar ausgedrückt habe.
Herr A übernimmt bei möglicher Scheidung den Kredit und erhält dafür das Haus komplett überschrieben. Frau B hat ursprünglich zur Kreditsicherung eine LV abgeschlossen, diese wurde als Sicherheit hinterlegt. Die Trennung von A u. B erfolgte schon vor 4 Jahren und Frau B hat damals Begünstigten Herrn A aus der LV streichen lassen.
Nun möchte aber Herr A zusätzlich zum Haus die LV, da er nach seinem Verständnis ja auch den Kredit übernimmt. Frau B verzichtet doch aber schon auf die Rechte am Haus und Grundstück.
Frau B möchte nicht, daß Herr A die LV erhält - egal ob nach Ablauf oder vorher - und Frau B möchte auch nicht das Herr A von der Änderung der begünstigten Person erfährt. Die LV soll bleiben und im Erlebensfall an Frau B ausgezahlt werden oder für eine ordentliche Bestattung v. B verwendet werden. Wie könnte Frau B das bewerkstelligen. Frau B hat sonst keinerlei Mittel und kaum ein Einkommen, könnte also möglicherweise sogar Unterhalt verlangen - würde dies aber nur im Notfall tun. Einzig die LV mnöchte sie behalten wg. Altersvorsorge.
Vielen lieben Dank für die Geduld