Ich möchte meine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von 25 Jahren auf 12 Jahre Laufzeit reduzieren, sie besteht bereits 9 Jahre. Natürlich soll auch die Versicherungssumme entsprechend gesenkt werden.Meine Versicherung weigert sich und behauptet es geht nicht. Ich könne lediglich eine neue Versicherung auf 12 Jahre abschließen. Bei einer Kündigung meiner bestehenden L.V. würde ich circa 30.000 DM verlieren. Leider komme ich seit Monaten nicht weiter. Kann mir jemand einen guten Rat geben, denn ich empfinde das Verhalten der W.W.K.weder kundenfreundlich noch korrekt.
Vielen Dank im Voraus
Brigitte Glaser
Hier gibt es möglicherwiese Hilfe :
http://www.bundderversicherten.de/Inhalt.htm
viel Glück !
Heiner
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Brigitte,
grundsätzlich kannst Du natürlich die Laufzeit Deiner KLV verkürzen, ebenso die Versicherungssumme. Dieses kann Dir dein Versicherer nicht verweigern.
Ich glaube aber, daß da auch ein Mißverständnis zwischen Dir und Deinem Versicherer vorliegt.
Folgendes will Dir Dein Versicherer wohl klar machen:
Nach der sogenannten „Novationstheorie“ ist die von Dir geplante Änderung Deines Vertrages steuerschädlich, die bisher mit dem Vertrag erwirtschafteten Erträge werden steuerpflichtig (Kapitalertragssteuer).
Novation bedeutet, daß die Finanzverwaltung davon ausgeht, daß der bisherige Vertrag beendet und ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Dabei ist die vertragliche Mindestdauer von 12 Jahren sowohl für den Vertragsteil vor als auch für den Vertragsteil nach der Vertragsänderung isoliert zu betrachten, also einzuhalten.
Dein Versicherer verhält sich korrekt, wenn er Dich über die Nachteile der Vertragsänderung aufklärt.
Solltest Du trotzdem noch weitere Schwierigkeiten mit der geplanten Vetragsänderung haben (sofern Du Sie jetzt noch durchführen willst), mußt Du Dich nicht an die bereits geposteten Adressen wenden. Hier hilft Dir das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen besser weiter. Anschrift steht auf der Rückseite des Versicherungsantrages.
Gruß
Jochen
TYPISCH VERTRETER
Solltest Du trotzdem noch weitere
Schwierigkeiten mit der geplanten
Vetragsänderung haben (sofern Du Sie
jetzt noch durchführen willst), mußt Du
Dich nicht an die bereits geposteten
Adressen wenden. Hier hilft Dir das
Bundesaufsichtsamt für das
Versicherungswesen besser weiter.
Vorsicht,
Jochen ist ein VersicherungsVertreter o. ae. Seine Postings bezgl Versicherung kann man nur begrenzt ernst nehmen.
Das Bundesaufsichtsamt schlichtet nur, es hilft Dir nicht in Rechtsberatung etc, es ermahnt nur die Versicherung.
Suche Dir doch bitte AUF JEDEN FALL extern Rat. Am besten bei einem Rechtsnawalt oder dem einer Verbraucherzentrale. Das kostet zwar was, klaert dich jedoch ueber die tatsaechliche Sachlage auf. Warum dir unser Vertreter von einer Verbraucherzentrale abraet, ist mir nicht klar, aber daher ist sicher was im Busche.
Mache es am besten parallel, wende dich an das Ausichtsamt und lass dich gleichzeitig rechtlich beraten. Der bundderversicherten ist da eher nicht zu emfehlen, Sondern die oertliche verbraucherzentrale oder ein Anwalt.
Ausserdem: Poste doch dein Problem in allgem. Form bei http://www.recht.de im Brett „versicherungen“. Da antworten auch Anwaelte.
gruss
wl
Siehe Antwort TYPISCH VERTRETER(hier kein Inhalt)
text
nicht so schreien
Hi Winnie,
falsch, ich bin kein Versicherungsvertreter!
Wenn Du Dich in der Materie auskennen würdest, dann wüßtest Du, daß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen für jede Eingabe von Versicherungsnehmern eine Stellungnahme des jeweiligen Versicherungsunternehmens fordert.
Diese Aufforderungen werden von den Versicherungen in der Regel sehr ernst genommen, da sich seriöse Versicherer ungern in der jährlichen Statistik des BAV über berechtigte Eingaben wiederfinden.
Meiner Erfahrung nach sind die meißten Versicherer nach einer Eingabe über das BAV wesentlich kooperativer, zumindest wenn es sich um eine gerechtfertigte Eingabe handelt.
Unabhängig davon kann sich natürlich jeder Versicherungsnehmer auch an die Verbraucherzentralen wenden, Rechtsanwälte konsultieren etc.
Hättest Du mein Posting richtig gelesen und auch verstanden, müßtest Du hier nicht so unqualifiziert rumschreien und Leuten, die anderen helfen wollen und Problemlösungen aufzeigen (nicht nur schreien und Blödsinn schreiben) in irgendwelche ausgedachten Berufsgruppen zwängen.
Gutes Niveau in diesem Brett wird leider immer seltener.
Jochen
Hi Winnie,
falsch, ich bin kein
Versicherungsvertreter!
na schoen, was auch immer: Du verdienst beruflich direkt/indirekt an Versicherungen und bist keinesfalls unabhaengig.
Wenn Du Dich in der Materie auskennen
würdest, dann wüßtest Du, daß das
Bundesaufsichtsamt für das
Versicherungswesen für jede Eingabe von
Versicherungsnehmern eine Stellungnahme
des jeweiligen Versicherungsunternehmens
fordert.
Ja, und ? Hilft erstmal nicht weiter. Sagt etwa die Versicherungsaufsicht: „Da sollten Sie auf dem Klagewege vorgehen!“. hab ich schonmal durch. da war aber die Sachlage supereineutig. Ist bei lebensversicherungen nicht immer so.
Diese Aufforderungen werden von den
Versicherungen in der Regel sehr ernst
genommen, da sich seriöse Versicherer
ungern in der jährlichen Statistik des
BAV über berechtigte Eingaben
wiederfinden.
jaja, in der Regel. Logisch, denn sonst kommt die Klage. Und die Rechtsanwaltskosten obendrauf. Und man verliert nochmehr.
Unabhängig davon kann sich natürlich
jeder Versicherungsnehmer auch an die
Verbraucherzentralen wenden,
Rechtsanwälte konsultieren etc.
richtig, was soll also:" … mußt Du Dich nicht an die bereits geposteten Adressen
wenden…". Rechtsrat bzw. eine Verbraucherzentrale ist immer moch der unabhaengiste Rat, den man bekommen kann.
Hättest Du mein Posting richtig gelesen
und auch verstanden, müßtest Du hier
nicht so unqualifiziert rumschreien und
Leuten, die anderen helfen wollen und
Problemlösungen aufzeigen
…oder den Kunden durch Halbwahrheiten zu fuer die versicherung immer noch guenstigen Loesungen locken.
(nicht nur
schreien
… vor sowas muss man warnen, ich habe auch nur 2 Worte grossgeschrieben, oder…?
und Blödsinn schreiben)
…mit dem lesen gibt es auch probleme…
in
irgendwelche ausgedachten Berufsgruppen
zwängen.
…ist versicherungsvertreter dir unbekannt? -versicherungsfachmann oder Finanzberater klingt besser. Zugegeben. Macht die Sache nicht wesentlich anders.
Gutes Niveau in diesem Brett wird leider
immer seltener.
Richtig, deshalb warne ich ja vor jemandem, der moeglichst an der verbraucherberatung vorbei will.
mfG
wl
Hi Winnie,
ich ergänze zum Frieden für Dich mein Posting von heute morgen:
Liebe Brigitte,
außer den schon geposteten Adressen kannst Du Dich auch noch an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen wenden. Evtl. kannst Du auch noch einen freien, unabhängigen Versicherungsberater konsultieren, dessen Honorar Du aber bezahlen müßtest.
So, ich hoffe das Du jetzt zufriedengestellt bist.
Von mir aus können sich alle an Verbrauerschutzorganisationen wenden, den Bund der Versicherten anschreiben oder gleich eintreten oder sonstwas machen.
Ursprünglich wollte ich Brigitte nur helfen. Ich denke mal, das diejenigen, die sich mit der Materie auskennen, mir zumindest von der steuerlichen Seite her zustimmen werden.
Und zum Schluß noch ein Tip an alle, die in diesem Brett zukünftig eine Frage stellen wollen: Vergesst es! Geht gleich zur Verbraucherschutzberatung. Angebotene Hilfe wird hier sowieso nicht akzeptiert und respektiert, andere Meinungen schon gar nicht. Was folgt sind persönliche Angriffe
Gruß
Jochen
…nur noch kurz sachlich…
Und zum Schluß noch ein Tip an alle, die
in diesem Brett zukünftig eine Frage
stellen wollen: Vergesst es! Geht gleich
zur Verbraucherschutzberatung. Angebotene
Hilfe wird hier sowieso nicht akzeptiert
und respektiert, andere Meinungen schon
gar nicht. Was folgt sind persönliche
Angriffe
…wenn ich dein Posting von heute morgen betrachte, wuerde ich daraus schliessen, dass sie bspw. ihre versicherung einfach nur nach 12 Jahren statt nach 9 abaendern muss. So etwas sagt ihr weder die versicherung noch die versicherungsaufsicht(die beurteilt nur den fall). Du hast das auch nicht weiter erlaeutert. Und das ist der Punkt.
gruss
wl
Leider darf sich das Ganze ‚Gesetz‘ nennen:
Selbst wenn bei einer Lebensversicherung
nur die Laufzeit verkürzt wird und der Beitrag exakt gleichbleibt (nur die Versicherungssumme wird durch die Änderung reduziert), ist es nach diesem „Gesetz“ so, daß die steuerliche Bindefrist von 12 Jahren
von neuenm zu laufen beginnt oder ansonsten
die Erträge voll versteuert werden müssen
(abzüglich der evtl. vorhandenen Freibeträge). Diese Regelung ist noch
nicht sehr alt.
An diesem „Gesetz“ hat die Versicherungslobby fleißig mitgearbeitet, denn dadurch vergessen die Kunden vielleicht
die Kündigung nach Ablauf der 12 Jahre - denn diese Kündigungslösung ist günstiger, als heute die steuerschädliche Laufzeitverkürzung zu machen und sich dann bei der Auszahlung Tausende DM als Kapitalertragsteuer abziehen zu lassen!
Da auch hier das Steuer"recht" nicht einfacher, sondern komplizierter wird, ist
es immer am besten, jeden Einzelfall exakt
durchrechnen zu lassen und dann zu entscheiden.
Heinz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Gutes Niveau in diesem Brett wird leider
immer seltener.
… und das ist auch der Grund, warum ich mich in diesem Brett seit längerer Zeit mit Antworten sehr zurückhalte.
Man kann die Antworten noch so neutral formulieren, man kann es noch so gut und ehrlich meinen, es findet sich immer wieder ein selbsternannter „Experte“, der glaubt alles noch besser zu wissen, als Leute, die diesen Beruf erlernt haben, seit langen Jahren ausüben und sich redlich bemühen, Hilfestellung zu leisten, ohne irgendwelchen Geschäftlichen Hintergrund.
Eigentlich sehr schade, denn die Fragen zeigen, dass Aufklärung Not tut. Leider ist es nun einmal so, dass vorurteilsgeprägten Schmalspur-Pseudoexperten mit einem fachlichen Niveau nahezu unter der Null-Grenze eher geglaubt wird, als echten praxisorientierten Fachleuten.
Gruß
WALTER
…
außer den schon geposteten Adressen
kannst Du Dich auch noch an das
Bundesaufsichtsamt für das
Versicherungswesen wenden. Evtl. kannst
Du auch noch einen freien, unabhängigen
Versicherungsberater konsultieren, dessen
Honorar Du aber bezahlen müßtest.
Für eine Beratung zahlst du immer, entweder heimlich und versteckt in den Beiträgen, oder direkt an einen „gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater“, z.B.
http://verbraucherschutz.wtal.de/index.htm
Der Unterschied: Einmal zahlt die Versicherungsgesellschaft ihren freien oder angestellten Mitarbeiter, oder du zahlst für den „Rat“, gezahlt wird auf jeden Fall.
Entscheiden musst du selber, wer von den beiden „Bezahlten“ wohl eher deine Interessen vetritt.
Hallo Walter,
genauso sehe ich es auch, und genau wie Du werde ich mich mit Antworten in diesem Brett zukünftig zurückhalten.
Sollen alle selbsternannten VS-Experten Ihre Meinungen publizieren und Links zu Verbraucherschutzorganisationen setzen.
Gruß
Jochen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
denn dadurch vergessen die Kunden
vielleicht
die Kündigung nach Ablauf der 12 Jahre -
denn diese Kündigungslösung ist
günstiger, als heute die steuerschädliche
Laufzeitverkürzung zu machen und sich
dann bei der Auszahlung Tausende DM als
Kapitalertragsteuer abziehen zu lassen!
Genau das scheint mir hier das Problem zu sein:
Die Schweinerei ist (meiner Meinung nach, korrigieren Sie mich, wenn ich mich irre), dass der Herr Markgraf nicht explizit auf die Kuendigungsmoeglichkeit nach 12 Jahren verwiesen hat, sondern nur
darauf, dass die Versicherung recht hat und man solle doch die Aufsicht anrufen. Nur, da wuerde nix rauskommen, da die Sache ja rechtlich einwandfrei ist und die Aufsicht das nur bestaetigt…
WIE man dann handeln kann, sagen einem halt nur unabhaengige Ratgeber.
Solche „Hilfestellungen“, die den Versicherungen ein paar TDMs einbringen, sind sicher verzichtbar, auch wenn sie sich im rechtlichen Rahmen bewegen.
gruss
wl
Thema verfehlt
Brigitte sprach explizit das Thema Laufzeitverkürzung an, insbesonders das sich Ihre Versicherung weigert, die entsprechende Vertragsänderung durchzuführen mit dem entsprechenden Verweis auf einen Neuabschluß mit einer Laufzeit von 12 Jahren.
Darauf habe ich Brigitte geantwortet, daß Sie sehr wohl das Recht hat, die Laufzeit Ihres Vertrages zu verkürzen, mit dem Hinweis auf die steuerlichen Nachteile dieser Vertragsänderung. Was soll denn daran falsch sein?
Da ich die erwirtschafteten Erträge zu diesem Vertrag der WWK nicht kenne, die bei der Durchführung der angesprochenen Vertragsänderung steuerpflichtig werden würden und ich auch den Verlust bei einer vorzeitigen Kündigung nicht beurteilen kann, kann ich zweifelsohne auch nicht zu einer Kündigung raten.
Hier wäre eine exakte Berechnung nur mit Wissen der oben genannten Werte möglich.
Aber das war ja auch nicht die Frage.
Und eine Laufzeitverkürzung bringt nicht der Versicherung ein paar TDMs, wie Du es ausdrückst, sondern dem Finanzamt.
Vielmehr eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages bewirkt eben das von Dir angesprochene.
Und das der versicherer Recht hat, habe ich zu keiner Zeit behauptet. Wenn Du das Posting von Brigitte und meine Antwort darauf verstehen würdest, könntest Du Dir deine unsinnigen Attacken ersparen.
Solltest Du meinen Nachnamen nochmals erwähnen, schreibe ihn wenigstens korrekt.
Und bleibe bei den Tatsachen und vermische keine Textpassagen, die Du ja offensichtlich doch nicht verstehst.
Thema abgeschlossen.
Jochen
Hier hilft der Bund der Versicherten:
www.bundderversicherten.de, bei allen kundigen Leuten die deutsche Nr.1 in Fragen Versicherungsrecht und dbzgl. Verbraucherschutz.
gruss gunnar
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Eigentlich an alle…
Hallo Winnie,
ich hab mir gerade mal die Mühe gemacht, hier alles durchzuforsten, da ich ein ähliches Problem habe.
Ich fand die tips eigentlich rundrum nicht so schlecht, auch die von den „Vertretern“, wie Du sie nennst, waren nicht falsch. Vollständig war keiner.
…wenn ich dein Posting von heute morgen
betrachte, wuerde ich daraus schliessen,
dass sie bspw. ihre versicherung einfach
nur nach 12 Jahren statt nach 9 abaendern
muss. So etwas sagt ihr weder die
versicherung noch die
versicherungsaufsicht(die beurteilt nur
den fall). Du hast das auch nicht weiter
erlaeutert. Und das ist der Punkt.
Gut gebrüllt, Löwe, aber eben diesen Punkt hast auch Du in Deinem ersten posting nicht genannt, sondern nur geschimpft. Und, worauf ich eigentlich hinaus wollte, hättet Ihr alle nur Eure Tips gegeben und nicht die jeweils anderen, die auch nichts falsches proklamiert haben, angegriffen, wäre das alles viel leichter zu lesen gewesen.
Micha
P.S. Um es nicht noch unübersichtlicher zu machn, sofern eine Antwort nur an mich ist, reicht mir auch eine mail, ich werde antworten, wenns für alle ist, dann halt hier…
wl