Lebensversicherung

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ich habe meine LV gekündigt. Insgesamt habe ich 44.500,00€ seit 2001 einbezahlt - nun hat die Vers. aber satte 17.600,00€ einbehalten. Das erscheint mir recht hoch. Eine Aufstellung will die LV mir nicht geben - sie werten das ab mit den Worten: „Der Versicherungmathematiker hat das schon richtig gemacht!“ ENDE. Soll ich die Staatsanwaltschaft einschalten - fühle mich echt betrogen. Das ist mehr als ein Drittel der Gesamtsumme. Ich stehe KOPF!

Hallo Falco,

so sind die versicherungen. Deswegen würde ich heute keine LV mehr abschließen.

wenn ich das jetzt mal runterrechne dann hast du monatlich ca. 450€ jeden monat eingezahlt. das ist eine menge geld.

  1. in den ersten 1-2 jahren (je nach versicherung) werden faktisch mit sämtlichen einzahlungen die vertrags/-tergebühren bezahlt.
    Theoretisch hat man nach 2 jahren kein geld gespart.

  2. im 3. jahr (je nach versicherung) werden die vertragsgebühren weniger und man spart mehr. ab dem 4. jahr spart man den „vollen“ betrag.

  3. Es handelt sich um eine Lebensversicherung. Du sichert dich auch gegen den tod ab. das kostet geld.

  4. deine montaliche einzahlung teilt sich wie folgt auf: Risikoanteil + Verwaltungskostenanteil + Vertreterprovision + Sparanteil
    Es gibt Versicherungen wo der sparanteil gerade mal bei 80% liegt.
    dies wird eine LV aber nie aufdecken. da man sonst erkennen kann, dass LV die schlechteste Altersvorsorge ist.

  5. LV haben eine gesetzliche mindestverzinsung. die beträgt bei dir 3,25%. da du sie noch 2001 abgeschlossen hast. heute gibt es nur noch 2,75% und früher sogar über 4%.

wenn ich die punkte jetzt mal berechne und verzinseszinse, dann komme ich auf einen endbetrag von:
ca. 25.000€ (inkl. 3,25%)

  1. wenn du deinen vertrag vor dem vertraglichen ende kündigst, zahlst du vertragsstrafe. besser gesagt: du kaufst dir das recht, dein eigenes zurückzukaufen. das ist auch gesetztlich erlaubt. wie hoch die sind, kann ich nicht sagen.

  2. dein vertragt ist keine 12 jahre alt. somit ist er auch nicht kapitalertragssteuerfrei.ich weiß jetzt nicht, ob die bei dir schon abgezogen worden sind.

  3. es gibt noch viele andere dinge die eine rolle spielen.

wenn ich jetzt alle punkte zusammennehme und eine schlechte versicherung hast, dann kann es durch aus sein, dass die mathematiker richtig gerechnet haben.

ich habe eine fondgebundene LV. nach dem ich erkannt habe, wie schlecht das produkt ist, habe ich sie betragsfrei gestellt und lasse sie min 12 jahre bzw. bis zum ende laufen.

du kannst dir ja selber ausrechnen, was du im falle von X-Möglichkeiten bekommen hättest. im netz gibt es einen zinseszinsrechner unter: http://zinseszinsrechner.de/

ob du die staatsanwaltschaft einschalten kannst, weiss ich nicht. ich meine, du könntest erstmal über einen anwalt die berechnung verlangen. im netz gibt es genug material von gleichgesinnten.

mit einer klage kann man viel erreichen. aber kläger haben die Versicherungen genug.

wenn du noch fragen hast…

viel glück.

chris

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Lieber Frager,
eine Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall vorzeitig zu kündigen ist meistens von Nachteil. Bei einer Kündigung innerhalb von 12 Jahren seit Abschluss fällt auch noch Kapitalertragsteuer an. Man kann nicht die eingezahlten Beiträge zurückerwarten, schließlich wird ein Teil der Beiträge zur Deckung der Abschluss- und laufenden Verwaltungskosten sowie für den ab Beginn in voller Höhe gebotenen Todesfallschutz verwendet. Bei einer Kündigung wird der Rückkaufswert zuzüglich Überschussanteile erstattet. Sie haben den Vertrag bereits nach 8 Jahren aufgelöst, ich weiß nicht wie lange die vereinbarte Versicherungsdauer war. Je nach Verhältnis von vereinbarter Versicherungsdauer und zurückgelegter Vertragsdauer sind die „Verluste“ hinsichtlich der eingezahlten Beiträge gerade am Anfang nicht unerheblich. Lebensversicherungsverträge sind nun mal langfristige Verträge, die entsprechend kalkuliert werden. Anfangs ist das Todesfallrisiko am teuersten logischerweise. Oder handelt es sich um eine Fondsgebundene? Da sind ja die Rückkaufswerte abhängig vom Marktwert bei Auflösung des Vertrages.
Die Staatsanwaltschaft einzuschalten, halte ich für überzogen. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung haben, können Sie sich an das Bundesaufsichtsamt für Finanzwesen wenden.
Freundliche Grüße

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