Lebensversicherung

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich glaube gelesen zu haben, dass ein Versicherungsunternehmen nach dem Tod des Versicherten keine Prämien verlangen darf. Der Versicherte war der Großvater von 3+6 Jahre alten Kindern. Er hatte auf beide eine Ausbildungsversicherung abgeschlossen und starb überraschend.
Kann die Versicherung für dieses laufende Jahr noch den restlichen Beitrag verlangen? Er war monatlich bezahlt worden. Es handelt sich hier um Minderjährige.
Besten Dank für die Antwort
Ursula

Sehr geehrte Frau Pohl

Die Frage kann weder mit ja noch mit nein beantwortet werden. Es gibt Policen wo dieses möglich ist. In unserem Haus trifft das nur noch auf ältere Verträge zu. Die neuen Ausbildungs- oder Kinderfondspolicen stellen den Vertrag sofort beitragsfrei, nach dem Tod des Versicherungsnehmers.

Bitte lesen Sie in den für den Vertrag güligen Bedingungen nach oder faxen mir diese zu. Ich helfe gerne.

MfG

Thomas G. Montag
Diplom- Kaufmann (FH)

Victoria Versicherungen
Rheinblick 14a
55452 Dorsheim
Tel. (06721) 988454 (auch samstags)
Fax. (06721) 988265
Mobil: (0163) 5441714
Email: [email protected]

oder besuchen Sie mich im Internet:
Web: www.thomas.montag.victoria.de
und über www.xing.de

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Hallo Ursula,

meines Wissens werden Ausbildungsversicherungen noch dem Tod des Versicherungsnehmern beitragsfrei weitergeführt, was auch Sinn macht, damit später trotzdem die Versicherungssumme und die Gewinne an die Kinder ausgezahlt werden können.

Die Beitragsfreistellung erfolgt in der Regel nach der Fälligkeit, in deinem Fall also zum nächsten Monat.

In wie weit dem Versicherungsunternehmen noch Beiträge zustehen, müßte man mal in den Vertragsunterlagen nachlesen.

Mir ist keine Gesellschaft bekannt, die nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiter Beiträge haben will.
Gruß
Franjo1962

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Hallo,
ja die Gesellschaft kann bei Ausbildungsversicherung die Beiträge bis zum ende des Jahres verlangen.

Gruss
Daniel Sakru

Die Prämie ist grundsätzlich eine im Vorraus zu entrichtende Jahresprämie. Wenn monatliche Prämienzahlung vereibart war, dann ist dies nur ein Aufschub der Zahlung. Somit kann der Versicherer beim Tod der versicherten Person, wenn es so in den Bedingungen steht, die Prämie für das Versicherungsjahr noch verlangen bzw. einbehalten etc.