Lebensversicherung

Wer kann mir sagen wie eine Versicherungsgeselleschaft eine KLV oder eine LV kalkuliert. Ich benötige diese Info für eine Hausaufgabe.
Auch Infos bezüglich interessanten Internetseiten oder Literaturhinweise werden gerne angenommen

Vielen Dank

Nicole

ja nichts mehr posten, aber mit diesem Link dürfte ich die „selbsternannten Versicherungsexperten“ nicht auf den Plan rufen.

Liebe Nicole, versuch es mal unter folgender Adresse:

http://www.math.ethz.ch/finance/education-in-insuran…

Ich hoffe, daß Du da Antworten findest. Es handelt sich aber um eine Schweizer Adresse, ob die Kalkulation in der Schweiz anders ist, kann ich leider nicht beantworten.

Solltest Du Dich mit diesem Thema auch zukünftig beschäftigen, dann empfehle ich Dir das Buch „Einführung in die Lebensversicherung“, Autor ist Volker Kurzendörfer, das gibt es unter anderem beim Verlag Versicherungswirtschaft in Karlsruhe.

Gruß
Jochen

Hallo Nicole,

Das Standardeinführungslehrbuch, etwa auf Oberstufenschulniveau, ist das Buch von Isenbart/Münzenr: Lebensversicherungsmathematik für Praxis und Studium.
Weiterführend, aber auch etwas schwerer ist:
Wolfsdorf, Versicherungsmathematik Teil 1 Personenversicherungen.
Links im Internet fallen mir nicht ein.
Natürlich kann ich kein Lehrbuch schreiben, daher nur ein paar grundsätzliche Dinge.

Lebensversicherungen bewerten zunächst einmal Leistungen und Zahlungen. Da beides zum Teil in weiter zukunft stattfindet wird auch beides auf den heutigen Zeitpunkt „diskontiert“, d.h. Es werden Zinseffekte berücksichtigt. Der Zins der daür angesetzt wird ist der sogenannte Rechnungszins, häufig auch (nicht ganz korrekt) Garantiezins genannt. Des weiteren muß nioch berücksichtigt werden, daß die versicherte Person stirbt. Dann ist eine Leistung fällig, un die Beiträge fallen aus. Daher werden zukünftige Zahlungen nicht nur zinslich bewertet, sondern auch noch mit der Wahrscheinlichkeit gewichtet, mit der die versicherte Person den entsprechenden Zeitpunkt auch erlebt.
An Zahlungen fallen die Beiträge an, an Leistungen stehen dagegen die Zahlungen im Todes-/Erlebensfall sowie die anfallenden Kosten.
Die Kosten teilen sich auf in Abschlusskosten (alpha), Verwaltungs (gamma)- und Inkassokosten (beta). Die Verwaltungskosten können verschiedene Ursachen haben und heißen dann gamma1, gamma2, gamma3.
Die Abschlußkosten sind dabei proportional zum Gesamtbeitrag, die Inkassokosten zu den einzelnen Beitragszahlungen und die Verwaltungskosten zur Versicherungsumme.
Dann werden Leistungen und Beiträge gleichgesetzt. Dies nennt sich „Äquivalenzprinzip“.
Daraus ergibt sich ein sogenannter Nettobeitrag, ein gezillmerter Nettobeitrag und ein Bruttobeitrag.
Der Nettobeitrag ergibt sich wenn keine Kosten berücksichtigt werden, der gezillmerte Nettobeitrag bei Berücksichtigung der Abschlußkosten und der Bruttobeitrag bei Berücksichtigung aller Kosten.
Der zu zahlende Beitrag ergibt sich dann durch berücksichtigung von Rabatten, z.B. bei Gruppenverträgen, sowie dem Zuschlag für unterjährige Zahlweise. Obige Berechnungen werden nämlich meist bei vorjähriger Zahlweise berechnet. Bei unterjähriger stundet die Versicherung dem Kunden die Zahlungen und verlangt dann einen Aufschlag (der im übrigen einem recht hohen Effektivzins entspricht, daher sollte man es als Kunde nicht unbedingt machen.).
Bliebe noch das sogenannte Deckungskapital, auch Deckungsreserve oder einfach Reserve genannt. Dies sind diejenigen Rückstellungen, die die Versicherung bilden muß, um die Verpflichtungen gegenüber dem Kunden erfüllen zu können. Die Reserve errechnet sich aus über zwei Möglichkeiten: „Retrospektiv“: Summe bisher gezahlter (gezillmerter) Nettobeiträge - Summe bisher erbrachter Nettoleistungen, d.h. ohne Kosten.
„Prospektiv“: Summe zukünftig zu erbringender Nettoleistungen, (d.h. ohne Kosten) - Summe zukünftig zu zahlenden (gezillmerter) Nettobeiträge.
In der Praxis wird fast ausschließlich prospektiv gerechnet.

Zum letzten, Überschüsse:
Die oben erwähnten Sterbewahrscheinlichkeiten sowie die Kosten und der Rechnungszins sind sehr vorsichtig gewählt. Der der Rechnungszins z.b. darf 80% des zehnjährigen Durchschnittszinses von Bundesanleihen nicht überschreiten. Er beträgt derzeit 4%, in Zukunft 3,25. Die Versicherungen erwirtschaften allerdings Kapitalrenditen von über 7%.
Die Sterbetafeln enthalten ebenfalls hohe Zuschläge, die früher einmal sogar bei 100% lagen. Die der momentan werwendeten DAV Tafeln von 1994 kenne ich gerade nicht.
Des weiteren sind die Kosten überschätzt. Typischerweise 5% Inkasso, 4% Abschluss, 1%o Verwaltungskosten je beitragsfreies Jahr.
Dadurch enbtstehen also zwangsläufig Überschüsse. Diese werden über verschieden Systeme den Versicherten gutgeschrieben. z.b. per Direktgutschrift, Beitragsverechnung, Bonus, Schlußüberschuß oder Nachdividende. Die Höhe der Übershcüsse wird zwar von Jahr zu Jahr neu festgelegt, ändert sich aber üblicherweise nur wenig. Bei der Hannoverschen Leben wurde (Gerüchten innerhalb der Deutschen AKtuarvereinigung zufolge) der zuständige Finanzvorstand vom Bundesaufsichtsat für Versicherungswesen (BAV) zum Rücktritt bewegt, weill die Überschüsse aufgrund unsolider Kapitalanlage um 0,4% dgesenkt werden mussten. (letzteres sollte nicht Bestandteil deines Referates sein). Gespwiest werden die Üüberschusszuteilungen aus der sogenannten Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB). In diese werden die bilanziellen Überschüsse jedes Jahr eingestellt. Und zwar sind dies per Gesetz mindestens 90%, üblicherweise zwischen 92% (Hamburg Mannheimer) und etwa 98% (Albingia). die Beispiele sind ohne Gewähr.

So, hoffentlich habe ich alle Klarheiten gründlich beseitigt. Wenn’s nicht reicht schick mir doch eine mail.

Max

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