Lebensversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe eine Frage zu meinen Lebensversicherungen die ich gerne ein Jahr passiv stellen würde um das Geld anders zu investieren.

Eine Versicherung läuft seit 1998, die zweite seit 2004. Beide Lebensversicherungen haben diese Dynamic (falls diese Angaben von Interesse sind).

Meine Freundin und ich haben ein Haus gekauft, das wir regenmäßig durch Renovierungen erweitern und erneuern.
Nun steht ein Umbau an - Eine Nebeneingangstür und 2 Fenster müssen erneuert werden. Kosten ca. 2.500 EUR

Hierfür möchte ich keinen Kredit aufnehmen um mir die Zinsen zu sparen. Ich möchte auch nicht mein erspartes Geld anbrechen, das wir als „Notgroschen“ zurücklegen.

Für die Lebensversicherungen zahle ich monatlich 258 EUR.

Ich würde gerne die Beiträge zu diesen Versicherungen ein Jahr aussetzen, dadurch diesen Umbau finanzieren.
Meine Frage: Was sagt der Fachmann zu meiner Finanzierungsidee? Mache ich viel Einbußen durch eine solche Aussetzung?
Soll ich lieber meine Ersparnisse plündern?

Ich hoffe genügend Angaben gemacht zu haben und danke schon vorab für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Müller

Hallo Herr Müller,

grundsätzlich ist Ihre Finanzierungsidee sinnvoll. Ob Sie Ihre Verträge ohne Nachteile ruhen lassen können hängt von Ihrer Versicherungsgesellschaft und von den Bedingungen zu dem Tarif ab, den Sie haben.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit Ihre Versicherungen für einen begrenzten Zeitraum ruhen zu lassen. Dabei vereinbaren Sie mit der Versicherung, z.B. dass ein Jahr lang keine Beiträge gezahlt werden. Bitte prüfen Sie dabei, ob Ihnen dafür irgendwelche Kosten in Rechnung gestellt werden. Falls ja, dann werden diese direkt von Ihrem Guthaben berechnet, so dass Sie das nur sehr schwer merken.

Eine andere Möglichkeit ist es die Verträge beitragsfrei zu stellen. Das funktioniert nur, wenn ein bestimmtes (siehe Bedingungen) Mindestguthaben im Vertrag ist. Bei einer Beitragsfreistellung fällt außerdem ein sogenannter Stornoabzug statt (genau wie bei der Kündigung). Es ist also fraglich ob sich eine Beitragsfreistellung rechnen würde.

Sie sollten sich grundsätzlich überlegen, ob eine Lebensversicherung als langfristiger Sparvertrag geeignet ist.

Weitere Informationen dazu finden Sie z.B. auf folgenden Seiten:

http://www.ein-vermoegen-bilden.de
http://www.mm-finanzplanung.com/lv-doktor

Sie können auch gerne direkt mit mir Kontakt aufnehmen, ich helfe Ihnen gerne weiter:

mm-finanzplanung, Inh. Matthias Michel
Estenfelder Str. 21 b
97078 Würzburg
Tel.: 0931/2 99 81 15
e-mail: [email protected]

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Michel

Hallo,

es ist möglich die beiden LV beitragsfrei zu stellen und die Todesfallabsicherung für diese Zeit als Risikovertrag fortzuführen. Sie sollten in jedem Fall daran denken die Verträge nach der Aussetzung weiter zu besparen, da es sich um Verträge mit steuerfreier Auszahlung handelt.

Ob es sinnvoll ist, diesen Weg zu gehen, hängt von der Anlageform, Höhe und Verzinsung Ihres Notgroschens ab. Prüfen Sie die Garantievezinsung Ihrer bestehenden Verträge. Möglicherweise ist sie höher als die derzeit mit Ihrem Notgroschen erzielbaren Renditen.

Wenn dies zutrifft und Sie Ihren Notgroschen nicht restlos mit der Entnahme aufbrauchen und Sie noch genügend Kapital für unvorhersehbare Ereignisse haben, würde ich eher diesen Weg empfehlen.

Danach nicht vergessen, den Notgroschen wieder aufzufüllen!

Wenn Sie kein weiteres freies Kapital zur Verfügung haben, stellt sich ohnehin die Frage wie das Vorhaben in der Praxis umgesetzt werden soll. Kein Handwerker wird sich wohl mit einer monatlichen Ratenzahlung etwa in Höhe Ihrer LV Beiträge einverstanden erklären

Lothar Hauschulz

www.anlagesparen.de

Hallo Herr Müller,

danke für die Anfrage. Ich will versuchen Ihre Fragen der Reihe nach zu beantworten:

Also die Idee ist meiner Meinung nach sehr gut, aber nur dann wenn in den Lebensversicherungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) enthalten ist. In der Vergangenheit war es üblich diese mit einer Kapital-Lebensversicherung zu koppeln. Dann kann man diese nicht wieder aufleben lassen.
Es gibt allerdings noch ein weiteres Finanzierungsmodell für Ihr schmuckes Häuschen.
Sie könnten von der Versicherung ein Darlehen in Höhe des derzeitigen Rückkaufwertes bekommen.
Das bedeutet allerdings dass Sie das Darlehen verzinsen müssen. Der Zinssatz ist zwar niedriger als der übliche Zinssatz bei den Banken, aber es ist eben halt ein „Darlehen“ für einen Betrag der Ihnen eigentlich gehört. Die Zinsen sind solange zu zahlen bis das Darlehn vollständig zurück gezahlt ist. Das hört sich nicht so gut an fürchte ich, ist es auch nicht!
Das waren also die Nachteile!

Der Vorteil dieser Variante ist, dass Ihre Lebensversicherung mit vollem Schutz weiter läuft, und auch das bestehende Kapital voll verzinst wird.

Beispiel: Sie zahlen für das Darlehen an die Versicherung 5% Zinsen, dafür wird Ihre Lebensversicherung so behandelt als wenn Sie das Darlehen nicht in Anspruch genommen hätten, also wird Ihr abgespartes Kapital weiterhin voll verzinst. Der Mindestzinssatz liegt z. Z. bei 2,75 %. Wenn Sie nun dieses berücksichtigen dann zahlen Sie für das Darlehen effektiv lediglich 2,25 % an Zinsen und haben den vollen Versicherungsschutz durchgehend.
Also von dieser Variante sollten Sie nur dann Gebrauch machen, wenn Sie es überblicken können dass Sie das Darlehen möglichst kurzfristig an die Versicherung zurück zahlen können, andernfalls bringt es nichts, denn wie gesagt die Zinsen für das Darlehen müssen immer auf den Restbetrag des Darlehns gezahlt werden, und wenn es bis zum Ende der Laufzeit ist.
Auf keinen Fall würde ich an die Ersparnisse ran gehen, man weiß nicht was kommt in der heutigen Zeit, da braucht man schon ein gewisses Maß an Sicherheit.

Also kurzum Herr Müller, ich kann Ihnen nur im Ansatz eine kleine Hilfestellung geben, die Entscheidung müssen Sie aufgrund Ihres Haushaltsetats fällen.

Bedenken Sie aber dass Sie in der Aussetzphase keinen, bzw. nur geringen Todesfallschutz haben.

Ach so, noch eins, Sie haben in beiden Verträgen eine Dynamik vereinbart, diese können Sie immer zur Hauptfälligkeit zweimal hintereinander aussetzten, im dritten Jahr sollten Sie diese Dynamik allerdings wieder für ein Jahr mitmachen. Wenn Sie mehr als zwei Jahre mit der Dynamik aussetzen, dann wird wieder eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wenn sie dann wieder mit der Dynamik einsetzen wollen.
Nehmen Sie die Dynamik raus, denn am Ende der Vertragslaufzeiten wird es sonst fast unbezahlbar, denn auf die Dynamik kommt ja auch noch im nächsten Jahr die Dynamik.
Ich weiß es ist alles fürchterlich kompliziert……

Einen schönen Abend wünsche ich Ihnen und eine gute Entscheidung für Ihre Finanzierung.

Ich hoffe, ich habe Ihnen ein wenig weiter geholfen, in diese Sinne verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen aus dem niedersächsischen Harz,

Horst Heydeck

Hallo Steffen,

sorry, ich kann dir nicht viel dazu sagen, da ich schon seit ein paar Jahren aus der Branche raus bin. (habe das jetzt in meinem Profil endlich geändert)

So weit ich mich erinnere, kann man eine LV nicht beliebig oft und lange beitragsfrei stellen (ich glaube nur ein einziges Mal für ein Jahr!), d.h. diese Option sollte man sich wirklich lieber für den Notfall offenhalten.

Dann ist auch noch fraglich, ob für die Beitragsfreistellung von der Gesellschaft nicht auch Gebühren berechnet werden.

Evtl ist unterm Strich, wenn man den Zins- und Zinseszinsverlust der LV durch das eine Jahr des Aussetzens einrechnet, ein Kredit gar nicht mehr die teurere Variante…

Wahrscheinlich ein reines Rechenexempel, doch dafür müsste man genaue Zahlen haben.

Lieben Gruß,

Nicole

Hallo,
danke schön für die schnelle Antwort. Nein, das wird wohl kein Handwerker machen. Ich wollte es mit meinem Ersparten zahlen und das dann wieder mit dem Geld aus den LVs zurücksparen, sodass eben immer Geld kurzfristig grei

Hallo,

es ist möglich die beiden LV beitragsfrei zu stellen und die
Todesfallabsicherung für diese Zeit als Risikovertrag
fortzuführen. Sie sollten in jedem Fall daran denken die
Verträge nach der Aussetzung weiter zu besparen, da es sich um
Verträge mit steuerfreier Auszahlung handelt.

Ob es sinnvoll ist, diesen Weg zu gehen, hängt von der
Anlageform, Höhe und Verzinsung Ihres Notgroschens ab. Prüfen
Sie die Garantievezinsung Ihrer bestehenden Verträge.
Möglicherweise ist sie höher als die derzeit mit Ihrem
Notgroschen erzielbaren Renditen.

Wenn dies zutrifft und Sie Ihren Notgroschen nicht restlos mit
der Entnahme aufbrauchen und Sie noch genügend Kapital für
unvorhersehbare Ereignisse haben, würde ich eher diesen Weg
empfehlen.

Danach nicht vergessen, den Notgroschen wieder aufzufüllen!

Wenn Sie kein weiteres freies Kapital zur Verfügung haben,
stellt sich ohnehin die Frage wie das Vorhaben in der Praxis
umgesetzt werden soll. Kein Handwerker wird sich wohl mit
einer monatlichen Ratenzahlung etwa in Höhe Ihrer LV Beiträge
einverstanden erklären

Lothar Hauschulz

www.anlagesparen.de

Soll ich lieber meine Ersparnisse plündern?

Ja, oder ein Policendarlehen beim Versicherer nachfragen, dass ist recht preiswert und sehr schnell gewährt.

Was ist von kündigen lassen zu halten ?

Ich habe folgendes gefunden

http://ad.proconcept.ag/?ref=20786&ad

Hier wird auf die gesamte Summe gegangen.

Bei den aktuellen Gerichtsurteilen eine Frage der Zeit, bis die LV Quoten absacken, meine ich.