Hallo Herr Müller,
danke für die Anfrage. Ich will versuchen Ihre Fragen der Reihe nach zu beantworten:
Also die Idee ist meiner Meinung nach sehr gut, aber nur dann wenn in den Lebensversicherungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) enthalten ist. In der Vergangenheit war es üblich diese mit einer Kapital-Lebensversicherung zu koppeln. Dann kann man diese nicht wieder aufleben lassen.
Es gibt allerdings noch ein weiteres Finanzierungsmodell für Ihr schmuckes Häuschen.
Sie könnten von der Versicherung ein Darlehen in Höhe des derzeitigen Rückkaufwertes bekommen.
Das bedeutet allerdings dass Sie das Darlehen verzinsen müssen. Der Zinssatz ist zwar niedriger als der übliche Zinssatz bei den Banken, aber es ist eben halt ein „Darlehen“ für einen Betrag der Ihnen eigentlich gehört. Die Zinsen sind solange zu zahlen bis das Darlehn vollständig zurück gezahlt ist. Das hört sich nicht so gut an fürchte ich, ist es auch nicht!
Das waren also die Nachteile!
Der Vorteil dieser Variante ist, dass Ihre Lebensversicherung mit vollem Schutz weiter läuft, und auch das bestehende Kapital voll verzinst wird.
Beispiel: Sie zahlen für das Darlehen an die Versicherung 5% Zinsen, dafür wird Ihre Lebensversicherung so behandelt als wenn Sie das Darlehen nicht in Anspruch genommen hätten, also wird Ihr abgespartes Kapital weiterhin voll verzinst. Der Mindestzinssatz liegt z. Z. bei 2,75 %. Wenn Sie nun dieses berücksichtigen dann zahlen Sie für das Darlehen effektiv lediglich 2,25 % an Zinsen und haben den vollen Versicherungsschutz durchgehend.
Also von dieser Variante sollten Sie nur dann Gebrauch machen, wenn Sie es überblicken können dass Sie das Darlehen möglichst kurzfristig an die Versicherung zurück zahlen können, andernfalls bringt es nichts, denn wie gesagt die Zinsen für das Darlehen müssen immer auf den Restbetrag des Darlehns gezahlt werden, und wenn es bis zum Ende der Laufzeit ist.
Auf keinen Fall würde ich an die Ersparnisse ran gehen, man weiß nicht was kommt in der heutigen Zeit, da braucht man schon ein gewisses Maß an Sicherheit.
Also kurzum Herr Müller, ich kann Ihnen nur im Ansatz eine kleine Hilfestellung geben, die Entscheidung müssen Sie aufgrund Ihres Haushaltsetats fällen.
Bedenken Sie aber dass Sie in der Aussetzphase keinen, bzw. nur geringen Todesfallschutz haben.
Ach so, noch eins, Sie haben in beiden Verträgen eine Dynamik vereinbart, diese können Sie immer zur Hauptfälligkeit zweimal hintereinander aussetzten, im dritten Jahr sollten Sie diese Dynamik allerdings wieder für ein Jahr mitmachen. Wenn Sie mehr als zwei Jahre mit der Dynamik aussetzen, dann wird wieder eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wenn sie dann wieder mit der Dynamik einsetzen wollen.
Nehmen Sie die Dynamik raus, denn am Ende der Vertragslaufzeiten wird es sonst fast unbezahlbar, denn auf die Dynamik kommt ja auch noch im nächsten Jahr die Dynamik.
Ich weiß es ist alles fürchterlich kompliziert……
Einen schönen Abend wünsche ich Ihnen und eine gute Entscheidung für Ihre Finanzierung.
Ich hoffe, ich habe Ihnen ein wenig weiter geholfen, in diese Sinne verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen aus dem niedersächsischen Harz,
Horst Heydeck