Lebensversicherung

Ich habe seit 1993 bei der Swiss eine LV abgeschlossen. Darauf sind bereits 75.000 € Kapital angespart. Ich benötige jetzt dringend 25.000 € aus dem bereits angesparten Kapital. Laut telefonischer Auskunft wäre eine Auszahlung des Betrages möglich, wenn ich fristgerecht den Vertrag kündige, also 1 Monat zum nächsten Monatsende. Mein Berater sagte mir, dafür wäre eine Kündigung nicht nötig, das Geld könne mir im Rahmen der Konditionen zur Verfügung gestellt werden, wenn ich die Kündigung zurücknähme, was ich getan habe. Jetzt erhalte ich von der Swiss schriftlich ein Angebot, mir vorab aus der LV Summe 25.000 € auszuzahlen, die aber jahrlich mit 5,85 % zu verzinsen. Ich fühle mich völlig über den Tisch gezogen. Ich möchte ja nur Geld, was ich bereits eingezahlt habe und natürlich damit die Gesamtauszahlungssumme reduzieren. Dass ich auf bereits gezahlte Beiträge noch Zinsen zahlen soll, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Wer kann mich aufklären.

dieri

Hallo,

es handelt sich bei dem Abgebot wohl um ein sogenanntes Policendarlehen bzw. verzinsliche Vorauszahlung. Hier wird im Prinzip gar kein Geld dem Vertrag entnommen (Versicherungssumme bleibt und das eingezahlte Kapital wird normal weiter verzinst). Im Prinzip ein ganz normales Darlehen nur ohne Schufa, ohne zusätzliche Sicherheiten (dazu dient die Lebensversicherung) und meist unproblematisch jederzeit rückzahlbar. Es ist also nicht so, das man „auf sein eigenes Geld Zinsen zahlt“. Ein gutes und vernünftiges Angebot, wenn man nur kurzfristig Geld benötigt und dieses recht schnell zurück zahlen kann. Ist eine Rückzahlung innerhalb der nächsten wenigen Jahre gar nicht möglich/beabsichtigt bliebe als Alternative zu einer vollständigen Kündigung im Prinzip eine Teilkündigung des Vertrages. Die meisten Bedingungen sehen diese Möglichkeit vor. Du würdest 25.000 entnehmen, die Versicherungssumme wird reduziert und der Vertrag läuft ganz normal weiter (auch eine Steuerbegünstigung usw. bleibt bestehen).
Nicht selten scheitert aber an dieser Stelle das Wissen eines Außendienstberaters. Ich würde möglicherweise versuchen dafür die Versicherungszentrale zu kontaktieren.

Viele Grüße

Thomas K.

Hallo,
Du hast die Wahl zwischen Fortführung des Vertrages oder Kündigung. Kündigung = Eingezahltes Geld minus Risikoprämien minus Verwaltungskosten minus Abschlußkosten (vermutlich 4% der Versicherungssumme - je nach Tarif) was mit unwiderbringbaren Verlusten verbunden ist oder
Fortführung des Vertages mit voller VERZINSUNG. Letztendlich muss der Versicherer Dein Geld anlegen - und wenn Du ein Darlehen (Policendarlehen oder Vorauszahlung genannt) brauchst, kann der Versicherer ja nicht auf den Zinzträger verzichten. Dem VR ist es egal, ob er Wertpapier, Immobilien kauft oder Dir ein Darlehen gibt. Dabei darf er - dummerweise - einen Zins nehmen, der ihm gefällt, aber andererseits sich auch am Markt orientieren. Ich weiß, der Zins klingt immer verdammt hoch, aber letztendlich orientiert sich der VR immer an dem höchsten Zins, der ihm möglich ist (ich war selbst für die Zinsfestsetzung zuständig und weiß, dass das beim Kunden oft zur Verwirrung führt).

Mein Rat - nehme das Geld und zahle es bald zurück. Die Rückzahlung ist dann soviel für Dich wert, wie eine Anlage zu 5,85%.

Mache bitte keinen Fehler - im Alter wirst Du Dich wahrlich totärgern!

Hallo Dietmar,

es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Policendarlehen. Du die Versicherung leiht Dir dein Geld aus der Police, an das Du ja vertraglich geregelt noch keinen Zugriff hast und verlangt dafür Zinsen.
Das ist üblich so. Bescheuert auf sein eigenes Geld Zinsen zahlen zu müssen.

Verkaufe die Police, nimm lass Dir 25.000 sofort auszahlen und den Rest kannst du weiter arbeiten lassen… siehe www.cashselect-angebot.de

Ich helfe dir gerne weiter…

LG,
Andreas

Hallo,

eine Lebensversicherung ist ein Vertrag mit einer festgelegten Vertragsdauer, anhand derer kalkuliert wird. Es ist vertraglich festgelegt, wann die Ablaufleistung fällig wird. Wenn ein Kunde vorher über Geldauszahlungen aus dem Vertrag verfügen will, kann er dies tun. Entweder er erklärt einen Teil-Rückkauf über einen bestimmten Betrag. Das bedeutet aber, dass er damit endgültig Beträge aus dem Vertrag zieht und sich der Versicherungsschutz nach einer Teilkündigung herabsetzt. Oder er kann sich eine verzinsliche Vorauszahlung auszahlen lassen. Dabei läuft der Vertrag mit dem bisherigen Versicherungsumfang weiter. Der Kunde hat die Möglichkeit die Vorauszahlung wieder einzuzahlen. So lange die Vorauszahlung nicht zurückgezahlt ist, zahlt der Kunde Zinsen. Dies gilt dem Ausgleich für den entgangenen Zinsgewinn des Versicherers, der ja dieses Geld nicht mehr für die Kapitalanlage zur Verfügung hat, obwohl er dem Vertrag weiterhin die Überschussanteilsätze gutschreibt wie ohne Auszahlung einer Vorauszahlung.

Freundliche Grüße

Hallo Dieri,

leider ist das so, wie die Gesellschaft von Ihnen verlangt hat 5,85% ist ein wenig zu hoch. Lesen Sie die AGB`s dort muss es stehen, wenn nicht? haben Sie laut VVG 2008 das Recht die LV rückwirkend zu Kündigen, wegen eines Beratungsfehlers.
Die Anwälte warten ja auf solch Kunden wie Sie. Erfolg ist 90%.
Gruss
Daniel

Hallo!

Leider sind sogenannte „Policendarlehen“ meist relativ teuer, wie auch in Ihrem Fall. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie zwar die 25.000 Euro verzinsen müssen, andererseits jedoch weiterhin Zinsen auf den Betrag innerhalb Ihrer LV bekommen, denn das Geld wird ja nicht entnommen. Es ist nämlich normalerweise nicht möglich, Teilbeträge aus dem Rückkaufwert der Lebensversicherung einfach so abzufordern.
Entweder man nimmt ein (teures) Policendarlehen oder man kündigt die ganze Versicherung. Letzteres ist normalerweise gar nicht zu empfehlen, da Ihnen meist erhebliche Nachteile entstehen. Die beste Rendite bei einer LV hat man, wenn man bis zum vereinbarten Vertragsende durchhält, weil man dann meist noch einen Schlussbonus oder Schlussüberschuss erhält. Dieser entfällt ganz oder teilweise (je nach Gesellschaft), wenn man vorzeitig verfügt. Außerdem fallen die Vertreterprovisionen mit zunehmender Versicherungslaufzeit weniger ins Gewicht. Ganz wichtig noch: Der Zinseszinseffekt kommt auch am besten zum Tragen, wenn man sehr lange durchhält. Außerdem mag die eine oder andere Gesellschaft auch noch Stornogebühren abziehen bei einer Kündigung.
Das Policendarlehen ist somit die bessere Lösung.
Eine evtl. bessere Möglichkeit könnte sein, dass Sie Ihre Sparkasse oder Bank fragen, ob diese Ihnen gegen Abtretung der LV-Police ein Darlehen gibt. Dieses müsste im Regelfall günstiger sein als 5,85 %. Da der Rückkaufwert einer LV genauso sicher ist wie eine Immobilie, sollten Sie die Kondition so verhandeln, dass Ihre Sparkasse oder Bank Ihnen das Geld wie ein Immobiliendarlehen verzinst. Dafür müssten Sie heute etwa 3,5 - 4% für 5 Jahre fest und 4,25 - 4,75 % für 10 Jahre fest zahlen.

Viel Erfolg bei den Verhandlungen!

Herzliche Grüße

H.C. Sanders

Ich habe seit 1993 bei der Swiss eine LV abgeschlossen. Darauf sind bereits 75.000 € Kapital angespart. Ich benötige jetzt dringend 25.000 € aus dem bereits angesparten Kapital. Laut telefonischer Auskunft wäre eine Auszahlung des Betrages möglich, wenn ich fristgerecht den Vertrag kündige, also 1 Monat zum nächsten Monatsende. Mein Berater sagte mir, dafür wäre eine Kündigung nicht nötig, das Geld könne mir im Rahmen der Konditionen zur Verfügung gestellt werden, wenn ich die Kündigung zurücknähme, was ich getan habe. Jetzt erhalte ich von der Swiss schriftlich ein Angebot, mir vorab aus der LV Summe 25.000 € auszuzahlen, die aber jahrlich mit 5,85 % zu verzinsen. Ich fühle mich völlig über den Tisch gezogen. Ich möchte ja nur Geld, was ich bereits eingezahlt habe und natürlich damit die Gesamtauszahlungssumme reduzieren. Dass ich auf bereits gezahlte Beiträge noch Zinsen zahlen soll, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wer kann mich aufklären. :dieri

Hallo!
Vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Frage an mich wenden.
Wenn Sie Ihre Beiträge zur LV monatlich zahlen, kann eine solche LV auch zum übernächsten Monat gekündigt werden. Grundsätzlich können Kapitallebensversicherungen beliehen werden. Der Versicherer erhebt auf den ausgeliehenen Betrag einen Darlehenszins. Soweit die Fakten. Demnach läuft es bei Ihrer LV so, wie es immer gehandhabt wird. Und so, wie Sie sich über den Tisch gezogen fühlen, ergeht es sehr vielen Menschen, die eine LV zur Kapitalbildung abgeschlossen haben. Die Swiss Life handelt aber nicht außergewöhnlich, sondern im Rahmen des üblichen.
Ich kenne ja die Details zu Ihrer LV nicht, deshalb kann ich zu Ihrer LV wenig sagen. Wenn Sie Interesse haben, sende ich Ihnen gerne ein Formular (als Word doc Datei) zu, in das Sie die Daten zu Ihrer LV eintragen können; Sie erhalten eine Analyse Ihrer LV (E-Mail: [email protected]).
Es ist möglich, Ihre Police zu verkaufen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten. Ein Mittelding zwischen Verkauf und beleihen ist auch möglich. Hierbei können Sie die Police verkaufen, erhalten aber gleichzeitig eine Rückkaufoption. Sie erhalten sofort bis zu 90% des Rückkaufswertes ausgezahlt:
* Garantierter Verkauf Ihrer Police: Sie erhalten sofort bis zu 90% des Rückkaufswertes
* Keine Bonitäts- oder Schufaprüfung, kein Schufa-Eintrag nach Ankauf
* Für Sie fallen weder laufende Zinszahlungen noch Beitragszahlungen an.

  1. Sie verkaufen Ihre Lebensversicherung und erhalten Ihren Cash-Betrag ausgezahlt
  2. Sie erhalten eine Rückerwerbsoption und es wird dafür Ihre Lebensversicherung inklusive ggf. bestehender Zusatzversicherungen, wie z.B. Berufsunfähigkeits- oder Unfallzusatzversicherung, weitergeführt.
  3. Wollen Ihre Police zurück können Sie sie jederzeit zurück erwerben. Der Kaufpreis für den Rückerwerb entspricht Ihrem ausgezahlten Cash-Betrag zuzüglich der vom Käufer bis zur Rückübertragung geleisteten Beiträge, aufgezinst mit einem Zinssatz von 4,49% p.a. (Stand: Mai 2009).

Also auch hier: Sie können zwar einen Betrag ausleihen, aber der Darlehensbetrag wird natürlich verzinst. Der Vorteil ist, dass Sie die Police wieder zurückerwerben können.

Unabhängig davon ist natürlich die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, die LV weiter zu behalten, oder ob es nicht günstiger wäre, die Police gänzlich zu verkaufen, einen Teil als Ausgleich für Ihren Liquiditätsengpass zu verwenden und den Rest renditegünstig anzulegen. Bei diesem Verfahren würden Ihnen wahrscheinlich 22.500,- € direkt ausgezahlt, der Rest in 120 monatlichen Raten zu 840,-€ jeweils. Damit könnten Sie einen flexiblen Sparplan einrichten, der nach 10 Jahren ca. 124.000 € Guthaben ausmachen sollte.
Wenn Sie hierzu mehr erfahren möchten, können Sie mich gerne unter o.g. E-Mail kontaktieren.=====

Ich habe seit 1993 bei der Swiss eine LV abgeschlossen. Darauf sind bereits 75.000 € Kapital angespart. Ich benötige jetzt dringend 25.000 € aus dem bereits angesparten Kapital. Laut telefonischer Auskunft wäre eine Auszahlung des Betrages möglich, wenn ich fristgerecht den Vertrag kündige, also 1 Monat zum nächsten Monatsende. Mein Berater sagte mir, dafür wäre eine Kündigung nicht nötig, das Geld könne mir im Rahmen der Konditionen zur Verfügung gestellt werden, wenn ich die Kündigung zurücknähme, was ich getan habe. Jetzt erhalte ich von der Swiss schriftlich ein Angebot, mir vorab aus der LV Summe 25.000 € auszuzahlen, die aber jahrlich mit 5,85 % zu verzinsen. Ich fühle mich völlig über den Tisch gezogen. Ich möchte ja nur Geld, was ich bereits eingezahlt habe und natürlich damit die Gesamtauszahlungssumme reduzieren. Dass ich auf bereits gezahlte Beiträge noch Zinsen zahlen soll, ist für mich nicht nachvollziehbar. Wer kann mich aufklären. :dieri

Hallo!
Vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Frage an mich wenden.
Wenn Sie Ihre Beiträge zur LV monatlich zahlen, kann eine solche LV auch zum übernächsten Monat gekündigt werden. Grundsätzlich können Kapitallebensversicherungen beliehen werden. Der Versicherer erhebt auf den ausgeliehenen Betrag einen Darlehenszins. Soweit die Fakten. Demnach läuft es bei Ihrer LV so, wie es immer gehandhabt wird. Und so, wie Sie sich über den Tisch gezogen fühlen, ergeht es sehr vielen Menschen, die eine LV zur Kapitalbildung abgeschlossen haben. Die Swiss Life handelt aber nicht außergewöhnlich, sondern im Rahmen des üblichen.
Ich kenne ja die Details zu Ihrer LV nicht, deshalb kann ich zu Ihrer LV wenig sagen. Wenn Sie Interesse haben, sende ich Ihnen gerne ein Formular (als Word doc Datei) zu, in das Sie die Daten zu Ihrer LV eintragen können; Sie erhalten eine Analyse Ihrer LV (E-Mail: [email protected]).
Es ist möglich, Ihre Police zu verkaufen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten. Ein Mittelding zwischen Verkauf und beleihen ist auch möglich. Hierbei können Sie die Police verkaufen, erhalten aber gleichzeitig eine Rückkaufoption. Sie erhalten sofort bis zu 90% des Rückkaufswertes ausgezahlt:
* Garantierter Verkauf Ihrer Police: Sie erhalten sofort bis zu 90% des Rückkaufswertes
* Keine Bonitäts- oder Schufaprüfung, kein Schufa-Eintrag nach Ankauf
* Für Sie fallen weder laufende Zinszahlungen noch Beitragszahlungen an.

  1. Sie verkaufen Ihre Lebensversicherung und erhalten Ihren Cash-Betrag ausgezahlt
  2. Sie erhalten eine Rückerwerbsoption und es wird dafür Ihre Lebensversicherung inklusive ggf. bestehender Zusatzversicherungen, wie z.B. Berufsunfähigkeits- oder Unfallzusatzversicherung, weitergeführt.
  3. Wollen Ihre Police zurück können Sie sie jederzeit zurück erwerben. Der Kaufpreis für den Rückerwerb entspricht Ihrem ausgezahlten Cash-Betrag zuzüglich der vom Käufer bis zur Rückübertragung geleisteten Beiträge, aufgezinst mit einem Zinssatz von 4,49% p.a. (Stand: Mai 2009).

Also auch hier: Sie können zwar einen Betrag ausleihen, aber der Darlehensbetrag wird natürlich verzinst. Der Vorteil ist, dass Sie die Police wieder zurückerwerben können.

Unabhängig davon ist natürlich die Frage, ob es sich überhaupt lohnt, die LV weiter zu behalten, oder ob es nicht günstiger wäre, die Police gänzlich zu verkaufen, einen Teil als Ausgleich für Ihren Liquiditätsengpass zu verwenden und den Rest renditegünstig anzulegen. Bei diesem Verfahren würden Ihnen wahrscheinlich 22.500,- € direkt ausgezahlt, der Rest in 120 monatlichen Raten zu 840,-€ jeweils. Damit könnten Sie einen flexiblen Sparplan einrichten, der nach 10 Jahren ca. 124.000 € Guthaben ausmachen sollte.
Wenn Sie hierzu mehr erfahren möchten, können Sie mich gerne unter o.g. E-Mail kontaktieren.

Hallo Dietmar,
vorab: Meine Meinung hier stellt in keiner Weise eine Beratung dar, sondern lediglich meine Meinung zu dem Thema.
Die Swiss Life bietet Ihnen quasi an ein Darlehen auf ihr eigenes Geld aufzunehmen. Eigentlich völliger Unsinn, da die Überschussbeteiligung der Versicherung wahrscheinlich geringer ist als die zu zahlenden Zinsen. Sie könnten das Geld später wieder einzahlen und die Auszahlungen daraus sind später steuerfrei. Meiner Meinung nach sollten Sie den ganzen Vertrag kündigen. Gehen Sie einmal auf Zinsen-berechnen.de und rechnen Sie sich aus wie hoch die Rendite ihrer Versicherung ist. Sie können einmal die garantierte Ablaufleistung und die Ablaufleistung mit Überschüssen berechnen. Sie werden überrascht sein wie gering das sein wird. Das liegt an den hohen Kosten in ihrem Vertrag. Vergleichen Sie mal ihr damaliges Angebot mit den aktuellen Zahlen. Es gibt sogar ein Gerichsurteil vom Hamburger Landgericht: „Lebensversicherungen sind legaler Betrug - Aktenzeichen: 74 047/83“.
Das restliche Geld sollten Sie lieber bei einer Bank anlegen. z.B. 6% p.a., 30 tägiges Kündigungsrecht. Das gibt es auch noch.

Viele Grüße

Dennis Hirsch
Wirschaftsberater
[email protected]

Guten Tag,

leider kann ichh erst heute antworten.
Das von Ihnen angestrebte Darlehen gegenüber der SwissLife ist nicht mit einer Kündigung vergöleichbar.
Bei einer Kündigung wird das Kaqpital nicht weiter verzinst. Ihnen gehen auch etwaige Schlussüberschüsse verloren. Das Darlehen mit der Swisslife sollte mit einem bankdarlehen verglichen werden.
Wenn Sie mit dxer LV zu einer Bank gehen, um sie dort für einen Kredit alös Sicherheit zu hinderlegen, werden Sie auch dort Zinsen zahlen. Diese Zinsen können Sie nun mit dem Zinssatz der SwissLife vergleichen.

Bei einer Kündigung haben Sie weitmehr Nachteile, als bei einem Policendarlehenn.
Lassen Sie sich vobn Ihrem Berater hierrüber informieren. Es scheint der richtige Weg zu sein.
Ich habe seit 1993 bei der Swiss eine LV abgeschlossen. Darauf

sind bereits 75.000 € Kapital angespart. Ich benötige jetzt
dringend 25.000 € aus dem bereits angesparten Kapital. Laut
telefonischer Auskunft wäre eine Auszahlung des Betrages
möglich, wenn ich fristgerecht den Vertrag kündige, also 1
Monat zum nächsten Monatsende. Mein Berater sagte mir, dafür
wäre eine Kündigung nicht nötig, das Geld könne mir im Rahmen
der Konditionen zur Verfügung gestellt werden, wenn ich die
Kündigung zurücknähme, was ich getan habe. Jetzt erhalte ich
von der Swiss schriftlich ein Angebot, mir vorab aus der LV
Summe 25.000 € auszuzahlen, die aber jahrlich mit 5,85 % zu
verzinsen. Ich fühle mich völlig über den Tisch gezogen. Ich
möchte ja nur Geld, was ich bereits eingezahlt habe und
natürlich damit die Gesamtauszahlungssumme reduzieren. Dass
ich auf bereits gezahlte Beiträge noch Zinsen zahlen soll, ist
für mich nicht nachvollziehbar.
Wer kann mich aufklären.

dieri

Hallo Herr Richter,

entschuldigen Sie die späte Antwort.

Ich kümmer mich um die Angelegenheit und sage Ihnen umgehend bescheid.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Was ist von RICHTIG kündigen lassen zu halten ?

Ich habe folgendes gefunden

http://ad.proconcept.ag/?ref=20786&ad

Hier wird auf die gesamte Summe gegangen.

Bei den aktuellen Gerichtsurteilen eine Frage der Zeit, bis die LV Quoten absacken, meine ich.

Bei Kündigung

http://ad.proconcept.ag/?ref=12827&ad=258

in Anspruch nehmen. Auf der Seite kannst Du Dir alle Infos über Kündigungen / Beitragsfreistellungen holen

und sogar den richtigen (nicht den, den die Versicherung einem verkaufen möchte) Rückkaufswert nach heutigem Recht berechnen lassen.