Lebensversicherung

Hallo,
wir haben unsere Lebensversicherung vorzeitig gekündigt.
Soweit haben wir alle Bedingungen erfüllt, damit der Rückkaufswert steuerfrei bleib, jedoch sind wir uns nicht sicher, was das genau bedeutet- steuerschädlich für bestimmte Finanzierungszwecke.
Wir hatten die Lebensversicherungeinmal als Sicherheit für ein Bauspardarlehen gegeben. Ist das schon steuerschädlich?

Hallo,

ob allein eine Sicherheitsabtretung einer Lebensversicherung für ein Baudarlehen schon steuerschädlich ist? Kommt darauf an… :smile:

Falls das Darlehen betrieblich veranlasst ist bzw. die Zinsen für das Baudarlehen steuerlich absetzbar sind (z.B. Darlehen für vermietetes Objekt) stehen die Chancen für eine Steuerschädlichkeit z.B. recht gut.
Ist dies nicht der Fall und ist die Abtretung sogar nur für den Todesfall getroffen stehen die Chancen für eine dadurch bedingte Steuerschädlichkeit z.B. recht schlecht.

Im Normalfall wird die Bank bei einer entsprechenden Abtretung eine Mitteilung an das Finanzamt machen und bei einem steuerschädlichen Vorgang wird dieses dann der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt, sodass bei einer Kündigung die Versicherungsgesellschaft die Besteuerung gleich berücksichtigen kann…

Wenn die Lebensversicherung noch nicht „frei“ war, also die Bank noch nicht als Gläubiger in der Sicherugsübereignung ausgetragen wurde, dann war die Kündigung leider steuerschädlich…

Hatten Sie denn keinen Berater, den Sie fragen konnten?

Oder haben Sie den sogar gefragt? Dann sollten Sie die Haftung des Beraters bedenken…

Bevor eine Lebensversicherung gekündigt wird bitte immer hier informieren:

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Dort finden Sie alle Infos und können sich sogar den „echten“ Rückkaufswert (nicht den, den die Versicherung Ihnen gerne auszahlen würde) kostenlos berechnen lassen.

Bei weiteren Rückfragen helfe ich auch gerne weiter.

Re: lebensversicherung

Wenn die Lebensversicherung noch nicht „frei“ war, also die Bank noch nicht als Gläubiger in der Sicherugsübereignung ausgetragen wurde, dann kann es gut sein dass die Kündigung leider steuerschädlich war…

Hatten Sie denn keinen Berater, den Sie fragen konnten?

Oder haben Sie den sogar gefragt? Dann sollten Sie die Haftung des Beraters bedenken…

Bevor eine Lebensversicherung gekündigt wird bitte immer hier informieren:

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Dort finden Sie alle Infos und können sich sogar den „echten“ Rückkaufswert (nicht den, den die Versicherung Ihnen gerne auszahlen würde) kostenlos berechnen lassen.

Den Rückkaufswert zu berechnen hängt von mehreren Faktoren ab.

Ist es eine Lebens - oder Rentenversicherung, sind Zusatzversicherungen (Todesfallschutz, Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung) mit eingeschlossen?

Am Besten hilft da ein Unternehmen, dass sich einzig und allein auf die Berechnung und Kündigung von Lebens - und Rentenversicherungen spezialisiert hat.

Der „LV - Doktor“ ist eine eigene Gesellschaft, die für den Kunden die Versicherungen (besser als eine normale Kündigung - weil sie sich auf bisherige BGH - Urteile beruft und auch eigene Urteile erwirkt) kündigt und damit allein schon fast immer einen größeren Rückkaufswert erreicht.

Nach der Auszahlung des Rückkaufswertes beginnt die eigentliche Arbeit des LV - Doktors. Jetzt werden bestimmte Klauseln der Verträge - teilweise auch die gesamten Verträge an sich - angefochten.

Dieses Verfahren kann sehr lange dauern. Einige Anträge laufen bereits seit 2006.

Jedoch kam immer die Nachricht von den Kunden, dass auf einmal 200,50 und auch mal 500,-€ vom LV - Doktor überwiesen wurden (Nach der Auszahlung des Rückkaufswertes). Dies liegt einfach daran, dass einzelne Verfahren, die nur Teile der Vertragsklauseln betreffen gewonnen wurden. Somit mussten die Versicherungen den Teil, der durch die Klauseln „falsch berechnet“ und damit unrechtmäßig abgezogen wurde, an den Kunden zurück zahlen.

Zum anderen Teil liegt es auch daran, dass der „LV - Doktor“ erst einmal „Probeanträge“ -alte Versicherungen, aus denen kein oder nur wenig Rückkaufswert gezahlt wurde, vor Gericht „ausprobiert haben“.

Erst wenn diese Klagen erfolgreich waren, kamen die „richtigen Verträge“ in großen Mengen mit der gleichen - jetzt erfolgreichen- Klage hinterher.

Dieses Verfahren hat sich nun sehr bewährt und der Erfolg spricht für sich. Viele Versicherer zahlen schon freiwillig die vom LV - Doktor geforderten Summen, da alle Unternehmen Angst vor einem „Referenz - Urteil“ haben. Auf dieses könnte sich der LV - Doktor dann bei der nächsten Klage dann wieder berufen.

Also so oder so eine gute Sache.

Nähere Infos findet man unter

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Bei Fragen gern auch PN.

Gruß Michael B. Gehrke freie-versicherungen.de