Lebensversicherung - aber welche?

Hallo zusammen,

welche Lebensversicherung ist zu empfehlen und worauf ist beim Abschluss einer solchen Versicherung zu achten?

Nehmen wir mal an, dass Mister X und Frau X (Beide 23) jeweils eine Lebensversicherung abschließen wollen, die im Todesfall zu gunsten des Ehegatten ausgezahlt werden sollen.

Grüße Alex

Hallo,

es kommt ganz darauf an… …möchtest Du eine Kapital-LV, bei der Du am Laufzeitende Geld ausgezahlt bekommst oder eine Risikop-LV ?

erste Hinweise findest Du im Netz, z.B. hier:http://www.sueddeutsche.de/finanzen/176/409949/text/

Gruß
Detlev

welche Lebensversicherung ist zu empfehlen und worauf ist beim
Abschluss einer solchen Versicherung zu achten?

Nehmen wir mal an, dass Mister X und Frau X (Beide 23)
jeweils eine Lebensversicherung abschließen wollen, die im
Todesfall zu gunsten des Ehegatten ausgezahlt werden sollen.

Grüße Alex

Hallo zusammen,

welche Lebensversicherung ist zu empfehlen und worauf ist beim
Abschluss einer solchen Versicherung zu achten?

Immer alles genau durchlesen und wie die Gewinnbeteiligungen/Abschlusskosten/Verwaltungsgebühren sind!!

Nehmen wir mal an, dass Mister X und Frau X (Beide 23)
jeweils eine Lebensversicherung abschließen wollen, die im
Todesfall zu gunsten des Ehegatten ausgezahlt werden sollen.

Eine Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall. Und denn Partner mit in den Vertrag versichern lassen (Verbundene Leben)! So sind Misterx und Fraux in einem Vertrag zusammen versichert! Ist Todesfall der Hauptgrund, dann eine Risikoversicherung auf den Tod.

Wichtig ist auch noch: sind die beiden verheiratet? Falls nein sollten die beiden auch auf die steuerlichen Probleme achten.

Wichtig ist auch noch: sind die beiden verheiratet?

Es war von „Ehegatten“ die Rede ! Da mutet Deine Rückfrage erstaunlich an.

Welche sollte es denn da geben, wenn der andere als Begünstigter eingetragen ist? Dann sollte die Auszahlung doch steuerfrei sein oder?

Gruß
Granini

Moin,

bei Ehegatten meisten ja, weil die Freibeträge hoch genug sind. Falls diese allerdings nicht ausreichen, dann sollte Miss X Versicherungsnehmerin (VN) und begünstigte Person (bP) sein, versicherte Person (VP) sollte Mister X sein.

Falls nämlich Miss X VN und VP ist, Mister X bP, dass wird die fällige Versicherungssumme die Erbmasse erhöhen und evtl wird dadurch Erbschaftssteuer fällig.

Bei nicht verheirateten sollte man deshalb immer darauf achten, denn da sind die Freibeträge wesentlich niedriger.

Grüße
JRop

Sie mutet nicht nur erstaunlich an, sie erstaunt mich sogar gerade selbst… :smile:

Hallo VikAlex,

zunächst einmal müsst ihr überlegen, was euer Hauptziel ist. Soll die LV nur das Risiko des Todes des Ehegatten absichern, weil z.B. offene Darlehen zu bestreiten sind? In diesem Fall reicht eine einfache Risikoabsicherung, z.B. auf zwei verbundene Leben. Dann braucht nicht jeder von euch eine Lebensversicherung sondern ihr schließt nur eine ab, und derjenige, der überlebt erhält die Leistung. Dies führt auch nicht zu erbschaftlichen Problemen.

Ihr seid ja noch ziemlich jung, evt. wäre für euch daher auch sinnvoll, etwas für die Altersvorsorge zu tun. Dabei könnt ihr staatliche Förderungen nutzen, z.B. im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ist auch eine Absicherung der Hinterbliebenen möglich.

LG Katharina

Hallo VikAlex,

Hallo Katharina,

zunächst einmal müsst ihr überlegen, was euer Hauptziel ist.
Soll die LV nur das Risiko des Todes des Ehegatten absichern,
weil z.B. offene Darlehen zu bestreiten sind? In diesem Fall
reicht eine einfache Risikoabsicherung, z.B. auf zwei
verbundene Leben. Dann braucht nicht jeder von euch eine
Lebensversicherung sondern ihr schließt nur eine ab, und
derjenige, der überlebt erhält die Leistung. Dies führt auch
nicht zu erbschaftlichen Problemen.

Ihr seid ja noch ziemlich jung, evt. wäre für euch daher auch
sinnvoll, etwas für die Altersvorsorge zu tun. Dabei könnt ihr
staatliche Förderungen nutzen, z.B. im Rahmen der
betrieblichen Altersvorsorge ist auch eine Absicherung der
Hinterbliebenen möglich.

Wir haben bereits jeder eine Riester-Rente, jedoch soll eine als Wohn-Riester dienen…

LG Katharina

Grüße Alex