Liebe/-r Experte/-in,
ich habe im Rahmen einer Gehaltsumwandlung eine Lebens- sowie eine Rentenversicherung zwischen 1997 und 2008 angespart. Seit April 2008 bin ich selbstständig und die Versicherungen sind seitdem beitragsfrei gestellt und auf mich als Versicherungsnehmer übertragen worden.
Ich möchte die VErsicherungen kündigen und mir das angesparte Kapital auszahlen lassen. Dies hat die Versicherung jedoch mit dem Verweis auf §2 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung abgelehnt, nach welchem eine gesetzliche Verfügungsbeschränkung gelte.
Mein ehemaliger Arbeitgeber wäre mit einer Auszahlung einverstanden an mich einverstanden, die allgemeinen GEschäftsbedingungen schliessen eine Auszahlung nicht ausdrücklich aus, es gibt nur den Satz „ist ohne weiteres nicht möglich“.
Welche Möglichkeiten habe ich, über das GEld zu verfügen ? Ist der Weg über den Versicherungs-Ombudsmann der Richtige ?
Vielen Dank und Gruß…Thomas