Lebensversicherung als betriebliche Altersversorgung kündigen

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe im Rahmen einer Gehaltsumwandlung eine Lebens- sowie eine Rentenversicherung zwischen 1997 und 2008 angespart. Seit April 2008 bin ich selbstständig und die Versicherungen sind seitdem beitragsfrei gestellt und auf mich als Versicherungsnehmer übertragen worden.

Ich möchte die VErsicherungen kündigen und mir das angesparte Kapital auszahlen lassen. Dies hat die Versicherung jedoch mit dem Verweis auf §2 Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung abgelehnt, nach welchem eine gesetzliche Verfügungsbeschränkung gelte.

Mein ehemaliger Arbeitgeber wäre mit einer Auszahlung einverstanden an mich einverstanden, die allgemeinen GEschäftsbedingungen schliessen eine Auszahlung nicht ausdrücklich aus, es gibt nur den Satz „ist ohne weiteres nicht möglich“.

Welche Möglichkeiten habe ich, über das GEld zu verfügen ? Ist der Weg über den Versicherungs-Ombudsmann der Richtige ?

Vielen Dank und Gruß…Thomas

Hallo Thomas,

Für betriebliche Entgeltumwandlung gilt gemäß § 3 BetrAVG ein Abfindungsverbot.

Der Anspruch des AN auf Rente oder Kapital sind bis zum Beginn der Altersrente in der Regel ab 60 Jahre unverfallbar und können nur unter wenigen Voraussetzungen abgefunden werden. Zum Beispiel wenn die Ansprüche auf Rente oder Kapital sehr geringfügig sind, die Beiträge zur Rentenversicherung erstattet wurden oder die Anwartschaft während eines Insolvenzverfahrens erdient wurde und das Unternehmen liquidiert wurde.

Der Gang zum Ombudsmann wird an diesem Tatbestand nichts ändern können.

Eine Verfügung über das angesparte Kapital ist nicht möglich. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen dennoch anbietet das Kapital auszuzahlen, ist das lediglich als Schenkung zu betrachten. Ihre Anwartschaft auf Rente oder Kapital besteht weiter und kann von Ihnen im Rentenalter notfalls sogar eingeklagt werden.

Mit freundlichen Grüssen

Lothar Hauschulz

www.anlagesparen.de

Ingo Meier
http://infotainment-business.de

Hallo Thomas,

der einfachste und schnellste Weg bei deiner Konstellation führt über den Ombudsmann. Alles andere ist nervenaufreibend und verursacht Zeitverlust und Kosten, da in dieser Beziehung die Direktversicherer auf Zeit setzen und Zermürbungstaktik.

bleib stark
Ingo

Hallo Thomas,

tut mir leid, ich kann diese Frage nicht beantworten, denn ich habe in einem ganz anderen Bereich gearbeitet und bin inzwischen aus der Branche ganz raus. (Profil gestern gerade geändert, hat sich wohl überschnitten)

Viel Glück mit den anderen Antworten,

Gruß Nicole

Versuchen sie es über den Ombudsmann. Ich kenne ja leider nicht die Versicherungsbedingungen. Es kann aber sein, dass der Versicherer gewisse Teile der Ansparung z.B. staatliche Förderung einbehalten muss.