Lebensversicherung an Minderjährige

Moin Wissende,

Person A hat sich von seiner Ehefrau getrennt und möchte nun seine Kinder als Bezugsberechtigte für seine Kapitallebensversicherung eintragen. Die Kinder sind aber noch nicht erwachsen und wie kann der Versicherte es anstellen, daß im Todesfall die Ehefrau, die (natürlich) Erziehungsberechtigte der Kinder ist, nicht an das Geld kommt, sondern die Kinder mit 18 über das Geld verfügen können?

Eine Idee war, das Geld im Todesfall auf ein Sperrkonto zu überweisen, daß den Kindern zum 18. Geburtstag zur Verfügung steht. Ist so was möglich?

Welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Gandalf

Hallo Gandalf,

ich denke, da bist du im Brett Versicherungen besser aufgehoben, da dies vermutlich weniger eine allgemeine Rechtsfrage, als vielmher eine versicherungstechnische Angelegenheit ist. Dort sind auch Verischerungskaufleute. Allerdings treiben die sich wahscheinlich auch hier rum :wink:

Schätze ich.

Gruß Marion

Hallo Marion,

die Frage wurde vor einigen Wochen bereits im Versicherungsbrett gestellt, aber nicht beantwortet.

Daher hier der nächste Versuch :wink:

Gandalf

Hallo,

wenn die Person A noch mehr Vermögen als diese eine Lebensversicherung hat und sich darüber Sorgen macht, was damit passiert, wenn sie stirbt, dann greift die Lösung über ein Sperrkonto o.ä. (keine Ahnung, ob es so ewas gibt) zu kurz. Dann sollte vielleicht über die Möglichkeit eines Testaments mit Testamentsvollstreckung nachdenken.

Chrissie

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Moin Gandalf,

Du hast im Versicherungsbrett zu dieser Frage keine Antwort bekommen, weil es sich um eine erbrechtliche Angelegenheit handelt. Grundsätzlich ist es schwierig, die Mutter eines erbenden Minderjährigen ganz aus der Sache herauszuhalten. Ich habe mal gelesen, dass in so einem Falle das Vormundsschaftgericht eingeschaltet werden muß, bin da aber nicht 100 % sicher (weil kein Jurist).

Welche anderen Möglichkeiten gibt es?

Hier wäre eine fachlich fundierte Beratung nötig, es sieht mir sehr nach einer ausgeklügelten testamentarischen Regelung aus.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

grundsätzlich kann man durchaus einen Minderjährigen als Bezugsberechtigten einsetzen, und dessen Eltern haben die Finger von dem Geld zu lassen, worauf auch das Vormundschaftsgericht und das Jugendamt einen Blick werfen (sollten). Tatsächlich ist es aber so, dass Eltern es durchaus oft genug schaffen, an diesen Kontrollinstanzen vorbei (rechtswidrig) auf das Vermögen von Kindern zuzugreifen.

Ein Ansatz wäre, mit der Versicherungsgesellschaft zu klären, ob der Vertrag dort so geändert werden kann, dass die Gesellschaft erst zum 18. Geburtstag der Kinder leistet. K.A. ob dies so möglich ist.

Eine andere Lösung wäre ein Testament mit Testamentsvollstreckung, und der Anordnung an den TV, das Geld aus der Versicherung treuhänderisch bis zum 18. Geburtstag der Kinder zu verwalten. Ich selbst würde allerdings auch 18 Jahre noch als zu früh für größere Summen erachten, und schlage in solchen Fällen meinen Mandanten immer eine Regelung bis 25 Jahre vor. Da ist dann die Wahrscheinlichkeit, dass das Geld sinnvoll verwendet wird, und nicht für gleich für ein Moped verschleudert wird, mit dem sich Sohnemann dann an den nächsten Baum setzt, um Papa zukünftig Gesellschaft zu leisten, größer.

TV kann der Anwalt/Notar sein, der das Testament verfasst, oder auch ein guter Freund der Familie, …

Gruß vom Wiz

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Hallo Gandalf,
muss die Frage dort wohl übersehen haben…
es ist möglich das Versicherungsunternehmen im Bezugsrecht anzuweisen,
im gegebenen Falle das Geld - bis zur Vollendung 18. Lj. - auf ein dann einzurichtendes Festgeldkonto einzuzahlen. Die Chance, das das Versicherungsunternehmen sich darauf einlässt steigt, wenn die Einrichtung des Festgeldkontos innerhalb des Hauses erfolgen soll
(also z.B. Bausparkasse der Vers.-Gruppe oder Bank der Gruppe)
Nachteil der Angelegenheit: im Falle des Falles wird, ausschließlich zur Einrichtung des Kontos, die Unterschrift des Erziehungsberechtigten benötigt. Andererseits dürfte das Unternehmen
das Geld, da eine eindeutige Willenserklärung vorliegt, nicht an
einen Erziehungsberechtigten auszahlen…
Gruß

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Hallo Wiz,

grundsätzlich kann man durchaus einen Minderjährigen als
Bezugsberechtigten einsetzen, und dessen Eltern haben die
Finger von dem Geld zu lassen, worauf auch das
Vormundschaftsgericht und das Jugendamt einen Blick werfen
(sollten). Tatsächlich ist es aber so, dass Eltern es durchaus
oft genug schaffen, an diesen Kontrollinstanzen vorbei
(rechtswidrig) auf das Vermögen von Kindern zuzugreifen.

genau dem sollte vorgebeugt werden.

Ein Ansatz wäre, mit der Versicherungsgesellschaft zu klären,
ob der Vertrag dort so geändert werden kann, dass die
Gesellschaft erst zum 18. Geburtstag der Kinder leistet. K.A.
ob dies so möglich ist.

Das wurde angesprochen, aber der Mensch vor Ort konnte keine Auskunft geben. Mal sehen, ob Menschen in der Zentrale mehr ssagen können/wollen.

Eine andere Lösung wäre ein Testament mit
Testamentsvollstreckung, und der Anordnung an den TV, das Geld
aus der Versicherung treuhänderisch bis zum 18. Geburtstag der
Kinder zu verwalten. Ich selbst würde allerdings auch 18 Jahre
noch als zu früh für größere Summen erachten, und schlage in
solchen Fällen meinen Mandanten immer eine Regelung bis 25
Jahre vor. Da ist dann die Wahrscheinlichkeit, dass das Geld
sinnvoll verwendet wird, und nicht für gleich für ein Moped
verschleudert wird, mit dem sich Sohnemann dann an den
nächsten Baum setzt, um Papa zukünftig Gesellschaft zu
leisten, größer.

Gute Idee - wird geprüft.

TV kann der Anwalt/Notar sein, der das Testament verfasst,
oder auch ein guter Freund der Familie, …

Wird auch geprüft.

Gandalf

Hallo,

danke für die Ideen.

Gandalf