Lebensversicherung auflösen - Klausel

Hallo,
ich will die Auflösung einer Lebensversicherung beantragen. Unter dem Schriebs steht der Satz

„wenn an einen anderen als den Versicherungsnehmer gezahlt werden soll, und der verfügbare Betrag 1.200 Euro übersteigt, müssen wir dies dem Finanzsamt melden…“

Nun frage ich mich:
Heißt das, nur wenn es ein anderer kriegen soll und das zuviel ist, melden sie es?

oder heißt es, wenn es ein anderer kriegen soll BZW wenn es zuviel ist, melden wir es?

mit anderen Worten - ich krieg das Geld selbst, melden sie es dem Finanzamt trotzdem?

Danke, Kerstin

wenn du das Geld bekommst und es unter 1.200 EUR ist, dann melden sie es nicht - sind es mehr als 1.200,- EUR dann melden sie es. Wenn es ein anderer bekommt und es ist nur ein Euro dann melden sie es…

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Hallo

Das stimmt so nicht. Solange das Geld der Versicherungsnehmer bekommt, wird -egal wie hoch die Auszahlung auch ist- nichts ans Finanzamt gemeldet. Erhält das Geld ein anderer als der Versicherungsnehmer wird nur gemeldet, wenn die Summe über 1.200 EUR ist.

Viele Grüße

Thomas K.

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bist du dir da ganz sicher?

Hallo,

ja, ich bin mir da ganz sicher :smile:
Abgesehen davon sagt auch der Text Deiner Versicherung nichts anderes aus.

Achja, gemeldet wird allerdings auch wenn es der Versicherungsnehmer bekommt in folgenden Fällen:
Wenn ein Freistellungsauftrag erteilt wurde erfährt natürlich das Finanzamt von.
Wenn Verdacht auf Geldwäsche besteht oder zur Terrorbekämpfung (äußerst selten) - dann aber nicht ans Finanzamt…

Viele Grüße

Thomas K.

mit unter kommt es aber auch darauf an wann der Vertrag abgeschlossen wurde bzw. wie lange er läuft bzw. eingezahlt wurde! Fällt für den Vertrag Kapitalertragssteuer an, so wird diese direkt an das FA abgeführt - es sei denn es wurde ein Freistellungsauftrag gestellt, dann erfährt das FA aber dennoch davon.

Im übrigen sehe ich das ganze etwas anders als der Kollege :smile:

Ich würde deshalb einfach mal beim Versicherer anrufen und nachfragen!

gruß
Jesch

Hallo

Im übrigen sehe ich das ganze etwas anders als der Kollege :smile:

Im Ernst?
Also ich kann mir schwer vorstellen, dass es eine Versicherung gibt, die jede Auszahlung an den Versicherungsnehmer über 1.200 EUR (ich denke insbesondere an die vielen Ablaufleistungen alter Verträge) an das Finanzamt meldet. Ich weiß auch gar nicht, ob die sich beim Finanzamt da freuen würden oder eher sehr verwundert wären. Eine Information aufgrund KESt (falls die anfällt) erfolgt natürlich.
Aber vielleicht bin ich auch nur zu gutgläubig und die Versicherer haben Langeweile und melden tatsächlich einfach so aus Spaß. Oder aber eine Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer erhebt das Finanzamt jetzt schon, wenn man sich selbst beschenkt (zuzutrauen würde ich denen das glatt :wink:), dann wäre eine Mitteilung schon erforderlich.

Aber ganz ehrlich, wenn wir Kollegen sind, dann finde ich es wichtig und würde gern wissen, was ein Kollege anders sieht als ich - man lernt ja nie aus.

Ich würde deshalb einfach mal beim Versicherer anrufen und
nachfragen!

Das ist fast immer die beste Lösung

gruß
Jesch

Viele Grüße

Thomas K.