Hallo!
einen entsprechenden Beispielfall kann ich Dir leider nicht
nennen. Mir ist allerdings auch nicht klar warum ein
Versicherer den Erben eines Versicherungsnehmers nach dessen
Tod keine Auskünfte geben sollte.
Ok. Das ist mir zwar nicht klar, warum das nicht auf der Hand liegt, aber bitteschön.
Der Bezugsberechtigte kann z.B. eine heimliche Geliebte sein, bzw. Geliebter, bzw. eine andere Person, die der Verstorbene geheim halten wollte aus meines Erachtens unendlich vielen Gründen.
Wenn die Identität vom Versicherungsunternehmen an den Erben, der ja z.B. die Frau sein könnte, bekanntgegeben wird und dem Begünstigten dadurch ein materieller Schaden entsteht - Reputation etc. Konflikte , dann sehe ich die Versicherung als Verursacher im Sinne eines Bruches der Datenschutzbestimmungen.
- keine personenbezogenen Daten an unberechtigte Dritte
Der Versicherungsnehmer (VN)
ist Inhaber der Versicherung auch wenn er für den Erlebens-
oder Todesfall eine andere Person unwideruflich
bezugsberechtigt hat. Der VN besitzt alle Rechte und Pflichten
am Vertrag (mit Ausnahme des unwiderufliche Bezugsrecht) und
dazu gehört auch die Auskunftspflicht des Versicheres zum
Vertrag.
Ja…die Auskunft zum Vertrag wird in dem Fall bis ins letzte Detail gegeben, ausser eben personenbezogene Daten des Bezugsberechtigten bzw. Versicherungssumme.
Nach dem Tod des VN geht der Vertrag auf die Erben über,
sofern nichts anderes vor dem Tod beantragt wurde. Es ist zum
Beispiel möglich, das der VN für den Fall seines Todes bereits
einen neuen Versicherungsnehmer benannt hat. Sollte dies nicht
vorliegen ist der Versicherer den Erben (diese müssen
Nachweisen das sie Erben sind)auskunftspflichtig.
Laut Vertragsbedingungen endet der Vertrag im Beispiel mit dem Tod des Versicherungsnehmers, da geht nichts über (das ist auch Standard soweit ich weiss).
Die Frage ist, was der Erbe als Grund vorweisen sollte, die Identität des Begünstigten zu erfahren. Als einziges könnte er dem VU unterstellen, dass es gar keinen Bezugsberechtigten gibt und das Unternehmen das Geld für sich behält, was ich aber für absolut abwegig halte?
Bitte versuche das nochmal unter diesen Gesichtspunkten zu betrachten.
Besten Gruß
Mathias