Hallo,
Mutter ist im Pflegeheim, ein Sohn zahlt monatlich etwa 150 €.
Der andere Sohn, der bisher nicht zur Unterhaltszahlung verpflichtet wurde,
wird jetzt 65 Jahre alt und damit wird seine Lebensversicherung fällig.
Wie wirkte es sich voraussichtlich auf die Unterhaltspflicht aus ob er
die Einmalzahlung oder die monatliche Verrentung wählt ?
Vielen Dank
Hallo,
wenn er bisher nicht zur Unterhaltszahlung verpflichtet wurde, kann davon ausgegangen werden, dass seine Einkünfte/Vermögen zu gering waren.
Die Frage kann nicht beantwortet werden, denn weder ist die Höhe der auszuzahlenden Versicherungssumme bekannt noch die zu erwartende mtl. Rentenzahlung.
Lebensversicherung dienen jedoch als eigene Altersversorgung und unterliegen damit dem teilweise nicht anrechenbaren Schonvermögen.
Welche Summe hier als Schonvermögen anzunehmen ist, ist etwas kompliziert zu berechnen.
Die Berechnungsgrundlsage hängt vom (letzten) Bruttoeinkommen, hiervon werden 5% berücksichtigt, den Berufsjahren und der Verzinsung ab.
Als Beispiel:
Brutto 5% anrechenbar . Berufsjahre Verzinsung Freibetrag
40.000 € 2.000 € 30 4 % 116.000 €
50.000 € 2.500 € 20 4 % 77.000 €
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/elternunterhalt-schonvermoeg…
Eine Verrentung der LV sollte von einem Experten geprüft werden, denn bei einem „frühen Tod“ werden, von Versicherungsgesellschafte ganz unterschiedlich vereinbart, nur geringe Restsummen an die Hinterbliebenen ausbezahlt; hier macht das Geschäft meistens die Versicherungsgesellschaften.
lG
Hallo !
Ich bin kein Rechtsberater für Unterhalt. Lediglich für meinen Bereich, die
Versicherungen habe ich mich angemeldet bei WWW ?!
Gruß aus Iserlohn von
Dieter Gütting