Hallo,
z.Z. habe ich noch einen Job, aber ich möchte natürlich
wissen, was da finanztechnisch auf mich zukommen würde.
Habe mich auch schon bei meiner Lebensversicherung selbst
erkundigt, aber die konnten (wollten) mir keine Auskunft geben.
Aus den Artikeln zum Thema werde ich FÜR MEINEN FALL
auch nicht schlau. Daher hier mal ganz direkt gefragt:
Meine kapitalbildende, dynamische Lebensversicherung hat z.Z.
einen Rückkaufswert von ca. 8000 Euronen. Die soll noch fast
25 Jahre weiter laufen und dann mit geschätzter Gewinnbeteiligung
bei 20000 bis 32000 Euronen liegen.
Müsste ich diese (einzige) Altersvorsorge im Falle von
AL II auflösen, bzw. wieviel müsste ich davon verbraten?
Gibt es noch Bedingungen, wie z.B. Verheiratet, Kinder,
eigene Immobilie, geschieden, unterhaltspflichtig, u.s.w.
die Einfluss haben können?
Mit Sicherheit würde ich im Falle der Arbeitslosigkeit,
mit der Aussicht auf „Kündigung der Lebensversicherung“,
meine Lebensversicherung in den ersten 3 Monaten der Arbeits-
losigkeit kündigen und das Geld großzügig ausgeben 
Oder besteht sonst noch eine Möglichkeit (von mir aus in der
Grauzone) meine Lebensversicherung bei Arbeitslosigkeit zu
behalten, bzw. so umzuwandeln, dass ich finanziell keinen
Verlust mache?
Grüße,
Erik
Hallo,
bei einer „Wirtschaftlichkeit“ von unter 90% darf auch das Arbeitsamt keine Kündigung verlangen. Bedeutet, wenn der Rückkaufswert geringer als 90% der eingezahlten Beiträge ist, wird nicht gekündigt.
Zusätzlich kannst einen sogenanten Verwertungsausschluss einbauen, hier stellst du einen Antrag, daß eine Verwertung(Kündigung) der Versicherung vor dem 61 Lj. nicht möglich ist. Dies wird in die Bedingungen deiner LV eingebaut.
Also, mein Vorschlag. Abwarten, erst wenn tatsächlich die Arbeitslosigkeit droht was unternehmen.
Viele Grüße
Laber
Hallo,
bei einer „Wirtschaftlichkeit“ von unter 90% darf auch das
Arbeitsamt keine Kündigung verlangen. Bedeutet, wenn der
Rückkaufswert geringer als 90% der eingezahlten Beiträge ist,
wird nicht gekündigt.
Die eingezahlten Beiträge werde ich wohl fast vollständig
zurück bekommen. Mehr aber auch nicht!
Zusätzlich kannst einen sogenanten Verwertungsausschluss
einbauen, hier stellst du einen Antrag, daß eine
Verwertung(Kündigung) der Versicherung vor dem 61 Lj. nicht
möglich ist. Dies wird in die Bedingungen deiner LV eingebaut.
Datt is’ ja mal ein guter Tipp. Danke…gleich mal anrufen gehen…
Also, mein Vorschlag. Abwarten, erst wenn tatsächlich die
Arbeitslosigkeit droht was unternehmen.
Wenn’s dann mal nicht zu spät ist. Unternehmen würde ich eh erst
was, wenn es so weit wäre, aber bis dahin will ich genau wissen,
WAS ich am besten unternehme.
Jetzt weiß ich immer noch nicht, ob ich anhand der genannten
Zahlen meine Lebensversicherung „überhaupt“ kündigen müsste?
Viele Grüße
Laber
Gruß,
Erik
Hallo,
siehe Broschüre vom Arbeitsamt, hab ich dir gemailt.
Jeder hat einen Grundfreibetrag von 200€ pro Lebensjahr, mindestens 4.200€, höchstens 13.300€, wenn ich mich richtig erinnere.
Du liegst dann wahrscheinlich drüber und es könnte tatsächlich zu einer Verwertung seitens des Arbeitsamtes kommen.
Mit dem eben angesprochenen Verwertungsausschluß erhälst du einen zusätzlichen Freibetrag von nochmals 200€ pro Lebensjahr.
Dieser Freibetrag ist speziell für Produkte der Altersvorsorge, Basis- Riester- und bAv-Renten sind sowieso HartzIV-sicher.
Viele Grüße
Laber
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