…das wird wohl auf eine Aufteilung des Rückkaufswertes hinauslaufen, wenn kein Ehevertrag etwas anderes regelt. Das Vermögen wurde während der Ehezeit aufgebaut und das ist relevant…
Hallo Matze,
der Rückkaufswert der Lebensversicherung ist zum Stichtag der Zustellung der Scheidungsklage jedem Ehegatten zu 50 % zuzuschreiben, sofern es sich um eine Gütergemeinschaft handelt.
Es wäre alternativ möglich, die Lebensversicherung weiterhin von beiden Seiten anzusparen und dann zum Zeitpunkt der Zuteilung je zur Hälfte aufzuteilen.
Allerdings bleibt hier natürlich das Restrisiko des Versterbens des Versicherungsnehmers bzw. müsste diese Regelung notariell beurkundet werden, was wiederum mit Kosten verbunden ist.
Alles Gute.
Beim Thema „Scheidung“ sind so viele Besonderheiten zu beachten, dass ich Ihnen leider nicht weiterhelfen kann. Die Anfrage sollte eher an einen Juristen gehen…
Alle Rechte sind beim Versicherungsnehmer, der Rückkaufswert kann von der Versicherung daher nur an diesen ausbezahlt werden. Jedoch kann ein Richter entscheiden das das angesammelte Kapital beiden zusteht und daher aufzuteilen ist. Das heißt es ist zwischen Versicherungsrecht und Zivilrecht zu unterscheiden.
Hallo, alle Vermögenswerte fallen in den Zugewinn. Das heisst es wird festgestellt, wer welches Vermögen zu Beginn der Ehe hat und welches Vermögen am Ende da war. Die Differenz wird so aufgeteilt, dass jeder den gleichen Zugewinn hat. Der RKW fällt also in das Vermögen, ausser Sie einigen sich anders. Alles Gute!
Hallo Matze1,
leider kann ich Dir hierfür keine abschließende Antwort geben, denn es kommt auf die näheren Umstände und die Gerichte an, wie im jeweiligen Einzelfall entschieden wird.
Also ich habe bereits beide Varianten (einal kann es der Mann behalten, ein anderes Mal wurde aufgeteilt)erlebt.
Viele Grüße Roland Brandl
Hallo,
normalerweise werden die Beiträge, die während der Ehe in die Lebensversicherung eingezahlt wurden, bei Scheidung aufgeteilt. Vorausgesetzt es handelt sich um den normalen Zugewinn. Also, die Hälfte der Einzahlungen müssen an die Ehefrau gezahlt werden.
Sicherheitshalber würde ich mich noch im Amtsgericht beraten lassen. Die haben oft Rechtsexperten, die eine kostenlose Beratung durchführen, mit dem Zeil, langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Ich wünsche alles Gute, stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung und würde mich über eine positive Bewertung freuen.
Bernd
soweit ich weiß, wird der Zugewinn aus der Lebensversicherung geteilt.
Das ist aber eher eine Rechtsfrage, als eine Versicherungsfrage, daher bin ich da nicht der große Fachmann.