Hallo Forum,
heute gab es im Freundeskreis eine Diskussion ob eine Lebensversicherung dem Begünstigten bei Selbstmord des Versicherungsnehmers ausgezahlt wird.
Wie sieht es da aus?
Vielen Dank für Antworten
Gruß
roland
Hallo Forum,
heute gab es im Freundeskreis eine Diskussion ob eine Lebensversicherung dem Begünstigten bei Selbstmord des Versicherungsnehmers ausgezahlt wird.
Wie sieht es da aus?
Vielen Dank für Antworten
Gruß
roland
Hallo Roland,
eindeutige Antwort: NEIN!
Das steht in allen Bedingungen. Bei vielen Gesellschaften werden dann die eingezahlten Beiträge zurück gezahlt.
Gruss
Christian
Moin, Christian!
eindeutige Antwort: NEIN!
Eindeutige Korrektur: JEIN.
Das steht in allen Bedingungen. Bei vielen Gesellschaften
werden dann die eingezahlten Beiträge zurück gezahlt.
Da hast Du aber was überlesen. Dieses Pauschale Nein gilt lediglich in den ersten Drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsschutzes. Und selbst in dieser Zeit zahlt die Versicherung die volle Summe, wenn nachgewiesen wird, das der Selbstmord „in einem die freie Willensbildung ausschließendem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit“ begangen worden ist. Wenn dem nicht so ist, dann werden auch nicht wie von Dir gesagt, die Beiträge ausgezahlt, sondern der auf den Todestag berechnete Zeitwert der Versicherung.
Nach Ablauf von Drei Jahren ab Beginn des Versicherungsschutzes zahlt die Versicherung auch bei Selbstmord die volle Versicherungssumme.
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.
PS: Nachzulesen in §9 ALB 
Moin, Roland!
Die Antwort von Christian war fachlich nicht ganz korrekt.
heute gab es im Freundeskreis eine Diskussion ob eine
Lebensversicherung dem Begünstigten bei Selbstmord des
Versicherungsnehmers ausgezahlt wird.
Wie sieht es da aus?
In den ersten Drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsschutzes zahlt die Versicherung nicht die volle Versicherungssumme. In dieser Zeit zahlt die Versicherung nur dann die volle Summe, wenn nachgewiesen wird, das der Selbstmord „in einem die freie Willensbildung ausschließendem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit“ begangen worden ist. Wenn dem nicht so ist, dann wird der auf den Todestag berechnete Zeitwert der Versicherung ausgezahlt.
Nach Ablauf von Drei Jahren ab Beginn des Versicherungsschutzes zahlt die Versicherung auch bei Selbstmord die volle Versicherungssumme.
Die Frist von Drei Jahren beginnt übrigens immer dann von vorn zu laufen, wenn die Versicherung unterbrochen wurde, also beispielsweise eine zeitlang Beitragsfrei gestellt wurde. Außerdem läuft die Frist auch neu an, wenn die Versicherungssumme zwischenzeitlich durch den VN erhöht wurde.
Vielen Dank für Antworten
Gern geschehen.
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.
Moin Dicker,
Die Antwort von Christian war fachlich nicht ganz korrekt.
Gut so. Ich wähnte mich schon im Unrecht.
In dieser Zeit zahlt die Versicherung nur
dann die volle Summe, wenn nachgewiesen wird, das der
Selbstmord „in einem die freie Willensbildung ausschließendem
Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit“ begangen
worden ist.
Wie kann denn sowas nachgewiesen werden? Reicht es, wenn die Angehörigen aussagen, das der Tote in letzter Zeit ziemlich Balabala war und z.B. viel wirres Zeug geredet hat?
Was ist denn, wenn ich z.B. im Willen des Freitodes zu einem Phsychologen gehe und über ernsthafte (erfundene) Seelische Probleme klage? Es soll ja gute Schauspieler geben.
Das alles mit dem Hintergrund, seine Familie abzusichern.
Dies war nämlich mein Gedanke zu der Diskussion.
Machbar oder nicht?
Danke und Gruß
roland
nicht machbar…
hallo Roland,
nicht machbar!
Damit Deine geistige Verwirrtheit erwiesener maßen so stark ist, dass Du nicht mehr Herr Deiner sinne bist, muss Du schon lange Zeit aufgefallen sein, in einer Klinik gesen sein, mehrere Ärzte dich beurteilt haben, usw.
Da hilft keine Schauspielerei.
Da ist es besser, Du wartest die 3 jahre ab, gibst noch ein halbes Jahr dazu und machst dann so schluss, dass keine anderen menschen in Mitleidenschaft gezogen werden. Also keine Zugschienen! Das ist äußerst gemein dem Zugführer gegenüber. Wenn die so eine Leiche vom Frontblech abkratzen müssen, brauchen die regelmäßig psychologische Unterstützung! Genauso ein unvorbereiteter Passant, dem ein Selbstmörder vor die Füße klatscht. Ich weiß von einem dem das passiert ist: eine Idiot hat sich von der Münchner Peterskirche gestürzt. Unten angekommen, konnte er mit den Schultern spazieren gehen: die Beine ragten zum Schlüsselbein raus. Der passant war reif für den Psychiater.
Hat auch noch andere Nachteile, so ein Selbstmord: wenn der daneben geht, bist Du evtl. Dein Leben lang ein Krüppel, ein lebender Leichnam. Da kommt in der Familie immer Freude auf.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
Da ich meine Versicherung schon länger als drei Jahre habe, wäre es also für mich kein Problem.
Ich werde mich natürlich so verabschieden, das keiner zu Schaden kommt. Hast Du da vielleicht noch eine Idee für mich?
Mal Ernst beiseite, zur Zeit habe ich sowas nicht vor, trotzdem Danke für die Tipps.
Gruß
roland
Hi,
ich war mir schon im Moment des Abschickens nicht mehr sicher, konnte es aber erst heute nachlesen!
Sorry @ all…
Gruss
Christian