Lebensversicherung bei Sozialhilfe?

Danke für die Unterstützung!

Übrigens du kommst bestimmt aus dem Osten,

Komme ich übrigens nicht, wenn ich das mal anmerken darf.

Du liegst tatsächlich falsch. Zur Beantwortung von
Einzelfragen, denen ja immer Einzelfälle zugrunde liegen,
gehört wesentlich mehr dazu, als lediglich das geltende Recht
zu KENNEN! Sonst könnte man auch schön einen Link zu allen
geltenden Rechtsnormen plazieren und allen wäre geholfen?

Tut mir leid, aber so einfach ist es eben nicht. Das Recht
muss AUSGELEGT werden, denn kein Einzelfall ist wie der
andere!! Dazu gehört nicht nur fundiertes Fachwissen, sondern
vor allen Dingen auch Erfahrung und zum Teil auch Intuition!
Komm jetzt ja nicht mit Willkür o.ä., das nennt sich nämlich
ERMESSENSPIELRAUM! Kein anderer kann uns dazu so fundierte
Auskünfte geben, wie ein Sachbearbeiter im entsprechenden
Sachgebiet. Praxis und Theorie sind hier z.T. auch zwei
verschiedene Paar Schuhe. Zudem haben verschiedene Ämter auch
weiteren/engeren Ermessensspielraum ebenso wie
unterschiedliche deutsche Gerichte in ähnlich gelagerten
Fällen auch durchaus zu völlig unterschiedlichen Urteilen
gelangen können! Das ist ja gerade (wie ich finde) das
Interessante an der Materie. 100% allgemeingültige Antworten
kann dir also bei Rechtsfragen seltenst jemand liefern.

Genauso sieht es aus. Jede Stadt/Kreis hat seine eigenen Weisungen, wie das BSHG auszulegen ist, an die sich die Sachbearbeiter halten müssen. Natürlich ist im Einzelfall immer noch eine andere Entscheidung möglich. Aber die trifft eben der zuständige Sachbearbeiter oder sein Vorgesetzter, nicht ich hier. Darum kann ich auch zu den hier nachgefragten Einzelfällen auch nur relativ allgemeine Tips geben, die ich nach meiner Erfahrung und dem Wissen, wie ein solcher Fall bei meiner Behörde gehandhabt werden würde, beantworte.
Wenn hier sehr spezielle Fragen gestellt werden, wo ich schon merke, dass das betreffende Sozialamt „komische Ansichten“ hat (also eben ganz andere, als mein Sozialamt), dann antworte ich auch manchmal gar nicht, weil ich gar nichts dazu sagen kann. Es ist, wie du schon sagtest, genau wie bei den Gerichten, wo 2 Richter beim gleichen Sachverhalt zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen können, genauso werden auch bei verschiedenen Sozialämtern gleiche Fälle oft ganz unterschiedlich entschieden. Das hängt ja nicht zuletzt auch davon ab, welche Partei in der Verwaltung „das Sagen hat“, und wie die zum Thema Sozialhilfe steht.
Oder auch vom Haushalt; ist viel Geld in der Kasse, darf relativ großzügig entschieden werden; werden die Mittel knapp, wird auf einmal alles strenger. Eine Entscheidung im Sozialamt hängt von so vielen verschiedenen Faktoren ab, dass man hier nie eine allgemeingültige Antwort geben kann, bis auf wenige Ausnahmen, z.B. wenn es um rein rechtliche Aussagen des BSHG geht.

Gruß,
Delia

Hallo Hansi,
Das gesamte Sozialgesetzbuch findest du hier:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/index.html
oder hier
http://www.recht.uni-jena.de/z11/sgb.html

Das BSHG ist kein Teil des Sozialgesetzbuchs, sondern ein eigenständiges Gesetz.
Es ist hier zu finden:
http://www.bma.de/download/gesetze/bshg.htm

Gruß,
Delia

Ich bin nicht deiner meinung. Es soll hier ein Expertenforum sein und wer sich nicht daran hält, soll sich in den sonst üblichen Chats tummeln und seine persönlichen Beleidigungen (als solche muss man sie bewerten!!) woanders loswerden!
Rudi

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Holla

Ich bin nicht deiner meinung. Es soll hier ein Expertenforum
sein und wer sich nicht daran hält, soll sich in den sonst
üblichen Chats tummeln und seine persönlichen Beleidigungen
(als solche muss man sie bewerten!!) woanders loswerden!
Rudi

Hm, liesst du aus meinen Saetzen was anders raus? (Ich hab es natuerlich deutlich netter formuliert :wink: )

Wichtig war mir:

a) Nicht loeschen, gibt wieder riesig Aerger und ist nicht gerechtfertigt.

b) Anerkannte Verhaltensregeln im Umgang mit Trollen: Ignorieren!

Gruss, Lutz

Angemessene Alterssicherung

was würdest du in diesem Fall bei einer
solchen Fallkonstellation als SB deines Soziamtes als
Entscheidung übersenden, wie würde denn deine Ablehnung
lauten, aber bitte mit Rechtsbehelfsbelehrung, nur um mal
diesem Fall zu imitieren.

Hallo aaron,

ich gebe zu, dass ich mir den § 14 BSHG erstmal durchlesen musste, da er mir nicht geläufig war. Dort steht, dass Kosten übernommen werden können, die erforderlich sind, um die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine angemessene Alterssicherung (…) zu erfüllen.
Ehrlich gesagt, kann ich mich an keinen Fall aus meiner über 10-jährigen Praxis erinnern, in dem dies gemacht wurde. Ich kann mich aber auch nicht erinnern, dass dies schon jemals (konkret) beantragt wurde.
Das Problem beim BSHG ist, dass in so vielen Paragraphen das Wort „angemessen“ vorkommt. Da muss man sich als erstes fragen: Was ist denn in diesem Fall (und man muss immer auf den Einzelfall abstellen) angemessen?
Bei einem jungen, arbeitsfähigen Menschen würde ich es nicht für angemessen halten, die Beiträge für eine Lebensversicherung als Altersvorsorge zu übernehmen, da er gem. § 18 BSHG verpflichtet ist, seine Arbeitskraft zur Sicherung seines Lebensunterhaltes einzusetzen. Daher kann davon ausgegangen werden, dass er, wenn er wieder arbeitet, noch genug Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt, um seine Alterssicherung selbst sicherzustellen.
Anders sieht es aus, wenn jemand kurz vor dem Rentenalter steht und durch Einzahlung eines gewissen Betrages eine höhere Rente erzielen kann, die ihn unabhängig von Sozialhilfe macht oder zumindest die Höhe der Sozialhilfe erheblich senkt. Solche Fälle habe ich bisher 2 oder 3mal erlebt, diese (einmaligen) Zahlungen wurden dann vom Sozialamt übernommen.

Zu meiner „Entschuldigung“, dass mir § 14 nicht geläufig war, möchte ich hier drei Sätze aus dem „Lehr- und Praxiskommentar zum BSHG, 3. Auflage, Nomos-Verlag“, zitieren:
„Statistische Aussagen über den Umfang der Hilfe nach § 14 existieren nicht. Die praktische Erfahrung zeigt, dass § 14 eine „vergessene“ Norm ist und kaum angewandt wird. Im Interesse einer von Sozialhilfe unabhängigen Alterssicherung sollte nach Möglichkeit eine angemessene Beitragsübernahme durch den Sozialhilfeträger durchgesetzt werden.“

Ich lerne immer noch gerne dazu! Und es würde mich selbst mal interessieren, wie es von meinen Vorgesetzten (denn diese Entscheidung würde ich nicht selbst treffen) entschieden werden würde, wenn jemand dies beantragen würde.

Übrigens du kommst bestimmt aus dem Osten,

Stell dir vor, ich komme aus dem Westen! Und zwar ganz weit westlich!

In deinem Fall ist es so,
daß du auch Ahnung hast, bloß du siehst meiner Meinung nach
die Fälle immer im einzelnen betrachtet und nicht komplex.
Oder liege ich falsch,

Nein, da liegst du richtig, aber das ist völlig korrekt von mir, denn jeder Sozialhilfefall ist anders und somit immer ein Einzelfall.
Bei den Entscheidungen gibt es natürlich generelle Regelungen, durch die der Ermessensspielraum der Sachbearbeiter z.B. durch die Weisungen des Kreises als Träger der Sozialhilfe eingeschränkt wird. Trotzdem ist fast immer auch eine sogenannte Einzelfallentscheidung möglich, wo von der Norm abgewichen wird. Aber das ist die Ausnahme, nicht die Regel.

Ich hoffe, du konntest meinen Ausführungen folgen.

Die Rechtsbehelfsbelehrung lasse ich mal weg, da ich hier keinen Verwaltungsakt erlassen habe! :wink:

Gruß,
Delia

Hi, Delia
erstmal tschöne Grüße, Entschuldigungen sind aber doch mir gegenüber nicht nötig, ich beschäftige mich ja überwiegend mit schwierigen (Einzel) Fällen, hier hast du mal ohne deine individuelle Soziamt Einstellung eine gute Darstellung geboten. die wriklich hieb und stichfest ist. Bei einem jungen Menschen ist die Rentendiskussion hier eher unwahrscheinlich aus den von dir genannten Gründen, bei älteren Menschen wird hier auch zugestimmt, falls es einer überhaupt weiß und beantragt., Die Unwissenheit der Leute ist echt sehr hoch angesiedelt, was Sozial (Ausnahmfälle) betrifft.
Aber wenn in einem solchen Fall der Sozialrichter entscheiden müßte, würde der bestimt auch einem jungen Menschen das Recht zugestehen, dann aber wohl unter der Voraussetzung des Abtretens der Rentenrechte an das Soziamt.
Übrigens die Internet Seiten Tacheles.wtal ist echt toll zu austoben, die wurden ja schon angefeindet wegen der "guten Ratschläge, sxtell dir mal vor, das greifr dort immer mehr um sich, wievioel Mehrarbeit dadurch bei den Soziämtern anfällt. Dann müßtest du immer Überstungden machen, Ich würde mich dann aber ins Archiv versetzen lassen.
Vielleicht bearbeitest du dann irgendwann mal indirekt einen meiner Fälle.
Grütze von Orinoko Boy

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erstmal tschöne Grüße, Entschuldigungen sind aber doch mir
gegenüber nicht nötig,

Hi aaron,
ich habe mich auch nicht bei dir entschuldigt! Darum stand das Wort „Entschuldigung“ auch in Anführungszeichen…

Übrigens, du solltest bei deinen Antworten vermeiden, immer den kompletten vorangegangenen Thread zu zitieren, das macht die Antworten sehr schlecht lesbar. Es reicht, den Teil zu zitieren, auf den du dich direkt beziehst. (Den anderen Teil kannst du löschen, indem du ihn markierst und die „Entf“-Taste drückst!)

Gruß,
Delia

erstmal tschöne Grüße, Entschuldigungen sind aber doch mir
gegenüber nicht nötig,

Hi aaron,

Übrigens, du solltest bei deinen Antworten vermeiden, immer
den kompletten vorangegangenen Thread zu zitieren, das macht
die Antworten sehr schlecht lesbar. Es reicht, den Teil zu
zitieren, auf den du dich direkt beziehst. (Den anderen Teil
kannst du löschen, indem du ihn markierst und die „Entf“-Taste
drückst!)
Gruß,
Delia

OOOOOOOOOOOOOOOHHHHHHHHHHH,
„Tschuldigung,“
habs gleich mal ausprobiert,
Vielen Dank für die pädagogische Unterstützung.
Gruß
aus Ostfalen

Hallo Delia,

man muss natürlich kein erklärter Experte sein. Aber man
sollte doch nur antworten, wenn man sich seiner Antwort sicher
ist

ich habe speziell bei aaron eigentlich nicht den eindruck, er wäre sich seiner sache nicht sicher…

ansonsten sollte man so ehrlich sein, und dazu schreiben,
dass man selbst zwar nur Laie ist, aber der Meinung ist,
dass…
Gerade bei rechtlichen Fragen sollte man schon etwas
vorsichtig mit seinen Antworten sein, wenn man sich nicht
100%ig sicher ist.

das hier auch laien unterwegst sind, ist doch völlig klar! wozu muß das noch groß erwähnt werden, besonders, wo man die qualität einer antwort größtenteils schon derselben entnehmen kann. abgesehen davon wird doch wohl kaum jemand mit schwerwiegenden fragen das www-forum als einzige referenz betrachten, oder?

Macht man sich die Mühe, meine HP richtig zu lesen, findet man
auf den Seiten mit den Tips jeweils folgenden Hinweis:
"Hinweis: Da die Informationen nur von mir gesammelt
wurden, übernehme ich keine Haftung für die Richtigkeit und
eventuellen Folgen! " Darum heißt meine Seite auch „Delias
Sammelsurium“.

der hinweis war mir durchaus aufgefallen, aber ich sehe da denoch keinen unterschied zu äußerungen, die du aaron ankreidest (wobei scheinbar immer noch unklar ist, inwieweit er nun laie oder was auch immer ist). die meiste art von wissen, das man mit sich herumträgt verbindet sich im geiste zu einem losen sammelsurium - wobei die erfahrungen, die man während ein paar wochen praktikum gesammelt hat, meiner meinung nach genauso dazugehören, wie ein artikel, den man in der freundin fand.

im endeffekt wundere ich mich auch nur ein wenig, dass du dich von aaron so auf die palme bringen lässt - abgesehen davon, daß er manchmal einen etwas flapsigen ton am leibe hat (sorry aaron, is’ so…), ist er doch größtenteils harmlos

gruß
Yasmin

Hi,

Übrigens du kommst bestimmt aus dem Osten, dort höre ich immer
auf den Ämtern, daß die Leute dort die Angelegenheiten schon
seit 10 Jahren erledigen ( und wahrscheinlich unwahrscheinlich
kompetent sein müpssen).

Langsam gehts ja bei Dir echt unter die Gürtellinie, finest Du nicht. Da die anderen ja bisher aus West-Sicht geantwortet haben, mein Senf auch noch: Ich mache einige Dinge schon 20 Jahre so wie heute, und das im Osten! Darf ich trotzdem hier noch mitmachen ?

Gruß,
micha

Übrigens die Internet Seiten Tacheles.wtal ist echt toll zu
austoben,
Grütze von Orinoko Boy

hi orinoko boy,

tacheles.wtal ??? hast du eine genauere URL ??

danke schon mal
thomas

Ich bin noch nicht in Tacheles , hab vorerst ´nur drin rumsgestöbert,
www.forum-sozialhilfe.de ist auch gut, will ich auch mal rein, muß aber erst Zeit haben, im Moment künstlerisch voll ausgebucht( meine 1. Ausbildg))
Tschüß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]