Danke für die Unterstützung!
Übrigens du kommst bestimmt aus dem Osten,
Komme ich übrigens nicht, wenn ich das mal anmerken darf.
Du liegst tatsächlich falsch. Zur Beantwortung von
Einzelfragen, denen ja immer Einzelfälle zugrunde liegen,
gehört wesentlich mehr dazu, als lediglich das geltende Recht
zu KENNEN! Sonst könnte man auch schön einen Link zu allen
geltenden Rechtsnormen plazieren und allen wäre geholfen?Tut mir leid, aber so einfach ist es eben nicht. Das Recht
muss AUSGELEGT werden, denn kein Einzelfall ist wie der
andere!! Dazu gehört nicht nur fundiertes Fachwissen, sondern
vor allen Dingen auch Erfahrung und zum Teil auch Intuition!
Komm jetzt ja nicht mit Willkür o.ä., das nennt sich nämlich
ERMESSENSPIELRAUM! Kein anderer kann uns dazu so fundierte
Auskünfte geben, wie ein Sachbearbeiter im entsprechenden
Sachgebiet. Praxis und Theorie sind hier z.T. auch zwei
verschiedene Paar Schuhe. Zudem haben verschiedene Ämter auch
weiteren/engeren Ermessensspielraum ebenso wie
unterschiedliche deutsche Gerichte in ähnlich gelagerten
Fällen auch durchaus zu völlig unterschiedlichen Urteilen
gelangen können! Das ist ja gerade (wie ich finde) das
Interessante an der Materie. 100% allgemeingültige Antworten
kann dir also bei Rechtsfragen seltenst jemand liefern.
Genauso sieht es aus. Jede Stadt/Kreis hat seine eigenen Weisungen, wie das BSHG auszulegen ist, an die sich die Sachbearbeiter halten müssen. Natürlich ist im Einzelfall immer noch eine andere Entscheidung möglich. Aber die trifft eben der zuständige Sachbearbeiter oder sein Vorgesetzter, nicht ich hier. Darum kann ich auch zu den hier nachgefragten Einzelfällen auch nur relativ allgemeine Tips geben, die ich nach meiner Erfahrung und dem Wissen, wie ein solcher Fall bei meiner Behörde gehandhabt werden würde, beantworte.
Wenn hier sehr spezielle Fragen gestellt werden, wo ich schon merke, dass das betreffende Sozialamt „komische Ansichten“ hat (also eben ganz andere, als mein Sozialamt), dann antworte ich auch manchmal gar nicht, weil ich gar nichts dazu sagen kann. Es ist, wie du schon sagtest, genau wie bei den Gerichten, wo 2 Richter beim gleichen Sachverhalt zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen können, genauso werden auch bei verschiedenen Sozialämtern gleiche Fälle oft ganz unterschiedlich entschieden. Das hängt ja nicht zuletzt auch davon ab, welche Partei in der Verwaltung „das Sagen hat“, und wie die zum Thema Sozialhilfe steht.
Oder auch vom Haushalt; ist viel Geld in der Kasse, darf relativ großzügig entschieden werden; werden die Mittel knapp, wird auf einmal alles strenger. Eine Entscheidung im Sozialamt hängt von so vielen verschiedenen Faktoren ab, dass man hier nie eine allgemeingültige Antwort geben kann, bis auf wenige Ausnahmen, z.B. wenn es um rein rechtliche Aussagen des BSHG geht.
Gruß,
Delia
)