Hallo,
muß eine Lebensversicherung bei Sozialhilfe IMMER vorzeitig zurückgekauft werden? Ich habe mal gehört, daß es bestimmte Voraussetzungen gibt, wo dies nicht der Fall ist.
Kennt jemand genau die Umstände?
Gruß
Hansi
Hallo,
muß eine Lebensversicherung bei Sozialhilfe IMMER vorzeitig zurückgekauft werden? Ich habe mal gehört, daß es bestimmte Voraussetzungen gibt, wo dies nicht der Fall ist.
Kennt jemand genau die Umstände?
Gruß
Hansi
hi, wenn du denen glaubhaft machen kannst, daß du die Versich.für deine Rentenanlage bestimmmt hast, ist diese nicht antastbar, es sei denn die ist riesig hoch und es sind schon große Beträge angespart,Schau doch mla ins Bundessozialgesetzbuch, da steht drin, in welchem Rahmen und als welche Begründung du Geldanlagen und Versicherungen behalten kannst ohne Anrechng auf SOZI.
Grütze
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Es gibt Vermögensfreigrenzen, bei Alleinstehenden sind das z.Zt. 2.500,- DM. Wenn der derzeitige Rückkaufswert darunter liegt, brauchst du die Versicherung nicht zu kündigen. Zahlst du sie allerdings weiter, und der Rückkaufswert übersteigt irgendwann die Freigrenze, dann kann das Sozialamt den Rückkauf verlangen. Als Vermögen einzusetzen wäre dann allerdings nur der Betrag, der über der Freigrenze liegt.
Was unser „Sozialhilfeexperte“ aaron über die Alterssicherung geschrieben hat, trifft nur für die Hilfe in besonderen Lebenslagen zu, also z.B. Pflegegeld oder Eingliederungshilfe für Behinderte, aber nicht für die Hilfe zum Lebensunterhalt.
Gruß,
Delia
Hi, Hansi,
die Delianischen Hinweise sind gut, was den § 88 (2) 2 betrifft.
In deinem Fall würde ich beim Sozi amt folgenden Antrag stellen
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Junge junge
Ihr beide (Delia und Du) seid aber auch schnuckelig. Ihr kennt Euch doch beide recht gut in Sozialrecht und - wesen aus. Wie wärs denn, wenn Ihr gemeinsam Tipps und Hilfe gebt anstatt gegeneinander zu konkurrieren?
Ich meine, es ist recht kurios mitzulesen, wie Ihr Euch hier gegenseitig auszustechen versucht (und das schon ne ganze Weile), aber gehts nicht auch gemeinsam?
Erheiterte Grüsse
Reiko
Hireiko,
liebes hafenmäuschen, das delialeinchen ist einfach ergänzend zu meinen Ausführungen tätig.
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Hireiko,
liebes hafenmäuschen, das delialeinchen ist einfach ergänzend
zu meinen Ausführungen tätig.
Hallo Aaron,
dazu werde ich mich sicher nich äussern…
*schmunzel*
Schönes WE
Reiko
Mein Name ist Delia, und das sage ich nur einmal. Wenn du mich weiterhin anders benennst, werde ich deine Artikel hier löschen.
Gruß,
Delia
Ihr beide (Delia und Du) seid aber auch schnuckelig. Ihr kennt
Euch doch beide recht gut in Sozialrecht und - wesen aus.
Stimmt, ich kenne mich gut in Sozialrecht aus, schließlich arbeite ich seit über 10 Jahren beim Sozialamt.
Ob aaron sich allerdings damit auskennt, möchte ich bezweifeln. Er verteilt seine „guten“ Ratschläge hier nach dem Gießkannenprinzip, nach dem Motto: „Ach ja, davon habe ich auch während meines Praktikums im Rahmen meines Sozialarbeiter-Studiums mal was gehört“. Ich gehe mal davon aus, dass er Sozialarbeit oder Sozialpädagogik oder so was studiert hat, verraten will er es mir ja nicht. Bei diesem Studium macht man in der Regel ein paar Wochen Praktikum beim Sozialamt, und danach halten sich manche Leute irrtümlicherweise für Sozialhilfeexperten.
Gruß,
Delia
Holla
Mein Name ist Delia, und das sage ich nur einmal. Wenn du mich
weiterhin anders benennst, werde ich deine Artikel hier
löschen.
Hey, ganz ruhig 
Du solltest bemerkt haben, das er sich gerne jemanden raussucht (in jedem Brett jemand anders
), der sich aergern laesst, und wenn der nicht mehr reagiert, sucht er sich einen Neuen. Ausserdem haben doch schon einige durchblicken lassen, wessen Aussagen sie mehr vertrauen.
Wuerde doch nur wieder kraeftig Aerger geben, lass ihn trollen.
Es reicht, wenn du seinen Kram richtigstellst.
Gruss, Lutz
Hi, eih, ich habe in diesem Fall nur das BSG zitiert, ist das nicht richtig ?, was würdest du in diesem Fall bei einer solchen Fallkonstellation als SB deines Soziamtes als Entscheidung übersenden, wie würde denn deine Ablehnung lauten, aber bitte mit Rechtsbehelfsbelehrung, nur um mal diesem Fall zu imitieren.
also wenn ich zu dir käme, und die in dem obigen Artikel gestellten Anträge über den Tisch reichen würde,
und dir erklären würde, daß die LV zur Alterssicherung gedacht ist, und daher um Kostenübernahme der Beiträge ersuchen würde,
oder ganz einfach um Verschonung der LV mit Ruhen der Beitragszahlung evtl. oder auch nicht ersuchen würde,
wie würdet ihr in einem solchen Einzerlfall entschieden ganz einfach im Rahmen des gesamten Sozialhilfegesetzes.
Bin echt gespannt auf deine liebe Antwort.
Übrigens du kommst bestimmt aus dem Osten, dort höre ich immer auf den Ämtern, daß die Leute dort die Angelegenheiten schon seit 10 Jahren erledigen ( und wahrscheinlich unwahrscheinlich kompetent sein müpssen). Leider muß ich dann häufig darauf hinweisen, daß es schön und gut sei, daß man ne Arbeitsstelle hat, aber es ist doch so und so und dann wurde Fleppe gezogen und auf den Vorgesetzten verwiesen…In deinem Fall ist es so, daß du auch Ahnung hast, bloß du siehst meiner Meinung nach die Fälle immer im einzelnen betrachtet und nicht komplex.
Oder liege ich falsch, lasse mich gern auch mal
wohlfahrtsmäßig von dir beraten.
Grütze ausser Pfütze
mit Stüzte ( vom Soziamt)
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Hi, hast recht, Einzelfallentscheidungen laufen auch fast aber doch nicht ganz und doch im Sinne des Gießkannenprinzipes über die Bühne, also gibst du mir indirekt (wenn auich mit Schüppe) recht, oder wie ?
Tschüßßii
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BSGB wo im Web?
Hallo,
habe mich schon etwas umgesehen und das BSHG gefunden, nicht aber das komplette Sozialgesetzbuch. Weiß jemand, wo die Texte im Internet zu finden sind?
Und Danke an Delia und Dich. Schön, daß es Euch gibt.
Gruß
Hansi
Nana,
Ihr beide (Delia und Du) seid aber auch schnuckelig. Ihr kennt
Euch doch beide recht gut in Sozialrecht und - wesen aus.Stimmt, ich kenne mich gut in Sozialrecht aus, schließlich
arbeite ich seit über 10 Jahren beim Sozialamt.
Ob aaron sich allerdings damit auskennt, möchte ich
bezweifeln. Er verteilt seine „guten“ Ratschläge hier nach dem
Gießkannenprinzip, nach dem Motto: „Ach ja, davon habe ich
auch während meines Praktikums im Rahmen meines
Sozialarbeiter-Studiums mal was gehört“. Ich gehe mal davon
aus, dass er Sozialarbeit oder Sozialpädagogik oder so was
studiert hat, verraten will er es mir ja nicht. Bei diesem
Studium macht man in der Regel ein paar Wochen Praktikum beim
Sozialamt, und danach halten sich manche Leute
irrtümlicherweise für Sozialhilfeexperten.Gruß,
DeliaHi, eih, ich habe in diesem Fall nur das BSG zitiert, ist das
nicht richtig ?, was würdest du in diesem Fall bei einer
solchen Fallkonstellation als SB deines Soziamtes als
Entscheidung übersenden, wie würde denn deine Ablehnung
lauten, aber bitte mit Rechtsbehelfsbelehrung, nur um mal
Hallo Aaron,
ob ein Mitarbeiter im Osten, oder Mitarbeiter im Westen, sie arbeiten alle nach dem gleichen Bundessozialhilfegesetz. Es gibt hier wie da Mitarbeiter, die nix auf die Reihe bekommen, es gibt hier wie da Mitarbeiter, die äusserst kompetent sind.
Ich lernte zufällig den Beruf des Erziehers, habe zuletzt in Germany als Sozialbetreuer für behinderte Auszubildene und Bürger gearbeitet. Ich habe sehr viel mit dem Sozialamt zu tun gehabt. Zumal ich auch einst selber Empfänger von HLU war. Ich kenne gute Mitarbeiter des Sozialamtes, ich kenne weniger gute. Aber ich kenne mich auch einigermassen aus im Sozialhilfewesen. Aber einer Mitarbeiterin eines Sozialamtes, wie Delia es nu mal ist, egal wo es sich befindet, kann man, denke ich, getrost glauben, wenn es um Richtlinien und Gesetz zur Sozialhilfe geht.
Es wäre wohl sinnvoller, sich gegenseitig zu ergänzen, als gegeneinander zu spielen.
Schönes WE
Reiko 
Auslegung geltenden Rechts!
Du hast einen ganz schön unverschämten Ton am Leib, wenn ich das mal anmerken darf (jetzt freust du dich, ne).
Übrigens du kommst bestimmt aus dem Osten, dort höre ich immer
auf den Ämtern, daß die Leute dort die Angelegenheiten schon
seit 10 Jahren erledigen ( und wahrscheinlich unwahrscheinlich
kompetent sein müpssen).
Total unqualifizierter Einwurf!
.In deinem Fall ist es so,
daß du auch Ahnung hast, bloß du siehst meiner Meinung nach
die Fälle immer im einzelnen betrachtet und nicht komplex.
Oder liege ich falsch, lasse mich gern auch mal
wohlfahrtsmäßig von dir beraten.
Du liegst tatsächlich falsch. Zur Beantwortung von Einzelfragen, denen ja immer Einzelfälle zugrunde liegen, gehört wesentlich mehr dazu, als lediglich das geltende Recht zu KENNEN! Sonst könnte man auch schön einen Link zu allen geltenden Rechtsnormen plazieren und allen wäre geholfen?
Tut mir leid, aber so einfach ist es eben nicht. Das Recht muss AUSGELEGT werden, denn kein Einzelfall ist wie der andere!! Dazu gehört nicht nur fundiertes Fachwissen, sondern vor allen Dingen auch Erfahrung und zum Teil auch Intuition! Komm jetzt ja nicht mit Willkür o.ä., das nennt sich nämlich ERMESSENSPIELRAUM! Kein anderer kann uns dazu so fundierte Auskünfte geben, wie ein Sachbearbeiter im entsprechenden Sachgebiet. Praxis und Theorie sind hier z.T. auch zwei verschiedene Paar Schuhe. Zudem haben verschiedene Ämter auch weiteren/engeren Ermessensspielraum ebenso wie unterschiedliche deutsche Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen auch durchaus zu völlig unterschiedlichen Urteilen gelangen können! Das ist ja gerade (wie ich finde) das Interessante an der Materie. 100% allgemeingültige Antworten kann dir also bei Rechtsfragen seltenst jemand liefern.
Vielleicht solltest du das bei zukünftigen *aaronhatdieWeisheitmitLöffelngefressen*-Antworten mal bedenken!
Hallo Delia,
Stimmt, ich kenne mich gut in Sozialrecht aus, schließlich
arbeite ich seit über 10 Jahren beim Sozialamt.
Ob aaron sich allerdings damit auskennt, möchte ich
bezweifeln. Er verteilt seine „guten“ Ratschläge hier nach dem
Gießkannenprinzip, nach dem Motto: „Ach ja, davon habe ich
auch während meines Praktikums im Rahmen meines
Sozialarbeiter-Studiums mal was gehört“. Ich gehe mal davon
aus, dass er Sozialarbeit oder Sozialpädagogik oder so was
studiert hat, verraten will er es mir ja nicht. Bei diesem
Studium macht man in der Regel ein paar Wochen Praktikum beim
Sozialamt, und danach halten sich manche Leute
irrtümlicherweise für Sozialhilfeexperten.
das man hier in diesen foren offiziell erklärter experte sein muss war mir neu (als studentin im dritten semester muss ich dann jetzt wohl meinen hut nehmen…).
vielleicht darf ich da mal aus dem beschreibungstext des brettes zitieren:
„Hier geht es um Fragen zu Ämtern und Anträgen, die nicht in das Brett „Recht“ passen“
im brett recht ist dann da zu lesen:
„Beachtet bitte, daß die Teilnehmer nicht notwendig Juristen sind.“
ich schlußfolgere mal, dass man dem entnehmen kann, dass auch in diesem brett hier nicht nur beamte unterwegs sind.
macht man sich dann auch noch die mühe, deine homepage aufzurufen, kann man feststellen, das du dort zb gesundheits-, erziehungs- und haushaltstips gibts. kann ich jetzt davon ausgehen, dass du ärztin, sozialpädagogin und hauswirschafterin bist?
ansonsten kann ich nur sagen: haltet mal die hufe still und nehmt euch nicht alle so wichtig! es heißt doch inter_nett_!
gruß von der harmoniebedürftigen
Yasmin
Heirei ko,
wir ergänzen uns doch, Delia geht immer vom einzelnen § aus, ich betrachte die Angelegeheit komplex.
Tschühüss
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi, wir sind auch froh, daß es dich gibt,
schau doch mal unter www.metager.de — ist ne Suchmaschine -
nach und gib als Suchbegriff Bundessozialhilfegesetz oder BSHG ein, da bekommst du die Gesetze aus Bild geschaufelt.
Tschüß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Noja
Moin,
wir ergänzen uns doch, Delia geht immer vom einzelnen § aus,
ich betrachte die Angelegeheit komplex.
So kann man es auch sehen. Nur dass auch die von Dir immer wieder erwähnten „Einzelfallentscheidungen“ z.B. auch dem Bundessozialhilfegesetz unterliegen, somit sich eine Frage nach einem Anspruch immer danach richten wird. Das ist bei Fragen der Mietminderunge so, dass ist bei Fragen des generellen Anspruhces so, das ist bei Fragen zum Bekleidungsgeld, zur Heizkostenbeihilfe, einfach bei allem…

Bye
das man hier in diesen foren offiziell erklärter experte sein
muss war mir neu (als studentin im dritten semester muss ich
dann jetzt wohl meinen hut nehmen…).
Hallo Yasmin,
man muss natürlich kein erklärter Experte sein. Aber man sollte doch nur antworten, wenn man sich seiner Antwort sicher ist, ansonsten sollte man so ehrlich sein, und dazu schreiben, dass man selbst zwar nur Laie ist, aber der Meinung ist, dass…
Gerade bei rechtlichen Fragen sollte man schon etwas vorsichtig mit seinen Antworten sein, wenn man sich nicht 100%ig sicher ist.
macht man sich dann auch noch die mühe, deine homepage
aufzurufen, kann man feststellen, das du dort zb gesundheits-,
erziehungs- und haushaltstips gibts. kann ich jetzt davon
ausgehen, dass du ärztin, sozialpädagogin und
hauswirschafterin bist?
Macht man sich die Mühe, meine HP richtig zu lesen, findet man auf den Seiten mit den Tips jeweils folgenden Hinweis:
"Hinweis: Da die Informationen nur von mir gesammelt wurden, übernehme ich keine Haftung für die Richtigkeit und eventuellen Folgen! " Darum heißt meine Seite auch „Delias Sammelsurium“.
Gruß,
Delia