Hallo, liebe Experten,
meine Kapital-Lebensversicherung (bei einem Direktversicherer) läuft jetzt schon seit 20 Jahren und hat bis zur Fälligkeit noch 6 Jahre vor sich. Bisweilen spiele ich mit dem Gedanken, sie für die letzten Jahre beitragsfrei zu stellen, weil ich mir von den jetzt noch bevorstehenden Einzahlungen keine allzu große Rendite mehr verspreche. Liege ich mit dieser Vermutung richtig oder wäre es sinnvoller, sie bis zur letzten Rate auch tatsächlich zu „besparen“. Eine Notsituation, dass ich die Prämie etwa nicht mehr aufbringen könnte, liegt nicht vor. Ich überlege halt nur, ob es sinnvoll ist.
Vielen Dank im Voraus für alle guten Tipps!
Gruß! m.
Hallo,
richtig oder wäre es sinnvoller, sie bis zur letzten Rate auch
tatsächlich zu „besparen“. Eine Notsituation, dass ich die
Das hängt davon ab, welche Auszahlung Du Dir vorgestellt hast. Laß Dir ausrechnen, wieviel ausgezahlt würde, wenn Du jetzt beitragfrei stellst und wieviel Du erhalten würdest, wenn Du die letzten 6 Jahre die Beiträge entrichtest. Wenn Dir die kleinere Summe reicht, kannst Du beitragsfrei stellen.
Gruß
Nordlicht
Guten Tag Mercurius,
da bei Ihnen keine Notsituation vorliegt, rate ich Ihnen dringend,
gerade in den letzten sechs Jahren Ihr Durchhaltevermögen zu beweisen.
Ihr Vertrag hat die schlimmste Phase, in der die meisten Kunden
vorzeitig aussteigen, hinter sich. Die Abschlusskosten wurden von
Ihnen bezahlt und was jetzt kommt, ist die Zeitspanne, in der Sie Ihre
verdienten Früchte ernten. Denn der Vertrag sammelt nicht über 26
Jahre hinweg gleichbleibend hohe Überschüsse an, sondern er
dümpelt die ersten Jahre nur vor sich hin, gelangt dann allmählich
in die Gewinnzone, bei der Ihr eingezahlter Beitrag so nach und nach
erreicht und übertroffen wird und erst in der Schlussphase - in der
sich Ihr Vertrag jetzt befindet - legen die Gewinnanteile über-
proportional zu und der Vertrag profitiert vom Zinseszinseffekt
bei der Kapitalansammlung.
Begehen Sie nicht den Fehler, Ihren Vertrag jetzt zu kündigen oder beitragsfrei zu stellen. Ihre Gesellschaft hätte damit zwar kein Problem, da sie von so einer Maßnahme am meisten profitiert.
Aber Sie selbst würden sich kurz vor Torschluß in die Reihen derjenigen stellen, die vorzeitig den Vertrag beenden und sich
damit um den Lohn von Schlußgewinnanteil und damit eigentlicher
sicherer Vertragsverzinsung bringen.
Erliegen Sie in Ihrem eigenen Interesse nicht jetzt den Sirenengesängen der Fondsvermittler und Aktienhändler.
Bleiben Sie standhaft !
Gruß Günther
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Hallo Günther,
bei der Durchsicht Deiner Einlassung fielen mir zwei Gedanken ein.
- Wie ist es, wenn man keine „Abschlusskosten“ hat, weil man bei einem Direktversicherer abgeschlossen hat, bei dem die Kosten für den Vertrieb und die jährlichen Provisionen extrem niedrig sind oder gar nicht anfallen?
- Ist mir folgendes passiert: Die Versicherung wollte gar keine letzte Schlussrate - ein Jahr vor Fälligwerden - mehr, weil dadurch kein wesentlich besseres Ergebnis zu erzielen war. Ich sollte mir das Geld sparen. Die durch die Schlussrate zu erzielende Gewinnanteilverbesserung wäre nur minimal.
Ist dies in der Versicherungsbranche so üblich, oder ist es eine Versicherung mit „Herz“, die für ihre Kunden da ist und in ihrem Sinne mitdenkt?
Tschüss
Bernd
Hallo,
schließe mich dem Rat der Vorredner an: laufen lassen.
Zumindest solltest du beim Versicherer nachfragen, welche Überschussanteile bei laufender Beitragszahlung und welche Überschußanteile bei beitragsfreien Verträgen anfallen. Noch dazu selbe Nachfrage für die Schlußüberschußanteile.
Klingt kompliziert, aber letztendlich kenne ich es so, dass bei laufender Beitragszahlung die Zuteilungen zum Vertrag höher sind als bei beitragsfreien Verträgen.
Viele Grüße
Andreas
Ist dies in der Versicherungsbranche so üblich, oder ist es
Es gibt bei jeder Gesellschaft Tarife, bei denen die Beitragszahldauer kürzer ist, als die Versicherungsdauer.
eine Versicherung mit „Herz“, die für ihre Kunden da ist und
Es ist eine, die sich geschickt darzustellen weiß.
Guten Tag Bernd,
Deine erste Frage in Bezug auf das Anliegen von Mercurius ist
sicher berechtigt. Ich hatte - pauschal - davon gesprochen, dass
die Abschlusskosten bezahlt seien, obwohl Mercurius nach eigenen
Angaben seinen Vertrag bei einem Direktversicherer hat.
Meines Wissens sprechen alle Direktversicherer gerne darüber,
dass sie keinen eigenen Außendienst unterhalten und deswegen keine
sog. direkten Abschlusskosten anfallen. Das ist streng genommen
sicher richtig. Dennoch fahren auch die Direktversicherer einen
gewissen Aufwand, um Ihre Kunden auf sich aufmerksam zu machen
und letztendlich stornosicheres Geschäft unter Dach und Fach zu bringen.
Dazu gehören Internetauftritt, Printwerbung in jedweder Form,
sonstige Medienwerbung, Personal für das Telefon, um die mehr oder weniger qualifizierten Fragen der Interessenten auf die Bahn zu bringen und schließlich nicht zuletzt Personal, das die Anträge
in eine bearbeitungsfähige Form bringt, indem die Anträge mit
der Bitte um Ergänzung oder Korrektur wieder an die Kunden
versandt werden.
All das kostet auch Geld und obwohl kein eigener Außendienst
unterhalten wird, der 25 Promille von der Beitragssumme als
Abschlussprovision für den eingeworbenen formsicheren
LV-Antrag erhält, fallen diese Kosten eben an.
Sie variieren sicherlich bei den Gesellschaften - was wiederum
von der Art der Werbung, dem Stand der Gesellschaft und der Art des
Zielpublikums abhängt. Diese indirekten Abschlusskosten werden
in der Bilanz den allgemeinen laufenden Verwaltungskosten zugeordnet.
So können diese Gesellschaften auch weiterhin rechtssicher behaupten,
dass bei Ihnen keine Abschlussprovisionen an den Außendienst oder an den Makler gezahlt werden.
Nur, Abschlusskosten - wie immer sie auch verbrämt werden - fallen
naturgemäß auch bei den Direktversicherern an.
Zu Deiner zweiten Frage, Bernd, fällt mir nicht viel ein, weil ich in
meiner Praxis noch nie davon gehört habe, dass eine Gesellschaft von
sich aus auf den Kunden zugeht und ihm die Möglichkeit bietet, ohne
Verlust beim Ablaufswert die letzte Jahresprämie einzusparen.
Ist dies wirklich so geschehen und hat man Dir die Vergleichsrechnung
aufgemacht, so dass Du nachrechnen konntest ?
Wenn das so zutrifft, dann habe ich dazugelernt und ziehe den Hut
vor dieser Gesellschaft.
Schönen Gruß
Günther
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Hallo Günther,
und vielen Dank für diese wirklich sehr fundierte Antwort. Daraus ergibt sich nur eine kleine Rückfrage: Ist es tatsächlich so, dass die letzten Einzahlungen noch überproportional an den Schlussgewinnen partizipieren? Bei denen dürfte doch mangels weiterer Laufzeit gar kein Zinseszinseffekt eintreten. Ich dachte ja auch nicht an Kündigung, sondern nur an Beitragsfreistellung. Dabei bliebe doch das jetzt schon vorhandene Kapital erhalten und würde die Verzinsung bis zum Ende mitmachen. Oder werden beitragsfreie Versicherungen geringer verzinst als die noch laufenden?
Besten Dank im Voraus, viele Grüße! m.
Hallo Günther,
vielen Dank für Deine Antwort, die sehr umfangreich ist und alles erklärt, und dass Du dir sehr viel Mühe damit gemacht hast. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Versicherung aus dem Hannoveraner Raum (Experten kennen diese Direkt-Versicherung). Die Versicherungen waren Ausbildungsversicherungen für unsere Kinder. Nichts anderes als eine Lebensversicherung auf eine bestimmte Zeit.
Tschüss
Bernd
Ach, witzig, bei denen bin ich auch. Habe bislang immer einen exzellenten Eindruck von diesem Unternehmen gehabt und würde ihnen deshalb auch nicht unterstellen, dass sie zur Beitragsfreistellung raten, weil das in ihrem eigenen Interesse läge. Aber man weiß ja nie. Insofern bin ich jetzt doch wieder verunsichert, nachdem mich Günther so überzeugend beschworen hat, bis zuletzt dabei zu bleiben.
Viele Grüße! m.
einfach mal vom versicherer rechnen lassen:
a. ablaufleistung zum ende bei beitragspflichtiger weiterführung
b. ablaufleistung zum ende in falle beitragsfreiheit abzügl. der beiträge gemäss a die ja eingespart werden.
grüße
andreas
Hallo mercurius,
zur Klarstellung sei ergänzt, dass die letzten Beiträge für sich
genommen in der Tat keinen überpropotionalen Zinseszinseffekt mehr
bewirken. Sie bewirken aber, dass der Vertrag weiterhin als
laufender Vertrag behandelt wird. Eine Beitragsfreistellung
führt dazu, dass der bereits angesammelte Rückkaufswert für den Vertrag unter Berücksichtigung des wirklichen Alters der versicherten
Person und mit Blick auf die noch verbleibende Restlaufzeit des Vertrages als Einmalbeitrag für die Festsetzung der neuen Versicherungssumme verwendet wird. D.h. das Ersparte nimmt permanent
und überproportional ab, da bei höherem Eintrittsalter ein höherer
Risikokostenanteil für den beitragsfreien Vertrag entsteht. Die höheren Risikokosten werden dem bis zur Freistellung erwirtschafteten
Kapital entnommen. Nur dem Zinseszinseffekt für das vorhandene
Kapital ist es geschuldet, dass der Kunde von den höheren
Risikobeiträgen kaum etwas oder gar nichts merkt. Denn Verzinsung
und „stille“ Beiträge für den beitragsfreien Vertrag werden verrechnet, der Kunde sieht nur eine Zahl, das ist die immer noch vorhandene Erhöhung des Rückkaufswertes bei kurzer Restlaufzeit.
Schönen Gruß
Günther
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