Lebensversicherung beleihen?

Hallo Forum! :smile:

Ich würde gerne meine Kapitallebensversicherung für einen überschaubaren Zeitraum beleihen. Ich habe bei meiner Informationsbeschaffung festgestellt, dass die Beleihung mittlerweile nicht mehr nur von den Gesellschaften selbst sondern auch von Maklern angeboten wird.

Leider habe ich bis auf viele schlecht gestaltete Websites :wink: wenig zuverlässige Informationen gefunden. Scheinbar scheint es weder bei den einschlägigen Organisationen (Stiftung Warentest etc.) noch sonstwo im Internet (Finanzscout24 etc) einen Übersicht oder einen Vergleich zu geben.

Nach welchen Kriterien kann ich die Anbieter bewerten?

Gruß
Jens

Guten Tag Jens,
Ihre KLV können Sie bei beinahe jedem beleihen, der Ihnen bei der
Hereinnahme Ihrer Police ein Darlehen gewährt. Nicht die Akzeptanz
Ihres Versicherungsscheines ist so entscheidend, sondern die
Darlehenskonditionen. Einzige Ausnahme sind lediglich sogenannte fondsgestützte Lebensversicherungen. Alle Darlehensgeber, die bis drei
zählen können, lehnen so etwas als Sicherheit ab.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich würde gerne meine Kapitallebensversicherung für einen
überschaubaren Zeitraum beleihen. Ich habe bei meiner
Informationsbeschaffung festgestellt, dass die Beleihung
mittlerweile nicht mehr nur von den Gesellschaften selbst
sondern auch von Maklern angeboten wird.

Leider habe ich bis auf viele schlecht gestaltete Websites :wink:
wenig zuverlässige Informationen gefunden. Scheinbar scheint
es weder bei den einschlägigen Organisationen (Stiftung
Warentest etc.) noch sonstwo im Internet (Finanzscout24 etc)
einen Übersicht oder einen Vergleich zu geben.

Nach welchen Kriterien kann ich die Anbieter bewerten?

Ihre KLV können Sie bei beinahe jedem beleihen, der Ihnen bei
der Hereinnahme Ihrer Police ein Darlehen gewährt. Nicht die
Akzeptanz Ihres Versicherungsscheines ist so entscheidend, sondern
die Darlehenskonditionen.

Ich habe mich nun ein bisschen informiert und bereits einige Angebote von Anbietern erhalten. Zwei Fragen habe ich allerdings noch:

  • Kann ich trotz der dann bestehenden Beleihung die Lebensversicherung später in eine Rentenversicherung umwandeln?

  • Kann ich trotz der dann bestehenden Beleihung mit der Gesellschaft später den Vertragszusatz „Unkündbarkeit der Versicherung“ vereinbaren und einem Dritten ein unwiderrufliches Bezugsrecht einräumen?

Gruß
Jens

Guten Tag Jens,
der Begriff des Umwandelns ist ein schillernder. Er liegt nicht weit weg vom Begriff der Zauberei. Und im Bereich der Versicherung wird er immer wieder gerne verwendet, um unbedarfte Kunden hinters Licht zu führen.
Niemand kann aus einer Kapitalbildenden Lebensversicherung im Wege
einer Umwandlung eine Leibrentenversicherung machen.
Es ist möglich eine KLV zu kündigen und mit dem Rückkaufswert
eine neue, sofort oder später beginnende Leibrentenversicherung
zu füttern. Das heißt aber nicht Umwandlung sondern Kündigung und
Neuabschluß.
Und das wiederum heißt Geldverlust durch unzeitigen Abbruch eines
laufenden Vertrages und gleichzeitig neue Abschlussprovision für
einen neuen Vertrag. Das geht - mittlere Verhältnisse vorausgesetzt

  • locker in vier- bis fünfstellige Beträge.
    Wenn Sie die KLV bis zum Ablauf behalten und dann die Karten neu
    mischen, vermeiden Sie voreilige Entscheidungen.

Den Hartz-Vier-Zusatz werden Sie in einer abgetretenen Police nicht
mehr unterbringen können. Denn ein Darlehensgeber wäre ja ein bisschen
unterbelichtet, wenn er eine Sicherheit hält, die er im Falle des Falles nicht verwerten kann. Auf heimlichem Wege - ohne, dass der
Geber davon erfährt - läuft da auch nix. Denn bei Abtretung meldet der
Geber seine Rechte formal beim Versicherer an und jedwede Vertragsänderung ist von dem Zeitpunkt an nur noch mit der Zustimmung des Gebers möglich.

Gruß
Günther

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der Begriff des Umwandelns ist ein schillernder. Er liegt
nicht weit weg vom Begriff der Zauberei. Und im Bereich der
Versicherung wird er immer wieder gerne verwendet, um
unbedarfte Kunden hinters Licht zu führen.
Niemand kann aus einer Kapitalbildenden Lebensversicherung im
Wege
einer Umwandlung eine Leibrentenversicherung machen.

Das sehe ich aber anders. Seit dem Inkrafttreten des im Februar 2007 vom Bundesrat durchgewunkenen „Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge“ kann der Versicherungsinhaber beispielsweise die Pfändung seiner Ansprüche aus einer Lebensversicherung oder Direktversicherung vermeiden, indem er sich diese in eine pfändungsgeschützte Rentenversicherung umwandeln lässt.

Zur Sicherung der Umwandlungsmöglichkeit einer Lebensversicherung in eine Rentenversicherung wurde das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geändert: Die Versicherung ist jetzt zur Umwandlung auf Wunsch des Versicherten gesetzlich verpflichtet und darf dafür eine Aufwandserstattung berechnen. Als Umwandlungsstichtag ist jeweils der dem Umwandlungswunsch nachfolgende Jahresstichtag der Lebensversicherung vorgesehen.

Oder bin ich da falsch informiert bzw. habe etwas falsch verstanden?
Ansonsten verstehe ich Ihre Antwort so, als ob diese Umwandlung nicht mehr erfolgen kann, wenn die KLV bereits beliehen ist. Richtig?

Den Hartz-Vier-Zusatz werden Sie in einer abgetretenen Police
nicht mehr unterbringen können. Denn ein Darlehensgeber wäre
ja ein bisschen unterbelichtet, wenn er eine Sicherheit hält,
die er im Falle des Falles nicht verwerten kann. Auf heimlichem
Wege - ohne, dass der Geber davon erfährt - läuft da auch nix.
Denn bei Abtretung meldet der Geber seine Rechte formal
beim Versicherer an und jedwede Vertragsänderung ist von
dem Zeitpunkt an nur noch mit der Zustimmung des Gebers möglich.

Das wollte ich wissen. Vielen Dank! :smile:

Gruß
Jens

Hallo Jens,

Das sehe ich aber anders. Seit dem Inkrafttreten des im
Februar 2007 vom Bundesrat durchgewunkenen „Gesetzes zum
Pfändungsschutz der Altersvorsorge“ kann der
Versicherungsinhaber beispielsweise die Pfändung seiner
Ansprüche aus einer Lebensversicherung oder Direktversicherung
vermeiden, indem er sich diese in eine pfändungsgeschützte
Rentenversicherung umwandeln lässt.

Damit ist wohl die sogenannte Basis- oder „Rürup“-Rente gemeint; und damit ist auch klar, dass Du so einen Vertrag nicht als Sicherheit hernehmen kannst.

Gruß,
Andreas