Hallo Mia,
Hmm ne eigentlich dachte ich damit, dass im Fall meines Todes die Kinder etwas bekommen.
Dann müsstest du die versicherte Person sein.
Ich glaube du hast da einige Begriffe verwechselt. Entweder jetzt beim schreiben deiner Anfrage, oder damals als du die Versicherung abgeschlossen hast. Also überprüfe das noch mal.
Versicherungsnehmer
Ist die Person die den Vertrag abgeschlossen hat und bezahlt.
Versicherte Person
Ist derjenige bei dessen Tod die Versicherung bezahlen soll.
Bezugsberechtigt
ist die Person (Personen) die das Geld bekommen sollen.
Also wenn du den Vertrag abgeschlossen hast und bezahlst, dann müsstest du „Versicherungsnehmer“ sein.
Wenn die Versicherung bei deinem Tod bezahlen soll, dann müsstest du gleichzeitig auch „versicherte Person“ sein.
Wenn deine Kinder bei deinem Tod die Versicherungssumme erhalten sollen, dann müssten diese (namentlich genannt) die „Bezugsberechtigten im Todesfall“ sein.
Gruß
N.N