Lebensversicherung Bezugsrecht

Hallo, ich habe eine Frage …

Ich bin in meiner LV als Versicherungsnehmer eingetragen. Eins meiner Kinder als versicherte Person.

Unter Bezugsberechtigung steht:
Erlebensfall: Versicherungsnehmer
Todesfall: Die Kinder.

Für den Fall des Todes, wird die LV dann an die Kinder ( also beide ) ausgezahlt oder aber wird meine Tochter die versicherte Person ist, Versicherungsnehmer und bekommt somit die LV alleine ?

Danke für eure antworten.

Hallo, die Bezugsberechtigung ist wenig durchdacht und es ist kaum vorstellbar, dass die Gesellschaft das so dokumentiert hat.
Gemeint ist nicht der Tod des VN, sondern der Tod der versicherten Person. Dann kann sie nicht VN werden. Die Summe wird ausbezahlt und der VN sollte bald festlegen, an wen.
„Die Kinder“ ist viel zu ungenau, wenn eins dieser Kinder selbst versicherte Person ist.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

Versichert ist der Tod der Tochter, nicht der Tod des Versicherungsnehmers. Stirbst Du, wird/kann der Vertrag mit einem neuem Versicherungsnehmer fortgeführt werden. Dies kann - laut Klausel im Antrag - die versicherte Person sein - schau mal nach.
Ad hoc erscheint mir die Konstellation Bezugsrecht nicht schlüssig und sinnvoll. Wie alt sind die Kinder?

Gruß J.K.

Hallo und danke für die Antwort. Aber es steht tatsächlich so auf dem Versicherungsschein. Lt. Aussage der Versicherung würde bei Tod des VN die versicherte Person zum VN werden, es sei denn man gibt eine Erklärung ab. Daher dachte ich, wenn ich im Bezugsrecht bei Tod die Kinder drin stehen habe, dann wäre damit das auch so gemeint, dass bei Tod des VN die Kinder - also beide Berechtigt sind und nicht nur das versicherte Kind der LV.

Die Kinder sind volljährig.

Hallo

Hallo, ich habe eine Frage …

Ich bin in meiner LV als Versicherungsnehmer eingetragen. Eins
meiner Kinder als versicherte Person.

Warum ist das so geregelt worden?

Unter Bezugsberechtigung steht:
Erlebensfall: Versicherungsnehmer
Todesfall: Die Kinder.

Das ist ein sehr merkwürdiges Bezugsrecht? Wenn es so wäre und du hättest zwei Kinder bekommt beim Tod des versicherten Kindes das andere Kind die vereinbarte Todesfallsumme. Ist das wirklich so gewollt???

Für den Fall des Todes, wird die LV dann an die Kinder ( also
beide ) ausgezahlt oder aber wird meine Tochter die
versicherte Person ist, Versicherungsnehmer und bekommt somit
die LV alleine ?

Wenn das versicherte Kind stirbt wird laut obiger Beschreibung das Geld an das andere Kind ausbezahlt. Wenn Du als Versicherungsnehmer stirbst kann die versicherte Person auch Versicherungsnehmer werden.

Danke für eure antworten.

Wenn die Lebensversicherung dazu gedacht ist die Kinder abzusichern dann müsstest Du versicherte Person sein.
Sag uns doch einfach wessen Leben versichert sein soll um welche Person/Personen im Falle des Ablebens abzusichern.

Viele Grüße

Zahao

Hallo

Hallo, ich habe eine Frage …

Ich bin in meiner LV als Versicherungsnehmer eingetragen. Eins
meiner Kinder als versicherte Person.

Warum ist das so geregelt worden?

Gute Frage … Wurde damals so beraten vom Vers.vertr.

Unter Bezugsberechtigung steht:
Erlebensfall: Versicherungsnehmer
Todesfall: Die Kinder.

Das ist ein sehr merkwürdiges Bezugsrecht? Wenn es so wäre und
du hättest zwei Kinder bekommt beim Tod des versicherten
Kindes das andere Kind die vereinbarte Todesfallsumme. Ist das
wirklich so gewollt???

Hmm ne eigentlich dachte ich damit, dass im Fall meines Todes die Kinder etwas bekommen.

Für den Fall des Todes, wird die LV dann an die Kinder ( also
beide ) ausgezahlt oder aber wird meine Tochter die
versicherte Person ist, Versicherungsnehmer und bekommt somit
die LV alleine ?

Wenn das versicherte Kind stirbt wird laut obiger Beschreibung
das Geld an das andere Kind ausbezahlt.

Ok das habe ich jetzt verstanden. Danke

Wenn Du als Versicherungsnehmer stirbst kann die versicherte Person auch Versicherungsnehmer werden.

KANN oder ist das definitiv so ? Hmm dann müsste ich da wohl irgendwie was ändern bzgl der Kinder.

Danke für eure antworten.

Wenn die Lebensversicherung dazu gedacht ist die Kinder
abzusichern dann müsstest Du versicherte Person sein.
Sag uns doch einfach wessen Leben versichert sein soll um
welche Person/Personen im Falle des Ablebens abzusichern.

Viele Grüße

Zahao

Nein,

was bei Tod des VN passiert, hat nichts mit dem Bezugsrecht zu tun.

Neuer VN werden die Erben, wenn das Kind der einzige Erbe ist, passt das ja. Man kann auch abweichend für die Lebensversicherung schon vorher einen neuen VN festlegen. Das könnte dann ein bestimmtes Kind sein.

Aber das Bezugrecht muss trotzdem extra geregelt werden.

Gruss

Barmer

Nein,

was bei Tod des VN passiert, hat nichts mit dem Bezugsrecht zu
tun.

Ah okay.

Neuer VN werden die Erben, wenn das Kind der einzige Erbe ist,
passt das ja.

Es sind aber zwei Kindern, werden dann beide VN ? Also unabhängig davon, dass das eine Kind versicherte Person ist ?

Man kann auch abweichend für die

Lebensversicherung schon vorher einen neuen VN festlegen. Das
könnte dann ein bestimmtes Kind sein.

Ah okay

Aber das Bezugrecht muss trotzdem extra geregelt werden.

Gruss

Barmer

Vielen Dank !

Hallo Mia,

Hmm ne eigentlich dachte ich damit, dass im Fall meines Todes die Kinder etwas bekommen.

Dann müsstest du die versicherte Person sein.

Ich glaube du hast da einige Begriffe verwechselt. Entweder jetzt beim schreiben deiner Anfrage, oder damals als du die Versicherung abgeschlossen hast. Also überprüfe das noch mal.

Versicherungsnehmer

Ist die Person die den Vertrag abgeschlossen hat und bezahlt.

Versicherte Person

Ist derjenige bei dessen Tod die Versicherung bezahlen soll.

Bezugsberechtigt

ist die Person (Personen) die das Geld bekommen sollen.

Also wenn du den Vertrag abgeschlossen hast und bezahlst, dann müsstest du „Versicherungsnehmer“ sein.

Wenn die Versicherung bei deinem Tod bezahlen soll, dann müsstest du gleichzeitig auch „versicherte Person“ sein.

Wenn deine Kinder bei deinem Tod die Versicherungssumme erhalten sollen, dann müssten diese (namentlich genannt) die „Bezugsberechtigten im Todesfall“ sein.

Gruß
N.N