Lebensversicherung delta lloyd

Hallo, vielleicht ist jemand in der gleichen Situation, es geht hier vor allem um Abschluss- und Stornokosten bei einer Lebensversicherung sowie der festsetzung des zu versteuernden Kapitalertrags bei Verkauf.
1998 wurde bei der Hamburger Leben eine fondgebundene LV abgeschlossen, die eigentlich 32 Jahre laufen sollte. 2004 wurde sie beitragsfrei gestellt und 2007 wurde sie gekündigt. Es wurde der Rückkaufswert aus dem nach der Beitragsfreistellung geänderten Vertrag gezahlt und die Fondanteile. Nun gibt es Streit mit der, weil dieser Vertrag unter die BGH-Urteile von 2005 buz. 2007 fällt, wonach die Klauseln zu Abschluss- und Stornokosten unwirksam sind. Diese Klauseln stehen auch in diesem Vertrag und auch in den AVBs zum Vertrag. Es wurde deshalb um Neuberechnung gebeten. Versicherung sagt, bei dem Vertrag seien keine Abschluss- und Stornokosten abgerechnet worden. Beweisen will sie es nicht unter Hinweis auf die komplizierten Berechnungen und aus Wettbewerbsgründen. Es war auch ein Anwalt tätig, der die BaFin befragt hat, die hat der Versicherung geglaubt und hält alles für in Ordnung. Anwalt rät, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Es geht aber haupsächlich ums Prinzip. Nach den Ausführungen der Verbraucherzentrale Hamburg gibt es viele Fälle, die gleich gelagert sind und wo andere Gesellschaften die Leute für dumm verkauft. Aber wie anpacken? Und wo? LV-Doktor? Wer hat mit der Versicherung bereits seine Erfahrungen gemacht?
Und das nächste - die KAP-Steuer. Auf die Fondsanteile 25 % OK, weil die aus Gewinnen gekauft wurden. Hinzu kommen aber noch mal je 4% rechnungsmäßige Zinsen pro Jahr der Versicherung auf die jeweils vorhandene Reserve. Diese Reserve entspricht in etwa dem jeweiligen Rückkaufswert. Da kommt auch noch mal ein Sümmchen zusammen und das ist ganz schön hoch. Dadurch ist unterm Strich weniger da als Beiträge eingezahlt wurden, weil die Steuerregelung von vor 2004 gilt. Kann das so sein?

Für hilfreiche und vor allem mutmachende Antworten bin ich dankbar!