Lebensversicherung - Erbe

Hallo!

Es geht um folgenden Fall.

Mein Vater ist vor kurzem verstorben. Er hatte 2 Lebensversicherungen bei einer Gesellschaft. Meine Eltern sind seit 2005 gerichtlich geschieden und ich bin der einzige Sohn.

Die Lebensversicherung hat mein Vater 1999 abgeschlossen. Als Bezugsberechtigter steht ein Standardsatz „Die Ehegattin oder die Eltern“. Der Vater meines Vaters ist schon lange Tod und die Mutter ist dement. Allerdings lebt die gesamte Familie im Ausland und ich habe auch keinen Kontakt. Jetzt habe ich ein Schreiben von der Versicherung bekommen, dass das Geld von der Versicherung nur an die Eltern von meinem Vater ausgezahlt wird.

Was kann ich jetzt als einziger Sohn/Erbberechtiger jetzt tun? (Ich trage schließlich auch alle Beerdigungskosten etc.)

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

Hallo, die Bezugsberechtigung in der LV ist ja eindeutig formuliert, und nachdem dir Mutter Deines Vaters noch lebt (wenn dement wird sie ja idR betreut) ist sue auch bezugsberechtigt. Ich kann die persönliche Situation verstehen, gerade in Bezug auf die Beerdigungskosten, aber das hilft nichts. Die Versicherung kann nicht an Dich auszahlen wenn die begünstigtr Mutter noch lebt. In Betug auf Erbrecht usw kannst Du einen Beratungstermin bei einem Anwalt wahrnehmen, das dürfte nicht sehr teuer sein. Viele Grüsse, Michael Mettin

Es ist eigentlich eine klare Sache, die Lebensversicherung kann nur an die Mutter auszahlen weil Sie die noch lebende Erbberechtigte ist.
Da Ihre Mutter dement ist sollte hier ein Vormund vorhanden sein. Vielleicht kann man sich arangieren!

Gruß Hecht