Ist eine „BETR AVG, Direktversicherung im Sinne des Gesetztes
zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“,
angenommenerweise aus Jahr 2003,
die als Entgeltumwandlung angeschlossen wurde
und
bei der später aus Eigenmittel die Beiträge bezahlt wurden,
auch von dem Urteil betroffen?
Danke vorab!
living free
Moin,
können sie denn glaubhaft nachweisen,dass ihnen die geforderten Informationsunterlagen vor Vertragsabschluss nicht vollumfänglich zur Verfügung gestellt worden sind?
Hi
und Danke für eure Antworten.
Nun, es geht ja nicht um mich, es geht um die allgemeine Frage, ob die erwähnte Renten-Direktversicherung auch als Lebensversicherung zu sehen ist, für das die EUGH-Entscheidung dem Grunde nach anwendbar ist.
nicht die Form (Beitragsumwandlung oder was auch immer) ist ausschlaggebend sondern nur die mangelnde Transparenz. Im Jahre 1994 wurde die Regulierung der Versicherungen in der bisherigen Form aufgehoben (Deregulierung) die Versicheurngen haben aber ihre Bedingungen unverändert mit dem selben Wortlaut weiter verwendet. Von der EU gab es eine Transparenzrichtlinie damit muss spätestens 1997 den Unternehmen klar gewesen sein das sie ihre Bedingungen auf Rückkaufsverinbarungen und Stornoabschlag überprüfen müssen und diese auch ausweisen.
Das heißt das Urteil bezieht sich auf Verträge wo nicht alle Informationen bei Abschluss überreicht wurden.