Vater von Kind 1 stirbt, Kind 1 ist als begünstigte der Lebensversicherung eingetragen, nun sind noch 4 weitere Kinder da, muss Kind 1 die Summe aus der LV mit den anderen Kindern teilen? Fliesst diese mit in den Erbteil mit ein so dass Kind 1 evntl. die anderen auszahlen muss? Muss die Summe versteuert werden?
Vater von Kind 1 stirbt, Kind 1 ist als begünstigte der
Lebensversicherung eingetragen, nun sind noch 4 weitere Kinder
da, muss Kind 1 die Summe aus der LV mit den anderen Kindern
teilen? Fliesst diese mit in den Erbteil mit ein so dass Kind
1 evntl. die anderen auszahlen muss?
Sie müssen prüfen , ob der Sachverhalt eines
Pflichtteilsergänzungsanspruches vorliegt.
Hallo,
der Empfänger der Auszahlung muss gar nichts prüfen - er muss höchstens auf einen evtl. Anspruch reagieren.
Ein Pflichtteilanspruch hat z.B. mit einem Erbteil selbst nichts zu tun und ist ein reiner Geldanspruch eines evtl.Pflichteil- teilberechtigten an einen Erben!
Wenn dieser Anspruch nicht innerhalb von 3 Jahren gestellt wird, ist er verfallen!
Hallo,
der Empfänger der Auszahlung muss gar nichts prüfen - er muss
hat das jemand behauptet ? nein
Wo steht denn, dass der Frager : Empfänger der Auszahlung ist ?
höchstens auf einen evtl. Anspruch reagieren.
Ein Pflichtteilanspruch hat z.B. mit einem Erbteil selbst
nichts zu tun und ist ein reiner Geldanspruch eines
evtl.Pflichteil- teilberechtigten an einen Erben!
grübel, wer hat denn gegenteiliges gesagt ?
Im übrigen war mein Hinsweis auf den „Pflichtteils"ergänzungs"anspruch“
und nicht auf den Pflichtteilsanspruch bezogen.
Hallo,
der Empfänger der Auszahlung muss gar nichts prüfen - er muss
hat das jemand behauptet ? nein
Hallo, habe ich aber gerade nochmals gelesen!
Wo steht denn, dass der Frager : Empfänger der Auszahlung ist
?
Ich schrieb nicht „Empfänger der Auszahlung ist der Frager“
Hallo,
höchstens auf einen evtl. Anspruch reagieren.
Ein Pflichtteilanspruch hat z.B. mit einem Erbteil selbst
nichts zu tun und ist ein reiner Geldanspruch eines
evtl.Pflichteil- teilberechtigten an einen Erben!
grübel, wer hat denn gegenteiliges gesagt ?
Im übrigen war mein Hinsweis auf den
„Pflichtteils"ergänzungs"anspruch“
und nicht auf den Pflichtteilsanspruch bezogen.
Hallo Börsenfan,
mein vorheriger Artikel ist aus Versehen abgeschickt worden - der Fragesteller könnte tatsächlich auch ein evtl. Pflichtteilanspruchberechtigter sein (ist imho unwahrscheinlich)!
Einen guten Rutsch noch!
Gruß cooler
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