Lebensversicherung-fliesst summe in Erbteil ein?

Folgender Fall:

Vater von Kind 1 stirbt, Kind 1 ist als begünstigte der Lebensversicherung eingetragen, nun sind noch 4 weitere Kinder da, muss Kind 1 die Summe aus der LV mit den anderen Kindern teilen? Fliesst diese mit in den Erbteil mit ein so dass Kind 1 evntl. die anderen auszahlen muss? Muss die Summe versteuert werden?

Folgender Fall:

Vater von Kind 1 stirbt, Kind 1 ist als begünstigte der
Lebensversicherung eingetragen, nun sind noch 4 weitere Kinder
da, muss Kind 1 die Summe aus der LV mit den anderen Kindern
teilen? Fliesst diese mit in den Erbteil mit ein so dass Kind
1 evntl. die anderen auszahlen muss?

Hallo,

Nein!

Muss die Summe versteuert

werden?

Ggf. Ja!

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Erbschaftssteuer u. Pflichtteilsergänzungsanspruch
Hallo ,

so einfach sind ihre Fragen nicht zu beantworten.

Und das klare „nein“ meines Vorredners ist so nicht richtig.

Anmerken möchte ich noch, dass sie diese im Forum Versicherungen gestellt haben.

Es handelt sich aber hauptsächlich um eine "rechtliche " angelegenheit:

Lebensversicherung: Auszahlung bei Tod an Begünstigten unterliegt der Erbschaftssteuer.

Sie müssen prüfen , ob der Sachverhalt eines Pflichtteilsergänzungsanspruches vorliegt.

Gruss
Börsenfan1968

Sie müssen prüfen , ob der Sachverhalt eines
Pflichtteilsergänzungsanspruches vorliegt.

Hallo,
der Empfänger der Auszahlung muss gar nichts prüfen - er muss höchstens auf einen evtl. Anspruch reagieren.
Ein Pflichtteilanspruch hat z.B. mit einem Erbteil selbst nichts zu tun und ist ein reiner Geldanspruch eines evtl.Pflichteil- teilberechtigten an einen Erben!
Wenn dieser Anspruch nicht innerhalb von 3 Jahren gestellt wird, ist er verfallen!

Gruß cooler

grübel,
Hallo zurück,

Hallo,
der Empfänger der Auszahlung muss gar nichts prüfen - er muss

hat das jemand behauptet ? nein
Wo steht denn, dass der Frager : Empfänger der Auszahlung ist ?

höchstens auf einen evtl. Anspruch reagieren.
Ein Pflichtteilanspruch hat z.B. mit einem Erbteil selbst
nichts zu tun und ist ein reiner Geldanspruch eines
evtl.Pflichteil- teilberechtigten an einen Erben!

grübel, wer hat denn gegenteiliges gesagt ?

Im übrigen war mein Hinsweis auf den „Pflichtteils"ergänzungs"anspruch“
und nicht auf den Pflichtteilsanspruch bezogen.

Dies sind zwei völlig verschiedene Sachverhalte.

Gruss
Börsenfan

Hallo zurück,

Hallo,
der Empfänger der Auszahlung muss gar nichts prüfen - er muss

hat das jemand behauptet ? nein

Hallo, habe ich aber gerade nochmals gelesen!

Wo steht denn, dass der Frager : Empfänger der Auszahlung ist
?

Ich schrieb nicht „Empfänger der Auszahlung ist der Frager“

Hallo,

höchstens auf einen evtl. Anspruch reagieren.
Ein Pflichtteilanspruch hat z.B. mit einem Erbteil selbst
nichts zu tun und ist ein reiner Geldanspruch eines
evtl.Pflichteil- teilberechtigten an einen Erben!

grübel, wer hat denn gegenteiliges gesagt ?

Im übrigen war mein Hinsweis auf den
„Pflichtteils"ergänzungs"anspruch“
und nicht auf den Pflichtteilsanspruch bezogen.

Dies sind zwei völlig verschiedene Sachverhalte.

Gruss
Börsenfan

Hallo Börsenfan,
mein vorheriger Artikel ist aus Versehen abgeschickt worden - der Fragesteller könnte tatsächlich auch ein evtl. Pflichtteilanspruchberechtigter sein (ist imho unwahrscheinlich)!

Einen guten Rutsch noch!

Gruß cooler

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