Lebensversicherung für Baukredit ?

Hallo ,
angenommen ein Paar möchte eine Immobilie erwerben und hat den Kreditvertrag und den Kaufvertrag bereits unterschrieben . Im Kreditvertrag wurde ein Bausparvertrag als Sicherheit angegeben .

Nun soll das Paar plötzlich eine LV als Absicherung abschließen und zwar NUR bei der Bankeigenen Gesellschaft ?! Ist es zulässig einen Kreditnehmer so zu bevormunden das er keine eigene Wahl treffen darf ?? Angeblich hätte dieses in dem Kreditantrag gestanden der aber NIE als Kopie o.ä. zur Verfügung gestellt wurde ??!!!

Sollte nicht eigentlich der KreditVERTRAG den KreditANTRAG ersetzen ?
Wer kann helfen , muß die LV zusätzlich zur vorhandenen abgeschlossen werden oder nicht ??

Danke für Hinweise
Coffee

Hallo,
irgendwie bin ich noch ein wenig verwirrt im Moment.

Hallo ,
angenommen ein Paar möchte eine Immobilie erwerben und hat den
Kreditvertrag und den Kaufvertrag bereits unterschrieben .

>>ok

Im

Kreditvertrag wurde ein Bausparvertrag als Sicherheit
angegeben .

>>Als Sicherheit ? Oder mit in die Finanzierung eingebaut ? Und wenn nicht warum nicht ?

Nun soll das Paar plötzlich eine LV als Absicherung
abschließen

>>So weit ok. Die Banken verlangen meist eine Absicherung für den Todesfall des Kreditnehmers. Ist zwar nicht zwingend aber es ist auch nicht zwingend das man dir das Darlehen gibt.

und zwar NUR bei der Bankeigenen Gesellschaft ?!
>&gt:stuck_out_tongue_winking_eye:rinzipiell kann ja die Bank verweigern das Darlehen dir zu geben. Allerdings, wenn der Vertrag schon unterschrieben ist müssen sie sich daran halten. Normaler Weise akzeptieren Banken auch Ersatzsicherheiten. Da wollte wohl jemand seine Umsatzzahlen schönen.

Ist es zulässig einen Kreditnehmer so zu bevormunden das er
keine eigene Wahl treffen darf ??

>>Wie gesagt, man kann dich nicht zwingen bei denen eine Versicherung abzuschliessen. Du kannst sie aber auch nicht zwingen dir ein Darlehen zu geben.

Angeblich hätte dieses in

dem Kreditantrag gestanden der aber NIE als Kopie o.ä. zur
Verfügung gestellt wurde ??!!!

>>Oh ??? Dann ist man sicherlich in der Lage eine Kopie anzufertigen und dir auszuhändigen.
Ich frage mich allerdings in wie weit man den Abschluss einer Hauseigenen(!) LV von der Auszahlung des Kredites abhängig machen kann. Also vertraglich. Das würde meines Erachtens höchstens haltbar sein wenn beide Produkte in einer Beziehung stehen, also diese LV Teil der Finanzierung ist. Wenn man z.B. mit dem Zinssatz argumentiert und von einer Querfinanzierung spricht (also Provisionen LV fliessen in die Finanzierung ein), dann wäre das also wiederum meiner Meinung nach nicht zulässig. Also Kopie geben lassen !

Sollte nicht eigentlich der KreditVERTRAG den KreditANTRAG
ersetzen ?

Schon. Und was steht in diesem ? Letztendlich zählt der Vertrag. Ich ahne aber mal das man das mit der LV aus oben genannten Gründen nicht reingeschrieben hat.

Danke für Hinweise
Coffee

Wo ist ein Buchmacher?
Ich wette auf die Sparkasse.
Aber egal. Offensichtlich haben Sie sich verschrieben, als Sie erwähnten, dass im Kreditvertrag ein Bausparer als Sicherheit angegeben wurde. Ich vermute, dass Sie den Kreditantrag meinten.
Wie Tobi also schrieb, Kopie geben lassen.
Das mit der LV ist auch ganz einfach zu klären. Sowas fällt unter Kopplungsgeschäfte und ist nicht gerade erwünscht. Wenn Sie den Kreditvertrag schon haben, schließen Sie einfach bei einem Anbieter Ihrer Wahl eine RLV ab und treten diese dann an die finanzierende Bank ab. Auf keinen Fall eine kapitalbildende LV abschließen, sowas geht bei der Baufinanzierung regelmäßig in die Hose.
Ist der Kreditvertrag noch nicht in Sack und Tüten, sollten Sie sich nach einem anderen Anbieter umsehen. Sofern das noch geht.
Wie sind denn die Zahlen?
Kreditsumme, zur Verfügung stehendes Einkommen (Selbstauskunft, dort Einnahmen - Ausgaben), Zinssatz, Tilgungssatz, Zinsbindung.

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Wer kann helfen , muß die LV zusätzlich zur vorhandenen
abgeschlossen werden oder nicht ??

Ganz vernachlässigt: Reicht der bestehende Todesfallschutz und die Versicherungsdauer aus, müssen Sie keine weitere LV abschließen.

Ist es eine kapitalbildende LV als Tilgungsinstrument, haben Sie sich sowieso schon einmal über den Tisch ziehen lassen. Auf jeden Fall, wenn es um eine selbst genutzte Immobilie geht. Bei vermieteten Immobilien mag man gern den Steuerspareffekt anführen, macht aber auch nicht wahnsinnig viel Sinn.

Hallo ,

Nun soll das Paar plötzlich eine LV als Absicherung
abschließen und zwar NUR bei der Bankeigenen Gesellschaft ?!

Grundsätzlich darf die Bank an eine Kreditzusage Bedingungen knüpfen (Ausnahme: gesetzeswidrige oder sittenwidrige). Beides scheint hier nicht gegeben zu sein.

Also müßt Ihr die Versicherung abschließen oder Euch eine andere Bank suchen.

Ist es zulässig einen Kreditnehmer so zu bevormunden das er
keine eigene Wahl treffen darf ?? Angeblich hätte dieses in

In diesem Falle Ja.

dem Kreditantrag gestanden der aber NIE als Kopie o.ä. zur
Verfügung gestellt wurde ??!!!

Es wird wohl auch im Vertrag stehen und der ist ggf. verbindlich.

Wer kann helfen , muß die LV zusätzlich zur vorhandenen
abgeschlossen werden oder nicht ??

Ihr könnt Euch erstmal weigern und meckern. Vielleicht hilft das (habe ich schon erlebt). Aber nicht vergessen: Die Bank kann den Kredit auch verweigern. Ich würde versuchen zu pokern.

Gruß

Nordlicht

Also nach Rücksprache mit ner weiteren Spezialisten im Finanzierungsbereich ist die Aussage die das ein Zwang zu einer bestimmten Versicherung zumindest schwerlich haltbar ist wenn er vertraglich vereinbart ist.
Der Kreditvertrag selbst ist aber zunächst einmal massgebend und nicht der Antrag. Das ist aber nun ja nix Neues :smile:
Prinzipiell habe ich nochmals bei ein paar Kooperationspartnern nachgefragt ob überhaupt eine Risiko LV verlangt wird. Turnusmässig wird diese nicht mehr verlangt da das Risiko für die Bank minimal ist und es sich um ein Zusatzgeschäft für die Bank handelt. Manchmal wird sie je nach Familiensituation empfohlen.

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Solange es sich nicht um einen Einzelgänger handelt, der seine Immobilie allein bewohnt, ist eine RLV immer zu empfehlen.
Stirbt der Hauptverdiener, ist es zwar für die Bank recht angenehm, die Immobilie verwerten zu können, aber dummerweise dürfen dann die Angehörigen auch die Koffer packen.
Wenn es also in manchen Fällen die Bank nicht zur bedingung macht, sollte man sich selbst den Gefallen tun. Lebt und stirbt sich irgendwie beruhigender.

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